Wechsel hauptberufliche Selbstständigkeit in nebenberufliche

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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pebbles2304
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Wechsel hauptberufliche Selbstständigkeit in nebenberufliche

Beitrag von pebbles2304 » 15.01.2010, 23:38

Ich bin derzeit noch hauptberuflich selbstständig (freier Beruf, kein Gewerbe, Gründungszuschuss) und freiwillig bei der TK versichert. Da ich verheiratet bin (Ehemann ist Angestellter und auch freiwillig bei der TK) und 3 Kinder habe, arbeite ich nicht Vollzeit. Nach Auslauf meines Gründungszuschusses würde ich gerne nebenberuflich selbstständig und bei meinem Mann familienversichert sein.
Der Wechsel lässt sich auch damit begründen, dass meine Start-up-Phase dann vorbei ist, meine Werbung steht und sich damit meine Stundenzahl reduziert.
Stundenmäßig werde ich dann pro Woche mit ca. 16 - 17 Stunden auskommen, Angestellten habe ich auch nur 1 Minijobber, auch mein Gewinn bewegt sich sicherlich noch eine Weile unter 360,- €. Auch ist mein Einkommen eindeutig - was das Familieneinkommen betrifft - von untergeordnetem Wert.
Habe ich eine Chance auf Familienversicherung? Oder ist die Tatsache, dass ich jetzt freiwillig versichert bin, hinderlich?

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 16.01.2010, 02:11

Chance auf Familienversicherung hat man immer, soweit alle Voraussetzungen stimmen.

Bei der Grenze von 360 EUR geht es nicht um Gewinn, sondern um die zu versteuernde Einnahmen!

pebbles2304
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Beitrag von pebbles2304 » 19.01.2010, 22:27

Tja, aber was ist mit der Voraussetzung "...dürfen nicht freiwillig versichert sein"???
Derzeit bin ich das als Gründerin ja.
Soweit ich mich erinnere hatte ich im Vorfeld ein Gespräch mit der TK, wie es mit meiner KV nach Gründung weitergehen könne und mir wurde neben den üblichen (Mindest-)Grenzen und Beiträgen auch gesagt, dass ich ja auch nebenberuflich selbstständig sein könne.
Kommt nun die Familienversicherung in Frage oder nicht?

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 20.01.2010, 00:13

Familienversicherung kommt in Frage. Allerdings wird ja ein Teil des Gründungszuschusses als Einnahme gewertet. Und du hast doch bestimmt noch Einnahmen aus der Selbständigkeit. Bist du sicher, dass deine Einnahmen unter 360 EUR sind? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen.

pebbles2304
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Beitrag von pebbles2304 » 21.01.2010, 12:49

Mir geht's um die Zeit nach dem Gründungszuschuss (wird jetzt bis incl. März gezahlt, danach evtl. noch weitere 6 Monate).
Dadurch dass ich relativ hohe Werbeausgaben, Programmlizenzen, Fortbildungen und Verbandsbeiträge habe und ohne die Beschäftigung eines Minijobbers, der mein Programm derzeit schreibt und weiterentwickelt (400,- Euro monatlich) nicht auskommen könnte, werden meine Einnahmen vor Steuer nicht so schnell über 360,- Euro liegen. Ich gehe davon aus, dass all die erwähnten Ausgaben vorher abgezogen werden...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.01.2010, 14:07

Hallo,
nein werden sie nicht unbedingt - entscheidend ist der Betrag der auf dem Einkommenssteuerbescheid steht - bitte nicht mit dem Gewinn verwechseln.
Der Arbeitnehmer zahlt auch aus seinem Bruttoeinkkomen seinen Beitrag.
Gruß
Czauderna

pebbles2304
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Beitrag von pebbles2304 » 28.01.2010, 18:20

ah ja, schon mal danke.

Primär interessiert mich aber die schon vorher gestellte Frage: Stellt es ein Problem dar, dass ich aus der FREIWILLIGEN Versicherung in die Familienversicherung wechsle??

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.01.2010, 18:40

ein Wechsel von einer freiw. Versicherung in eine FAMI ist grundsätzlich keine Problem.

Die freiw. Versicherung endet allerdings nicht automatisch.
Sie muss WEGEN der FAMI gekündigt werden.

Rückwirkend (wegen rückwirkender FAMI) geht dies bei manchen Kassen und bei manchen Kassen nicht.

Bei der TK habe ich sogar erlebt, dass eine Geschäftsstelle dies rückwirkend macht aber eine andere eben nicht.

ALSO: Bei DEINER TK nachfragen.


Allerdings ist das Problem, ob die FAMI anerkannt wird.

Wenn die Start-up-Phase jetzt steht vorbei ist, müsste es doch jetzt erst richtig losgehen. Das muss man ja langfristig sehen.

Außerdem, wenn Du unter der Grenze von mtl. 360 EUR kommst, und dies Deine einzige Einnahme ist, könnte man ja doch auf die Idee kommen, dass dies eben DEINE HAUPTBERUFLICHE Selbstständigkeit ist und dadurch eben die FAMI ausgeschlossen ist.

Aber dies soll mal die TK im Einzelfall prüfen.

pebbles2304
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Beitrag von pebbles2304 » 29.01.2010, 00:10

Super-Antwort, danke.

Nebenberuflichkeit ist meines Wissens bei Müttern/Hausfrauen o.k., da wird dann tatsächlich anerkannt, dass das "Familienmanagement" der Hauptjob ist, vor allem eben, wenn der Mann deutlich mehr verdient.

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