Wechsel in die PKV - Was beachten?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 12.05.2019, 10:38
Wechsel in die PKV - Was beachten?
Hallo zusammen,
das ist nun direkt meine zweite Frage, da mir das erste mal schon so gut geholfen wurde.
Ich bin dabei in die PKV einzusteigen. Ich habe mir alle Vor und Nachteile angeschaut, habe aber noch paar Fragen, bei denen ihr mir vielleicht helfen könnt.
1. Mir wird bei den meisten Krankenversicherern gesagt, dass die Beiträge im Alter aufgrund von Rückstellungen nicht steigen. Die Beiträge würden sich wenn, dann nur von aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ändern, nicht aber weil der Gesundheitszustand sich verschlechtert.
Stimmt das so? Auf den meisten Seiten lese ich, dass die Beiträge im Alter steigen.
2. Ein Vertreter sagte mir, dass alle Tarife in der PKV mindestens der GKV gleichen, außer halt dass es Selbstbehalt gibt. Ist das so? Egal welcher Tarif, er bietet mir das gleiche wie die GKV?
3. Irgendwelche Experten Tipps die Ihr mir geben würdet? (Selbständig, Wechselwunsch aufgrund zu hohen Beiträgen in der GKV)
das ist nun direkt meine zweite Frage, da mir das erste mal schon so gut geholfen wurde.
Ich bin dabei in die PKV einzusteigen. Ich habe mir alle Vor und Nachteile angeschaut, habe aber noch paar Fragen, bei denen ihr mir vielleicht helfen könnt.
1. Mir wird bei den meisten Krankenversicherern gesagt, dass die Beiträge im Alter aufgrund von Rückstellungen nicht steigen. Die Beiträge würden sich wenn, dann nur von aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ändern, nicht aber weil der Gesundheitszustand sich verschlechtert.
Stimmt das so? Auf den meisten Seiten lese ich, dass die Beiträge im Alter steigen.
2. Ein Vertreter sagte mir, dass alle Tarife in der PKV mindestens der GKV gleichen, außer halt dass es Selbstbehalt gibt. Ist das so? Egal welcher Tarif, er bietet mir das gleiche wie die GKV?
3. Irgendwelche Experten Tipps die Ihr mir geben würdet? (Selbständig, Wechselwunsch aufgrund zu hohen Beiträgen in der GKV)
Re: Wechsel in die PKV - Was beachten?
Hallo,
klar ist die Krankenversicherung immer abhänging von der jeweiligen persönlichen Situation. Ich selbst kann Dir jedoch nur von einem Wechsel zur PKV abraten. Ich war in einer vergleichbaren Situation wie Du. Ich war über 20 Jahr selbstständig und anfang während meiner Selbstständigkeit freiwillig in der GKV versichert. Ich kenne die versprechen der PKV, die Dich unter anderem zu einem Welchsel in dieses System bewegen sollen und ich kann Dir sagen, es sind und bleiben größtenteils nur versprechen. Hintergrund für meinen Wechsel damals zur PKV war die bessere Leistung im Krankheitsfall sowie die Vermeidung von Zuzahlungen, die bei der GKV bei verschiedenen Behandlungen (z.B. Zahnbehandlungen bei Inlays usw.) zu leisten sind.
Ich war ca. 10 Jahre in der PKV und habe nun eine deutlich andere Meinung als zu beginn.
Ich mußte erfahren dass trotzdem beim Tarif 100% Erstattung für Zahnbehandlung enthalten sind, ebend nicht alle Kosten von der PKV erstattet wurden und Positionen aus der eingereichten Rechnung vom Zahnarzt gestrichen wurden, die nach Meinung der PKV für die Behandlung nicht notwendig gewesen sind. Ich gehe davon aus, dass sich das bei anderen Krankheitsbehandlungen ähnlich verhält.
Laß Dir gesagt sein, dass sich auch Dein Beitrag zukünftig erhöhen wird. Und natürlich hängt diese Erhöhung indirekt mit Deinen und mit dem Gesundheitszustand der anderen versicherten in der PKV zusammen.
Jedes Jahr gibt es ein tolles Anschreiben von der PKV das sich die Beiträge für die Krankenversicherung LEIDER wieder angepaßt werden müssen.
Begründung z.B. steigende Lebenserwartung, steigende Kosten für Ärzte, Pflege und Arzneimittel, Medizinischer Fortschrittt, Neue Erkrankungen usw.
