Wie kann ich mich krankenversichern, ohne zu arbeiten?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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BlaueBlume
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Wie kann ich mich krankenversichern, ohne zu arbeiten?

Beitrag von BlaueBlume » 11.03.2013, 18:11

Guten Tag, mein Ehemann ist PKV-versichert und wird demnächst Altersrentner. Ich bin Arbeitnehmerin mit GKV-Versichertenstatus. Bis zu meiner Altersrente dauert es noch 5 Jahre, und ich überlege, meine Arbeit aufzugeben und bis zur Altersrente ohne Arbeitsverhältnis zu Hause zu bleiben.

Während dieser Zeit fließen monatlich Einkünfte aus Vermietung in Höhe von ca. 350 Euro (Der Ehegatte erhält Altersrente und Einkünfte aus Vermietung).

Meine Frage: wie kann ich mich nach Beendigung des Arbeitverhältnisses gesetzlich krankenversichern, und wie hoch wäre der Beitrag in KV und PV?

heinrich
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Beitrag von heinrich » 11.03.2013, 19:36

freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse

Beitrag zwischen 152,27 EUR und 338,63 EUR pro Monat.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 11.03.2013, 19:38

Hallo,

bist du mindestens die letzten 12 Monate am Stück gesetzlich versichert gewesen? Falls nein: Bist Du in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen?

Gruß
Swantje

BlaueBlume
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Beitrag von BlaueBlume » 11.03.2013, 20:27

Hallo Swantje,

Antwort auf beide Fragen: Ja.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.03.2013, 20:33

Hallo,
na dann trifft die Antwort von Heinrich zu - kommt darauf an, wie hoch das Einkommen deines Ehegatten ist.
Gruss
Czauderna

BlaueBlume
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Beitrag von BlaueBlume » 12.03.2013, 13:50

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten!

Noch eine Nachfrage: In welcher Form wird das Einkommen des Ehegatten zur Beitragsbemessung herangezogen? Er wird verschiedene Einkünfte haben, und zwar aus Rente RV Bund, Direktversicherung, Riester und Vermietung. Der Gesamtbetrag ist noch nicht klar.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.03.2013, 15:34

BlaueBlume hat geschrieben:Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten!

Noch eine Nachfrage: In welcher Form wird das Einkommen des Ehegatten zur Beitragsbemessung herangezogen? Er wird verschiedene Einkünfte haben, und zwar aus Rente RV Bund, Direktversicherung, Riester und Vermietung. Der Gesamtbetrag ist noch nicht klar.
Hallo,
all das, was du aufgezählt hast wird herangezogen und dann durch 2 geteilt, dazu kommt dein Einkommen mit ebenfalls 50%, maximal werden aber nur 1968,75 € angesetzt.
Gruss
Czauderna

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