Vorläufiger Bescheid / kurze Selbständigkeit bei 15 Stunden
Moderator: Czauderna
Vorläufiger Bescheid / kurze Selbständigkeit bei 15 Stunden
Hallo zusammen,
folgende Konstellation:
Im Jahr 2012, war ich einige Monate auf Basis von ca. 15 Stunden wöchentlich selbständig. Mir ist der Status, in den ich dafür eingeordnet wurde, nicht bekannt.
Ich habe dafür - nach einem Widerspruchsverfahren - in 2012 einen vorläufigen Bescheid bekommen und den verminderten Satz bezahlt (für 4 Monate waren das knapp 1.450 EUR). Das war, betrachtet man meine E/Ü aus 2012, bereits ein deftiger Betrag, angesichts des tatsächlichen Gewinns, den ich hatte.
Nach 4 Monaten habe ich mich damals erneut für eine Festanstellung entschieden und war darüber in derselben GKV versichert.
Ich habe heute morgen diese Akte in der Hand gehabt und mir fiel auf, dass die betreffende KV mir in der Zwischenzeit weder in 2013 noch 2014 ein "jährliches" Anfrageschreiben geschickt hat, obwohl der Bescheid aus 2012, für die besagten 4 Monate, nur "vorläufig" war, kam niemals mehr eine Rückfrage nach meinen Einkommensverhältnissen (die sich seit dem beginn der Festanstellung allerdings auch nicht mehr geändert haben!)
Jetzt liegt mir seit einigen Tagen die Steuerfestsetzung für 2012 vor. Es gab wegen zwei STB-Wechseln mit dieser Erklärung einen monatelangen Hickhack, die Sachbearbeiterin beim FA war 2014 fast 8 Monate krank, deshalb zog sich das ellenlang.
Zwischendurch habe ich mit der KV einmal telefoniert um zu erklären, dass ich noch etwas Zeit für die Abgabe der Zahlen für diese 4 Monate brauche. Da hieß es, ich sei als Angestellte geführt und müsse nichts mehr unternehmen, das sei alles ok.
Frage: Ist das denn richtig?
Müsste ich nicht den EkSt-Bescheid 2012 jetzt sofort an die KV schicken? Auf mich wirkt das Verhalten der KV so, als würde das dort gar niemanden noch interessieren!
Dasselbe sagt mein STB. Er meint, es liege im Ermessen der KV, das nochmal anzufragen oder eben nicht und ich soll das Thema für mich abhaken.
Nachdem ich mich nun hier ein bisschen eingelesen habe bin ich ziemlich unsicher, was ich machen soll? Mir erscheint die Einschätzung des STB etwas sehr "lapidar".
Für Eure Antworten dankt deshalb sehr herzlich, Liza
folgende Konstellation:
Im Jahr 2012, war ich einige Monate auf Basis von ca. 15 Stunden wöchentlich selbständig. Mir ist der Status, in den ich dafür eingeordnet wurde, nicht bekannt.
Ich habe dafür - nach einem Widerspruchsverfahren - in 2012 einen vorläufigen Bescheid bekommen und den verminderten Satz bezahlt (für 4 Monate waren das knapp 1.450 EUR). Das war, betrachtet man meine E/Ü aus 2012, bereits ein deftiger Betrag, angesichts des tatsächlichen Gewinns, den ich hatte.
Nach 4 Monaten habe ich mich damals erneut für eine Festanstellung entschieden und war darüber in derselben GKV versichert.
Ich habe heute morgen diese Akte in der Hand gehabt und mir fiel auf, dass die betreffende KV mir in der Zwischenzeit weder in 2013 noch 2014 ein "jährliches" Anfrageschreiben geschickt hat, obwohl der Bescheid aus 2012, für die besagten 4 Monate, nur "vorläufig" war, kam niemals mehr eine Rückfrage nach meinen Einkommensverhältnissen (die sich seit dem beginn der Festanstellung allerdings auch nicht mehr geändert haben!)
Jetzt liegt mir seit einigen Tagen die Steuerfestsetzung für 2012 vor. Es gab wegen zwei STB-Wechseln mit dieser Erklärung einen monatelangen Hickhack, die Sachbearbeiterin beim FA war 2014 fast 8 Monate krank, deshalb zog sich das ellenlang.
Zwischendurch habe ich mit der KV einmal telefoniert um zu erklären, dass ich noch etwas Zeit für die Abgabe der Zahlen für diese 4 Monate brauche. Da hieß es, ich sei als Angestellte geführt und müsse nichts mehr unternehmen, das sei alles ok.
Frage: Ist das denn richtig?
Müsste ich nicht den EkSt-Bescheid 2012 jetzt sofort an die KV schicken? Auf mich wirkt das Verhalten der KV so, als würde das dort gar niemanden noch interessieren!
Dasselbe sagt mein STB. Er meint, es liege im Ermessen der KV, das nochmal anzufragen oder eben nicht und ich soll das Thema für mich abhaken.
Nachdem ich mich nun hier ein bisschen eingelesen habe bin ich ziemlich unsicher, was ich machen soll? Mir erscheint die Einschätzung des STB etwas sehr "lapidar".