Ich bin immer mehr davon überzeugt, dass die PKV Beiträge im Alter so hoch sein werden, dass der eine oder andere (unter anderem auch ich) die montalichen Kosten für Krankenversicherung trotz Rücklagen nicht mehr aufbringen kann. Das liegt hauptsächlich an den massiven und regelmäßigen jährlichen Beitragserhöhungen der PKV. Seit dem Eintritt im Jahr 2009 hat sich mein Beitrag in nur 10 Jahren bereits verdreifacht. Allein in den letzten 3 Jahren (2016 bis 2019) stieg der Beitrag meiner PKV um satte 60%. In den vergangen Jahren habe ich vergeblich mit Tarifwechsel bzw. Erhöhung der Selbstbeteilung versucht gegenzusteuern. Mein Eindruck der PKV ist mittlerweile, dass es sich um einen Selbstbedienungsladen handelt in dem willkürlich und regelmäßig massiv die Beiträge erhöht werden ohne das die Kuden einen Möglichkeit haben dies zu verhindern. Ausgehend von dieser bereits erfolgten Beitragsentwicklung, muß ich leider bis zu meinem Renteneintritt in ca. 25 Jahren damit rechnen, dass mein PKV Beitrag, den ich zum Einstieg im Jahr 2009 hatte, bis dahin 10 mal so hoch sein wird. Ich war vor 2009 in der GVK freiwllig versichert, die Beiträge sind zwar auch dort gestiegen. Das war aber absolut überschaubar und im Gegensatz zur PKV sind die Beiträge in der GVK bei gleichen Einkommen nur minimal gestiegen.
Ich für meinen Teil bin froh, dass ich die Möglichkeit hatte wieder in die GKV zu wechseln. Aus heutiger Sicht kann ich sagen, dass ich mit dem Wissen was ich jetzt habe, 2009 mit Sicherheit nicht in die PKV gewechselt wäre, sondern in der GKV als freiwillig versicherter geblieben wäre. Zusätzlich hätte ich mir mit einem verbleib in der GKV noch eine Menge Geld und Ärger ersparrt.
Zu deinen Fragen.
zu 1. Natürlich stimmt das so nicht. Die Beiträge steigen nach meiner Erfahrungen während der ganzen Versicherungszeit in der PKV also auch bevor man in den Genuß der Rückstellungen mit ca. 60 Jahren kommt. Und auch wenn man das Alter von 60 Jahren erreicht hat, werden die Beiträge weiter steigen, davon bin ich überzeugt.
zu 2. Klar kann man sich bei der PKV zu den Leistungen der GKV versichern lassen. Allerdings würde ich mir dann die Frage stellen, ob ein Wechsel mit diesem Hintergrund in die PKV überhaupt sinnvoll ist. Denn dann kann man auch in der GKV bleiben ohne selbstbehalt.
zu 3. Beschäftige Dich noch einmal intensiv mit dem Thema und laß Dir für die Entscheidung Zeit, denn letztendlich muß Dir klar sein, dass der Wechsel in die PKV mehr oder weniger für immer sein wird. Du kommst nur unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die GKV. Bei dieser Entscheidung sollte auch die Familienplanung z.B. Kinder eine Rolle spielen, die unter umständen dann auch in der PKV versichert werden müssen.
Darüber hinaus mußt Du dir bei dieser Entscheidung sicher sein, dass deine Selbstständigkeit bis zur Rente so erfolgreich sein wird und so viel Gewinn abwerfen wird, dass Du selbst ausreichend Rücklagen fürs alter bilden kannst. Gehe davon aus dass die PKV im Alter um die 1000.- Euro monatlich (sehr wahrscheinlich sogar noch mehr) kosten wird. Und zwar unabhänging davon wieviel Einkommen Du dann hast.
Sicherlich ist das vielleicht aktuell, wenn der Laden gut läuft und man mit der Selbstständigkeit guten Gewinn macht evtl. ein Nachteil, wenn man frewillig in der GKV versichert ist, weil die Beiträge sich am Einkommen orientieren. Aber auch hier gibt es in der GKV einen maximalen monatlichen Beitrag. Es ist also Egal ob du derzeit 4600.- Euro monatliches Einkommen oder 8000.- Euro monatliches Einkommen als Selbstständiger hast, der GKV Beitrag beträgt maximal ca. 640.- Euro zuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung (Gesamt: ca. 800.-Euro).
