wiedermal unversichert, Wiedereintritt, und ksk
Moderator: Czauderna
Sie ist halt sehr sensibel. Das muss man ja als Künstler auch sein
Wenn sie irgendein Formular ausfüllen muss / mit einer Behöre sprechen, ist sie so gestresst, dass sie die ganze Woche nichts mehr machen kann.
Die Frage ist halt nur noch, ob es meinen KV-Beitrag beeinflusst, wenn ich jetzt plötzlich das Haus geschenkt bekomme...[/quote]
Hm mal kucken Steuern werden also auch hinterzogen,bzw es wrden keine Steuererklärungen gemach,t da Sie ja so sensibel auf Formulare reagiert.
Naja ein Fake..
Wenn sie irgendein Formular ausfüllen muss / mit einer Behöre sprechen, ist sie so gestresst, dass sie die ganze Woche nichts mehr machen kann.
Die Frage ist halt nur noch, ob es meinen KV-Beitrag beeinflusst, wenn ich jetzt plötzlich das Haus geschenkt bekomme...[/quote]
Hm mal kucken Steuern werden also auch hinterzogen,bzw es wrden keine Steuererklärungen gemach,t da Sie ja so sensibel auf Formulare reagiert.
Naja ein Fake..
Wenn sie genug Geld verdient hätte, um Steuern zahlen zu müssen, wäre sie doch noch über die KSK versichert und es gäbe keinerlei Probleme!CiceroOWL hat geschrieben:
Hm mal kucken Steuern werden also auch hinterzogen,bzw es wrden keine Steuererklärungen gemach,t da Sie ja so sensibel auf Formulare reagiert.
Ja, ihre Beiträge.CiceroOWL hat geschrieben:Also bleibt es denn beim Mindestbeitragssatz. Da sie von Ihrem Einkommen im Prinzip nich tleben kann, grundsätzlich.
Aber was ist mit meinen Beiträgen, wenn sie mir jetzt das Haus schenkt (und das Nießbrauchrecht behält)
Da gibt es noch viel mehr das sie gesagt/getan hat. Das wird dann aber zu verwirrend und bringt nichts zur SachederKVProfi hat geschrieben:Mit Effekten aus dem bewährten Spiel "stille Post"!
@foobar: Nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung schlagen sich in Deinem Einkommen und damit beim Beitrag nieder.
Bei Ihr übrigens auch. Der alleinige Besitz eines Hauses hat beitragsmäßig in der KV keine Auswirkungen aber halt auf die Bedürftigkeit -> Stichwort Hartz IV/ALG II.
P.S.: Euer geplanter Wechsel mit mittelbarem und unmittelbarem Besitz wird ev. auch dem dümmsten Mitarbeiter in der ARGE auffallen. Im Übrigen entstehen ordentlich Kosten für Euch beide, denn der Eigentumsübergang kann nur notariell erfolgen. Sinnvoll?
Bei Ihr übrigens auch. Der alleinige Besitz eines Hauses hat beitragsmäßig in der KV keine Auswirkungen aber halt auf die Bedürftigkeit -> Stichwort Hartz IV/ALG II.
P.S.: Euer geplanter Wechsel mit mittelbarem und unmittelbarem Besitz wird ev. auch dem dümmsten Mitarbeiter in der ARGE auffallen. Im Übrigen entstehen ordentlich Kosten für Euch beide, denn der Eigentumsübergang kann nur notariell erfolgen. Sinnvoll?
Sorry, aber worum geht es denn nun:
um ihre Bekannte, die der Pflicht zur Versicherung unterliegt und ggf. auch unter das KSVG fällt, wobei das eine nichts mit dem anderen zu tun hat?
um die Beitragshöhe, wobei eine selbstgenutzte Immobilie keine Rolle spielt?
um Sie als Fragesteller? Da wären ja erst einmal Ihre persönlichen Verhältnisse zu klären (also von Ihnen hier darzustellen). Und auch nur dann kann man etwas dazu sagen, ob ein Geschenk und eine fiktive Mieteinnahme unter Berücksichtigung der Verpflichtung (Nießbrauch) irgendetwas auslöst.
Für mich ist das hier Comedy pur und sinnfreie Beschäftigung von Menschen, die freiwillig und unentgeltlich Zeit investieren um Hilfestellung zu geben.
Es wurde meine Erachtens alles gesagt, aber scheinbar nicht verstanden!
Zu Ihrem Anliegen: bitte einen neuen Thread eröffnen!
Zum Anliegen Ihrer Bekannten: was ist denn bitte noch offen?
P.S.: Und die Möglichkeit seine Beiträge nicht bezahlen zu können, gibt es in einem Land mit einem umfangreichen Sozialleistungs-System (SGB II bzw. SGB XII) nicht!