Für Eure Antworten dankt deshalb sehr herzlich, Liza
@Liza: Die Summe sagt zumindest aus dass Du wohl in der Beitragsklasse für hauptberuflich Selbstständige warst. Dabei gilt eine Mindestbemessung von rd. 2000€ pro Monat an Einkommen, egal ob Dein Einkommen nun 150€ mtl. oder 2000€ mtl. war. Selbst wenn Dein Einkommen lt. ESTB tatsächlich drunter lag kommt es nicht zur Rückerstattung. Allerdings müsste man nachzahlen wenn das tatsächliche Einkommen z.B. bei 3000€ lag.
Der Beitrag in der BKL lag bei rd. 350€ mtl. X 4Monate -> ergibt rd. die genannte Summe. Nur: Das ist kein verminderter Satz. Es gibt Beitragsklassen noch darunter z.B. für Existenzgründer oder geringverdienende SEL. Warum diese bei Dir nicht angewendet wurden lässt sich aus der Ferne nicht sagen.
Der Beitrag in der BKL lag bei rd. 350€ mtl. X 4Monate -> ergibt rd. die genannte Summe. Nur: Das ist kein verminderter Satz. Es gibt Beitragsklassen noch darunter z.B. für Existenzgründer oder geringverdienende SEL. Warum diese bei Dir nicht angewendet wurden lässt sich aus der Ferne nicht sagen.
Hallo,
deinen Ausführungen entnehme ich, dass dein Steuerbescheid Einnahmen unterhalb der verminderten Beitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige in Höhe von 1382,50 € liegen. Das Problem wird hier sein, dass diese verminderte Grenze nur eingeräumt wird, wenn diese Einstufung vorher beantragt wird, was bei dir nicht geschehen ist. Fest steht, wenn du dich meldest musst du nichts nach zahlen, von daher könntest du es versuchen und diesen Antrag nachträglich stellen. Aussichten auf Erfolg hast du meiner Meinung aber nur, wenn du so argumentieren kannst, dass dich die Kasse nicht darüber aufgeklärt hat damals, dass es diese Möglichkeit gibt. Also, versuchen solltest du es, du hast da keine Nachteile..
Ob es klappt, ich würde es dir wünschen, denn dann würdest du Geld zurückbekommen, wenn du bisher den normalen Mindestbeitrag gezahlt hast.
Gruss
Czauderna
deinen Ausführungen entnehme ich, dass dein Steuerbescheid Einnahmen unterhalb der verminderten Beitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige in Höhe von 1382,50 € liegen. Das Problem wird hier sein, dass diese verminderte Grenze nur eingeräumt wird, wenn diese Einstufung vorher beantragt wird, was bei dir nicht geschehen ist. Fest steht, wenn du dich meldest musst du nichts nach zahlen, von daher könntest du es versuchen und diesen Antrag nachträglich stellen. Aussichten auf Erfolg hast du meiner Meinung aber nur, wenn du so argumentieren kannst, dass dich die Kasse nicht darüber aufgeklärt hat damals, dass es diese Möglichkeit gibt. Also, versuchen solltest du es, du hast da keine Nachteile..
Ob es klappt, ich würde es dir wünschen, denn dann würdest du Geld zurückbekommen, wenn du bisher den normalen Mindestbeitrag gezahlt hast.
Gruss
Czauderna
Danke, Euch beiden. Ich überlege, ob ich das versuche. Was aber passiert, wenn ich keinen Bescheid schicke? Hat das dann eventuell noch Nachteile, eine Strafe wegen Nichteinreichung des Steuerbescheides? (denn mehr zahlen müsste ich ganz sicher nicht, aber Strafen kann man offenbar ja immer kassieren!!).
Mich beschäftigt, dass die sich nicht bei mir melden seit zwei Jahren. Ist das so, weil denen selbst aufgefallen ist, dass man mir damal Humpitz erzählt hat?
Am rätseln ... Liza
Mich beschäftigt, dass die sich nicht bei mir melden seit zwei Jahren. Ist das so, weil denen selbst aufgefallen ist, dass man mir damal Humpitz erzählt hat?
Am rätseln ... Liza
@Liza: Wir können hier nicht einschätzen ob man Dir Mumpitz erzählt hat. Wenn Du nicht in der BKL für die geringverdienenden Selbständigen oder Existenzgründer warst müsste man erstmal wissen ob Du denn die Kriterien dafür erfüllt hättest. Die Kasse meldet sich nicht weil für die die Beitragsfestsetzung abgeschlossen ist. Das muss ja nicht immer ein Nachteil sein.
Ja, das steht da drin im Schreiben aus 2012. Da steht aber auch, sie würden sich selbst regelmäßig melden, was niemand tut.
JETZT verfüge ich über den ergangenen Steuer-Bescheid und weiß nicht, wer recht hat. Mein STB und die KV, die sagen es sei alles OK, oder das, was ich hier lese, dass man nämlich selbst auf die zugehen muss?
Die Frage ist, ob ich ihn dennoch an die KK schicke, wenn die sagen, die Sache hätte sich erledigt?
LG, Liza
JETZT verfüge ich über den ergangenen Steuer-Bescheid und weiß nicht, wer recht hat. Mein STB und die KV, die sagen es sei alles OK, oder das, was ich hier lese, dass man nämlich selbst auf die zugehen muss?
Die Frage ist, ob ich ihn dennoch an die KK schicke, wenn die sagen, die Sache hätte sich erledigt?
LG, Liza