Aber kannst Du Dir sicher sein, dass die Selbstständigkeit auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch genausogut läuft wie jetzt und Du dadurch ein entsprechend hohes Einkommen hast? Mach Dir jetzt schon einmal Gedanken wie du Dir die Beiträge der PKV leisten kannst, wenn dein Gewinn einbricht. Denn diese Beiträge sind unabhängig vom Einkommen an die PKV zu zahlen.
Wie sieht es im Rentenalter aus? Wirst dann die gestiegenen PKV-Beiträge im alter von Deiner Rente noch zahlen können?
Wer jetzt aufgrund der zu hohen Beiträgen von der GKV in die PVK wechselt, wird das meiner Meinung nach im Alter teuer bezahlen.
klar ist die Krankenversicherung immer abhänging von der jeweiligen persönlichen Situation. Ich selbst kann Dir jedoch nur von einem Wechsel zur PKV abraten. Ich war in einer vergleichbaren Situation wie Du. Ich war über 20 Jahr selbstständig und anfang während meiner Selbstständigkeit freiwillig in der GKV versichert. Ich kenne die versprechen der PKV, die Dich unter anderem zu einem Welchsel in dieses System bewegen sollen und ich kann Dir sagen, es sind und bleiben größtenteils nur versprechen. Hintergrund für meinen Wechsel damals zur PKV war die bessere Leistung im Krankheitsfall sowie die Vermeidung von Zuzahlungen, die bei der GKV bei verschiedenen Behandlungen (z.B. Zahnbehandlungen bei Inlays usw.) zu leisten sind.
Ich war ca. 10 Jahre in der PKV und habe nun eine deutlich andere Meinung als zu beginn.
Ich mußte erfahren dass trotzdem beim Tarif 100% Erstattung für Zahnbehandlung enthalten sind, ebend nicht alle Kosten von der PKV erstattet wurden und Positionen aus der eingereichten Rechnung vom Zahnarzt gestrichen wurden, die nach Meinung der PKV für die Behandlung nicht notwendig gewesen sind. Ich gehe davon aus, dass sich das bei anderen Krankheitsbehandlungen ähnlich verhält.
Laß Dir gesagt sein, dass sich auch Dein Beitrag zukünftig erhöhen wird. Und natürlich hängt diese Erhöhung indirekt mit Deinen und mit dem Gesundheitszustand der anderen versicherten in der PKV zusammen.
Jedes Jahr gibt es ein tolles Anschreiben von der PKV das sich die Beiträge für die Krankenversicherung LEIDER wieder angepaßt werden müssen.
Begründung z.B. steigende Lebenserwartung, steigende Kosten für Ärzte, Pflege und Arzneimittel, Medizinischer Fortschrittt, Neue Erkrankungen usw.
Ich bin immer mehr davon überzeugt, dass die PKV Beiträge im Alter so hoch sein werden, dass der eine oder andere (unter anderem auch ich) die montalichen Kosten für Krankenversicherung trotz Rücklagen nicht mehr aufbringen kann. Das liegt hauptsächlich an den massiven und regelmäßigen jährlichen Beitragserhöhungen der PKV. Seit dem Eintritt im Jahr 2009 hat sich mein Beitrag in nur 10 Jahren bereits verdreifacht. Allein in den letzten 3 Jahren (2016 bis 2019) stieg der Beitrag meiner PKV um satte 60%. In den vergangen Jahren habe ich vergeblich mit Tarifwechsel bzw. Erhöhung der Selbstbeteilung versucht gegenzusteuern. Mein Eindruck der PKV ist mittlerweile, dass es sich um einen Selbstbedienungsladen handelt in dem willkürlich und regelmäßig massiv die Beiträge erhöht werden ohne das die Kuden einen Möglichkeit haben dies zu verhindern. Ausgehend von dieser bereits erfolgten Beitragsentwicklung, muß ich leider bis zu meinem Renteneintritt in ca. 25 Jahren damit rechnen, dass mein PKV Beitrag, den ich zum Einstieg im Jahr 2009 hatte, bis dahin 10 mal so hoch sein wird. Ich war vor 2009 in der GVK freiwllig versichert, die Beiträge sind zwar auch dort gestiegen. Das war aber absolut überschaubar und im Gegensatz zur PKV sind die Beiträge in der GVK bei gleichen Einkommen nur minimal gestiegen.
