Hallo Forum,
ich habe bereits intensiv nach folgendem Fall im Internet gesucht und leider nichts gefunden. Kennt jemand die Rechtslage für folgenden Fall:
Ein Mann (ca. 45 Jahr alt, verheiratet, 2 kleine Kinder) seit ca. 15 Jahren in der PKV möchte seine Arbeitszeit auf 3 Tage die Woche reduzieren um sich mehr um seine Kinder kümmern zu können.
Vertragsänderung beim Arbeitgeber wäre ab dem 01.04.2008.
Jahresgehalt für 2008 wird, wegen bereits erhaltenem Gehalt (Januar bis März 2008) und einer Prämie, über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Die verminderte Arbeitszeit wird mit Sicherheit länger als 12 Monate dauern.
Ist er nun sofort ab dem 01.04.2008 in der GKV pflichtversichert oder erst ab dem 01.01.2009 bzw. 01.04.2009
Gilt also die 12 Monatsregel (ab der der Mann in der GKV bleiben kann ) immer von Januar bis Dezember oder wie in diesem Fall von April bis März?
Vielen Dank im Voraus
Carmen.
Wechsel von PKV zu GKV
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
leider falsch. Die Versicherungspflicht tritt genau dann ein, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Sprich: Am 1.4. findet eine Neuberechnung statt; fiktiv das nun zu beurteilende Gehalt wiurd als Jahresgehalt hochgerechnet. Jahresarbeitsentgeltgrnze ist nicht gleich Beitragsbemessungsgrenze. Nur das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist immer zum Ende des Kalenderjahres.
Aus dem Bauch ehraus würde ich sagen: Pflichtig ab 1.4.08.
Ich empfehle Euch einerseits das mit der Personalabt. der Firma durchzusprechen und bei der Kasse der Wahl anzufragen und das durchrechnen zu lassen, ob Versicherungspflicht eintritt.
LG, Fee
leider falsch. Die Versicherungspflicht tritt genau dann ein, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Sprich: Am 1.4. findet eine Neuberechnung statt; fiktiv das nun zu beurteilende Gehalt wiurd als Jahresgehalt hochgerechnet. Jahresarbeitsentgeltgrnze ist nicht gleich Beitragsbemessungsgrenze. Nur das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist immer zum Ende des Kalenderjahres.
Aus dem Bauch ehraus würde ich sagen: Pflichtig ab 1.4.08.
Ich empfehle Euch einerseits das mit der Personalabt. der Firma durchzusprechen und bei der Kasse der Wahl anzufragen und das durchrechnen zu lassen, ob Versicherungspflicht eintritt.
LG, Fee