Hallo,
ich war gestern bei meiner Krankenkasse. Ich bin selbstständig und verdiene ca. 1500 Euro im Monat. Ich will jetzt einen "Midijob" annehmen, weil ich dort ja kranken versichert wäre und ich somit weniger Krankenkassenbeiträge zahlen müsste.
Gestern meinte die Dame, es käme nur auf die Einnahmen an, ab wann ein Beruf als Hauptberuf zählt. Das heißt, da ich ja bei einem Midijob nicht mehr als 1300 Euro verdienen kann, wäre meine Selbstständigkeit mein Hauptberuf.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit, den Midijob als Hauptberuf zu bekommen und die Selbstständigkeit (unabhängig von den Einnahmen) als Nebenberuf?
Weil ich mach wirklich nur 2-3 Stunden am Tag was aktiv in dieser Selbstständigkeit (Online Marketing). Durch Werbung schalten etc.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.
LG Haemor
Wie Midijob als Hauptberuf melden bei Krankenkasse?
Moderator: Czauderna
Re: Wie Midijob als Hauptberuf melden bei Krankenkasse?
Hallo,
Die Krankenkasse bzw. Die Rentenversicherung stellt den Status fest, d.h. Pflichtversicherung als Arbeitnehmer und deshalb nebenberuflich Selbständig, dann ist das Arbeitseinkommen beitragsfrei.
In der Regel gilt wöchentliche Arbeitszeit als Arbeitnehmer 20 Stunden und mehr, dann keine Hauptberufliche Selbständigkeit.
Wie geschrieben , das ist in der Regel so, allerdings spielen da auch noch andere Faktoren eine Rolle, z.B. Auch die Höhe des Arbeitseinkommens oder die Frage ob krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschaeftigt werden.
nebenbei noch, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige wurde drastisch gesenkt.
Gruß
Czauderna
Die Krankenkasse bzw. Die Rentenversicherung stellt den Status fest, d.h. Pflichtversicherung als Arbeitnehmer und deshalb nebenberuflich Selbständig, dann ist das Arbeitseinkommen beitragsfrei.
In der Regel gilt wöchentliche Arbeitszeit als Arbeitnehmer 20 Stunden und mehr, dann keine Hauptberufliche Selbständigkeit.
Wie geschrieben , das ist in der Regel so, allerdings spielen da auch noch andere Faktoren eine Rolle, z.B. Auch die Höhe des Arbeitseinkommens oder die Frage ob krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschaeftigt werden.
nebenbei noch, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige wurde drastisch gesenkt.
Gruß
Czauderna