Ich für meinen Teil bin froh, dass ich die Möglichkeit hatte wieder in die GKV zu wechseln. Aus heutiger Sicht kann ich sagen, dass ich mit dem Wissen was ich jetzt habe, 2009 mit Sicherheit nicht in die PKV gewechselt wäre, sondern in der GKV als freiwillig versicherter geblieben wäre. Zusätzlich hätte ich mir mit einem verbleib in der GKV noch eine Menge Geld und Ärger ersparrt.
Zu deinen Fragen.
zu 1. Natürlich stimmt das so nicht. Die Beiträge steigen nach meiner Erfahrungen während der ganzen Versicherungszeit in der PKV also auch bevor man in den Genuß der Rückstellungen mit ca. 60 Jahren kommt. Und auch wenn man das Alter von 60 Jahren erreicht hat, werden die Beiträge weiter steigen, davon bin ich überzeugt.
zu 2. Klar kann man sich bei der PKV zu den Leistungen der GKV versichern lassen. Allerdings würde ich mir dann die Frage stellen, ob ein Wechsel mit diesem Hintergrund in die PKV überhaupt sinnvoll ist. Denn dann kann man auch in der GKV bleiben ohne selbstbehalt.
zu 3. Beschäftige Dich noch einmal intensiv mit dem Thema und laß Dir für die Entscheidung Zeit, denn letztendlich muß Dir klar sein, dass der Wechsel in die PKV mehr oder weniger für immer sein wird. Du kommst nur unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die GKV. Bei dieser Entscheidung sollte auch die Familienplanung z.B. Kinder eine Rolle spielen, die unter umständen dann auch in der PKV versichert werden müssen.
Darüber hinaus mußt Du dir bei dieser Entscheidung sicher sein, dass deine Selbstständigkeit bis zur Rente so erfolgreich sein wird und so viel Gewinn abwerfen wird, dass Du selbst ausreichend Rücklagen fürs alter bilden kannst. Gehe davon aus dass die PKV im Alter um die 1000.- Euro monatlich (sehr wahrscheinlich sogar noch mehr) kosten wird. Und zwar unabhänging davon wieviel Einkommen Du dann hast.
Sicherlich ist das vielleicht aktuell, wenn der Laden gut läuft und man mit der Selbstständigkeit guten Gewinn macht evtl. ein Nachteil, wenn man frewillig in der GKV versichert ist, weil die Beiträge sich am Einkommen orientieren. Aber auch hier gibt es in der GKV einen maximalen monatlichen Beitrag. Es ist also Egal ob du derzeit 4600.- Euro monatliches Einkommen oder 8000.- Euro monatliches Einkommen als Selbstständiger hast, der GKV Beitrag beträgt maximal ca. 640.- Euro zuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung (Gesamt: ca. 800.-Euro).
Aber kannst Du Dir sicher sein, dass die Selbstständigkeit auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch genausogut läuft wie jetzt und Du dadurch ein entsprechend hohes Einkommen hast? Mach Dir jetzt schon einmal Gedanken wie du Dir die Beiträge der PKV leisten kannst, wenn dein Gewinn einbricht. Denn diese Beiträge sind unabhängig vom Einkommen an die PKV zu zahlen.
Wie sieht es im Rentenalter aus? Wirst dann die gestiegenen PKV-Beiträge im alter von Deiner Rente noch zahlen können?
Wer jetzt aufgrund der zu hohen Beiträgen von der GKV in die PVK wechselt, wird das meiner Meinung nach im Alter teuer bezahlen.
Re: Wechsel in die PKV - Was beachten?
Hallo farbensammler,
1) Die Altersrückstellungen sollen den Anstieg der Beiträge im Alter mindern. Wenn diese Versicherer einen Beitragsanstieg ausschließen (Ausnahme: Gesetzesänderungen), sollte man den Satz in den Vertrag aufnehmen. Die Versicherung wird dann bei der Aussage garantiert einen Rückzieher machen. Der Gesundheitszustand des einzelnen Versicherten führt nicht zu Beitragsanhebungen. Beitragsanhebungen beruhen auf folgenden Punkten:
- der Gesundheitszustand der Versicherten einer Altersgruppe in einem Tarif hat sich ungünstiger als erwartet entwickelt (es gibt Versicherungstarife in denen sehr optimistische Erwartungen zugrunde gelegt werden).
- Behandlungen sind teurer geworden (technischer Fortschritt, höhere Honorare der Ärzte, mehr unnötige Leistungen der Behandler ...)