Richtig ist aber, dass Vermögen zu verbrauchen ist. Und eine Schenkung hilft da nicht! Schenkungen können notleidend werden. Davon abgesehen steht eine selbstgenutze Immobilie ja auch unter einem bestimmten Schutz, wenn man Grundleistungen oder andere Sozialleistungen beanspruchen muss!
um ihre Bekannte, die der Pflicht zur Versicherung unterliegt und ggf. auch unter das KSVG fällt, wobei das eine nichts mit dem anderen zu tun hat?
um die Beitragshöhe, wobei eine selbstgenutzte Immobilie keine Rolle spielt?
um Sie als Fragesteller? Da wären ja erst einmal Ihre persönlichen Verhältnisse zu klären (also von Ihnen hier darzustellen). Und auch nur dann kann man etwas dazu sagen, ob ein Geschenk und eine fiktive Mieteinnahme unter Berücksichtigung der Verpflichtung (Nießbrauch) irgendetwas auslöst.
Für mich ist das hier Comedy pur und sinnfreie Beschäftigung von Menschen, die freiwillig und unentgeltlich Zeit investieren um Hilfestellung zu geben.
Es wurde meine Erachtens alles gesagt, aber scheinbar nicht verstanden!
Zu Ihrem Anliegen: bitte einen neuen Thread eröffnen!
Zum Anliegen Ihrer Bekannten: was ist denn bitte noch offen?
P.S.: Und die Möglichkeit seine Beiträge nicht bezahlen zu können, gibt es in einem Land mit einem umfangreichen Sozialleistungs-System (SGB II bzw. SGB XII) nicht!
Richtig ist aber, dass Vermögen zu verbrauchen ist. Und eine Schenkung hilft da nicht! Schenkungen können notleidend werden. Davon abgesehen steht eine selbstgenutze Immobilie ja auch unter einem bestimmten Schutz, wenn man Grundleistungen oder andere Sozialleistungen beanspruchen muss!
Das ist jetzt alles geklärt.derKVProfi hat geschrieben: um ihre Bekannte, die der Pflicht zur Versicherung unterliegt und ggf. auch unter das KSVG fällt, wobei das eine nichts mit dem anderen zu tun hat?
Zum Anliegen Ihrer Bekannten: was ist denn bitte noch offen?
Es ging sowieso nur darum, ob und was sie in den nächsten zwei Wochen machen muss
Weil das Gesetz so ganz überraschend kam.
Nun, es scheint, als haben alle sehr viel Spaß daranderKVProfi hat geschrieben: Für mich ist das hier Comedy pur und sinnfreie Beschäftigung von Menschen, die freiwillig und unentgeltlich Zeit investieren um Hilfestellung zu geben.
derKVProfi hat geschrieben: P.S.: Und die Möglichkeit seine Beiträge nicht bezahlen zu können, gibt es in einem Land mit einem umfangreichen Sozialleistungs-System (SGB II bzw. SGB XII) nicht!
Richtig ist aber, dass Vermögen zu verbrauchen ist. Und eine Schenkung hilft da nicht! Schenkungen können notleidend werden. Davon abgesehen steht eine selbstgenutze Immobilie ja auch unter einem bestimmten Schutz, wenn man Grundleistungen oder andere Sozialleistungen beanspruchen muss!
Aber eventuell muss man in eine kleinere Wohnung umziehen, wo man dann keinen Platz für die Kunstwerke hat und sie wegschmeißen muss.
Und die zu erhalten, hat die höchste Priorität. Sie stirbt lieber, als ihre Werke untergehen zu lassen. Immerhin sollen die auch noch in 1000 Jahren existieren, wenn sie sowieso tot ist
derKVProfi hat geschrieben: um Sie als Fragesteller? Da wären ja erst einmal Ihre persönlichen Verhältnisse zu klären (also von Ihnen hier darzustellen). Und auch nur dann kann man etwas dazu sagen, ob ein Geschenk und eine fiktive Mieteinnahme unter Berücksichtigung der Verpflichtung (Nießbrauch) irgendetwas auslöst.
Zu Ihrem Anliegen: bitte einen neuen Thread eröffnen!
Das wäre jetzt der Nachtrag.
Ich dachte es wäre hier übersichtlicher...
Bin halt nicht-selbständig, freiwillig versichert. Aber ich will es anonym lasen, falls die gkvs hier mitlesen. Deshalb hatte ich auch einen neuen Account erstellt.
schön, wenn das stimmt.Poet hat geschrieben:@foobar: Nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung schlagen sich in Deinem Einkommen und damit beim Beitrag nieder.
Nun, Hartz 4 kriegt sie eh nicht (sondern lebt vom Kindergeld)Poet hat geschrieben: P.S.: Euer geplanter Wechsel mit mittelbarem und unmittelbarem Besitz wird ev. auch dem dümmsten Mitarbeiter in der ARGE auffallen. Im Übrigen entstehen ordentlich Kosten für Euch beide, denn der Eigentumsübergang kann nur notariell erfolgen. Sinnvoll?
Zum Notar muss sie sowieso, weil sie es nächstes Jahr verkaufen und in ein kleineres ziehen will. (nun dann muss sie wohl den Höchstbeitrag zahlen, aber das dauert noch eine Weile, dann ist sie vielleicht alles anders, oder sie ist wieder in der KSK )