- Lebenserwartung ist gestiegen (höhere monatliche Beträge für die Altersrückstellungen erforderlich)
- die Zinsen/Kapitalerträge für die Rücklagen bei der Versicherung (Altersrückstellungen) sind geringer als erwartet -> Niedrigzinsphase
Da die Einnahmen im Rentneralter meistens deutlich sinken, hat man ab Rentenbeginn gefühlt eine drastische Beitragserhöhung, wenn die PKV-Beiträge nicht entsprechend der Einnahmen sinken.
2) Wenn ein Vertreter sagt, das alle Tarife der PKV mindestens die GKV-Leistungen beinhaltet, stimmt das definitiv nicht. Wenn er sagt, das sich alle PKV-Tarife und die GKV-Leistungen der einzelnen Krankenkassen gleichen, ist es eine Interpretationssache des Wortes "gleichen". Wenn man "gleichen" mit "ähneln" gleichsetzt, kann man es als zutreffend bezeichnen. Es gibt bei den PKV-Tarifen viele (z.B. für Studenten oder Existenzgründer), die deutlich weniger Leistungen als die GKV-Leistungen anbieten.
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...): Oft gibt es in PKV-Verträgen keine Erstattung oder einen festen Euro-Tagessatz. Was bedeutet das dann in 30, 40 oder 50 Jahren bei der Erstattung eingereichter Rechnungen?
• Hilfsmittel: Katalog der GKV:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... put.action
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge. In der GKV wird der Katalog regelmäßig um neue technische Entwicklungen erweitert. In der PKBV bekommt man genau die Hilfsmittel, die im Tarif stehen (Ausnahme: PKV-Tarif verweist auf den GKV-Hilfsmittelkatalog)
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe), z.B. bei Burnout
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe (in ortsüblicher Höhe heißt konkret?)
3) Tipps: die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den monatlichen Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.
Wenn man sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann man als Selbständiger (fast) nie mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Bei den seltenen Ausnahmen gibt es keine Garantie, dass diese Bestimmungen zum Zeitpunkt X dann noch so existieren (Gesetzesänderung).
Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.
Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Insolvenz, Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung, Scheidung, Todesfall eines Elternteils -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen (unabhängig von der Einnahmehöhe).
Die Leistungen für die Kinder sind in der PKV oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:
www.rehakids.de/phpBB2/forum21.html
Man sollte alle gefragten Punkte zum Gesundheitszustand und zu bisherigen Krankheiten/Beschwerden im PKV-Antrag zu 100% beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:
www.test.de/versicherungen/tests/Formul ... 4-1669862/
Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein.
In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen 2009:
www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei der Entscheidung Krankengeldversicherung bei der GKV oder Krankentagegeldversicherung bei der PKV sollte man auch folgende beachten:
- GKV: Arbeitsunfähigkeit (AU-RL): man kann seine aktuelle Tätigkeit nicht zu 100% ausüben (z.B. nur 6 Stunden statt 8 Stunden täglich) -> es wird das volle Krankengeld gezahlt (ggf. abzüglich der aktuell erzielten Einkünfte)
- PKV: in den Musterbedingungen für Krankentagegeld ist Arbeitsunfähigkeit so definiert, dass man sein Tätigkeit gar nicht ausüben kann. Danach bekommt z.B. ein Dachdeckermeister, der noch eine Stunde am Tag Schreibarbeiten erledigen kann, kein Krankentagegeld. Also die genaue Definition von Arbeitsunfähigkeit bei dem ggf. ins Auge gefassten Tarif sehr genau durchlesen.
Viele gesetzliche Krankenkassen haben noch zusätzliche krankengeld-Wahltarife im Angebot.
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessante Links:
https://www.focus.de/finanzen/versicher ... 52165.html
www.bundderversicherten.de/app/download ... chuere.pdf
www.pkv-ombudsmann.de
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Evtl. ist ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll. es gibt bei den Beiträgen und Leistungen zwischen den 109 gesetzlichen Krankenkassen deutliche Unterschiede. Angehörige sind nach den Voraussetzungen von § 10 SGB V kostenlos familienversichert.
Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) sind sinnvoll. Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, gehören ins Beratungsprotokoll.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
1) Die Altersrückstellungen sollen den Anstieg der Beiträge im Alter mindern. Wenn diese Versicherer einen Beitragsanstieg ausschließen (Ausnahme: Gesetzesänderungen), sollte man den Satz in den Vertrag aufnehmen. Die Versicherung wird dann bei der Aussage garantiert einen Rückzieher machen. Der Gesundheitszustand des einzelnen Versicherten führt nicht zu Beitragsanhebungen. Beitragsanhebungen beruhen auf folgenden Punkten:
- der Gesundheitszustand der Versicherten einer Altersgruppe in einem Tarif hat sich ungünstiger als erwartet entwickelt (es gibt Versicherungstarife in denen sehr optimistische Erwartungen zugrunde gelegt werden).
- Behandlungen sind teurer geworden (technischer Fortschritt, höhere Honorare der Ärzte, mehr unnötige Leistungen der Behandler ...)
- Lebenserwartung ist gestiegen (höhere monatliche Beträge für die Altersrückstellungen erforderlich)
- die Zinsen/Kapitalerträge für die Rücklagen bei der Versicherung (Altersrückstellungen) sind geringer als erwartet -> Niedrigzinsphase
Da die Einnahmen im Rentneralter meistens deutlich sinken, hat man ab Rentenbeginn gefühlt eine drastische Beitragserhöhung, wenn die PKV-Beiträge nicht entsprechend der Einnahmen sinken.
2) Wenn ein Vertreter sagt, das alle Tarife der PKV mindestens die GKV-Leistungen beinhaltet, stimmt das definitiv nicht. Wenn er sagt, das sich alle PKV-Tarife und die GKV-Leistungen der einzelnen Krankenkassen gleichen, ist es eine Interpretationssache des Wortes "gleichen". Wenn man "gleichen" mit "ähneln" gleichsetzt, kann man es als zutreffend bezeichnen. Es gibt bei den PKV-Tarifen viele (z.B. für Studenten oder Existenzgründer), die deutlich weniger Leistungen als die GKV-Leistungen anbieten.
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...): Oft gibt es in PKV-Verträgen keine Erstattung oder einen festen Euro-Tagessatz. Was bedeutet das dann in 30, 40 oder 50 Jahren bei der Erstattung eingereichter Rechnungen?
• Hilfsmittel: Katalog der GKV:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... put.action
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge. In der GKV wird der Katalog regelmäßig um neue technische Entwicklungen erweitert. In der PKBV bekommt man genau die Hilfsmittel, die im Tarif stehen (Ausnahme: PKV-Tarif verweist auf den GKV-Hilfsmittelkatalog)
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe), z.B. bei Burnout
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe (in ortsüblicher Höhe heißt konkret?)
3) Tipps: die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den monatlichen Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.
Wenn man sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann man als Selbständiger (fast) nie mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Bei den seltenen Ausnahmen gibt es keine Garantie, dass diese Bestimmungen zum Zeitpunkt X dann noch so existieren (Gesetzesänderung).
Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.
Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Insolvenz, Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung, Scheidung, Todesfall eines Elternteils -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen (unabhängig von der Einnahmehöhe).
Die Leistungen für die Kinder sind in der PKV oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:
www.rehakids.de/phpBB2/forum21.html
Man sollte alle gefragten Punkte zum Gesundheitszustand und zu bisherigen Krankheiten/Beschwerden im PKV-Antrag zu 100% beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:
www.test.de/versicherungen/tests/Formul ... 4-1669862/
Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein.
In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen 2009:
www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei der Entscheidung Krankengeldversicherung bei der GKV oder Krankentagegeldversicherung bei der PKV sollte man auch folgende beachten:
- GKV: Arbeitsunfähigkeit (AU-RL): man kann seine aktuelle Tätigkeit nicht zu 100% ausüben (z.B. nur 6 Stunden statt 8 Stunden täglich) -> es wird das volle Krankengeld gezahlt (ggf. abzüglich der aktuell erzielten Einkünfte)
- PKV: in den Musterbedingungen für Krankentagegeld ist Arbeitsunfähigkeit so definiert, dass man sein Tätigkeit gar nicht ausüben kann. Danach bekommt z.B. ein Dachdeckermeister, der noch eine Stunde am Tag Schreibarbeiten erledigen kann, kein Krankentagegeld. Also die genaue Definition von Arbeitsunfähigkeit bei dem ggf. ins Auge gefassten Tarif sehr genau durchlesen.
Viele gesetzliche Krankenkassen haben noch zusätzliche krankengeld-Wahltarife im Angebot.
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessante Links:
https://www.focus.de/finanzen/versicher ... 52165.html
www.bundderversicherten.de/app/download ... chuere.pdf
www.pkv-ombudsmann.de
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Evtl. ist ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll. es gibt bei den Beiträgen und Leistungen zwischen den 109 gesetzlichen Krankenkassen deutliche Unterschiede. Angehörige sind nach den Voraussetzungen von § 10 SGB V kostenlos familienversichert.
Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) sind sinnvoll. Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, gehören ins Beratungsprotokoll.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
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- Beiträge: 8
- Registriert: 12.05.2019, 10:38
Re: Wechsel in die PKV - Was beachten?
Vielen Dank euch beiden für die Zeit die ihr euch genommen habt , sehr nett!
Re: Wechsel in die PKV - Was beachten?
Ich finde eure Antworten auch sehr hilfreich, stehe vor der gleichen Entscheidung und weiß nicht was ich machen soll.
Im Prinzip ist es so, jetzt bis zum Renteneintritt den Maximalsatz zahlen und dann bei Renteneintritt einen niedrigeren Satz.
Oder jetzt einen günstigen Satz und später dann mehr. Das Problem ist nur, dass man nicht weiß wie sich die Preise in der PKV entwickeln werden.
Im Prinzip ist es so, jetzt bis zum Renteneintritt den Maximalsatz zahlen und dann bei Renteneintritt einen niedrigeren Satz.
Oder jetzt einen günstigen Satz und später dann mehr. Das Problem ist nur, dass man nicht weiß wie sich die Preise in der PKV entwickeln werden.
Re: Wechsel in die PKV - Was beachten?
Hallo, danke für deinen Beitrag.
Meine Frage wäre, wie hast du deine PKV denn ausgewählt? Hattest du bei der Wahl des Tarifs denn überhaupt den Sachverhalt mit den Zahnbehandlungen Zuzahlungen in deinem Tarif hinzugewählt? Ich meine wenn das im Vertrag mit der PKV steht, dann kann die PKV die Zahlung doch nicht als "nicht notwendig" verweigern?
Die Beiträge werden natürlich immer neu angepasst, wie bei der GKV ebenso aber wie stark ist denn dein Beitrag insgesamt gestiegen wenn du schreibst dass er sich verdreifacht hat? Mein Einstiegsbeitrag mit 39 wäre so zwischen 300 und 400€ allgemein beträgt steigt der Tarif etwa 3% pro Jahr. Die Tarife sind eigentlich so berechnet, dass sie später wenn die Altersrückstellung greift nicht mehr merklich steigen sollten.
Derzeit zahle ich den Höchstsatz für die PKV, bis zum Renteneintritt zahle ich statisch etwa 120.000€ mehr in die GKV ein als ich in die PKV einzahlen werde.
Ich glaube natürlich dass in deinem Fall so zutrifft wie du es schilderst, was mich aber interessiert ist wie du deine PKV ausgewählt hast und ob du dabei auch einen Tarif gewählt hast der Preisstabil ist? Oder ein Lockangebot angedreht bekommen hast?
Meine Frage wäre, wie hast du deine PKV denn ausgewählt? Hattest du bei der Wahl des Tarifs denn überhaupt den Sachverhalt mit den Zahnbehandlungen Zuzahlungen in deinem Tarif hinzugewählt? Ich meine wenn das im Vertrag mit der PKV steht, dann kann die PKV die Zahlung doch nicht als "nicht notwendig" verweigern?
Die Beiträge werden natürlich immer neu angepasst, wie bei der GKV ebenso aber wie stark ist denn dein Beitrag insgesamt gestiegen wenn du schreibst dass er sich verdreifacht hat? Mein Einstiegsbeitrag mit 39 wäre so zwischen 300 und 400€ allgemein beträgt steigt der Tarif etwa 3% pro Jahr. Die Tarife sind eigentlich so berechnet, dass sie später wenn die Altersrückstellung greift nicht mehr merklich steigen sollten.
Derzeit zahle ich den Höchstsatz für die PKV, bis zum Renteneintritt zahle ich statisch etwa 120.000€ mehr in die GKV ein als ich in die PKV einzahlen werde.
Ich glaube natürlich dass in deinem Fall so zutrifft wie du es schilderst, was mich aber interessiert ist wie du deine PKV ausgewählt hast und ob du dabei auch einen Tarif gewählt hast der Preisstabil ist? Oder ein Lockangebot angedreht bekommen hast?