Hallo, ich möchte mich hier noch mal vorstellen, auch wenn sich etliche Aspekte mit anderen Einträgen überschneiden. Ich blicke im Moment noch nicht richtig durch, was wie möglich bzgl. Krankenversicherung.
Es geht um meine Frau, für die ich vor 5 Jahren bei Hanse Merkur eine Versicherung für ausländische Gäste abgeschlossen habe. Sie braucht nun eine „Vollversicherung“, da diese auf 5 Jahre beschränkt ist. Sie hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und ist (schon seit fast 5 Jahren, also kein „Existenzgründer“) hauptberuflich als Sängerin selbstständig, verdient allerdings unter 300 €/Monat. KSK kommt also nicht in Betracht. Ich ging davon aus, dass sie sich jetzt problemlos in der GKV versichern lassen könne, da sie ja nur eine Reiseversicherung hatte. Mir wurde gesagt, dass sei falsch, da die Art der privaten Versicherung keine Rolle spielt?? Wir möchten nicht in die PKV, da die Kosten unüberschaubar wären.
Ich bin Student und habe eine Studentenversicherung bei einer GKV, unser Kind ist dort auch mit versichert. Mir wurde bei der GKV gesagt, ich könne meine Frau auch mit familienversichern lassen, aber hier lese ich, dass der Verdienst ausdrücklich nebenberuflich sein muss. Ist das dann doch nicht möglich? Was bedeutet nebenberuflich? Sie arbeitet trotz allem über 20h/Woche...
Als weiteres Problem kommt hinzu, dass sie sich demnächst bei der ARGE melden wollte wegen evtl. Zuschüssen, da wir schlecht über die Runden kommen. Sie will sich dort aber nicht arbeitssuchend sondern als Selbstständige melden. Die Aussichten sind gut, dass sie in den nächsten Jahren Stück für Stück mehr verdienen kann.
Ich hoffe, die Situation ist erstmal klar. Danke für Tipps und Infos zu unserer Situation!
von Reiseversicherung in GKV bzw. Familienversicherung
Moderator: Czauderna
doppelte Frage, doppelte Antwort :
Hallo,
das passt doch etwas nicht - bei Einkünften von ca.300,00 €, im Monat aber
mehr als 20 Stunden wöchentlich - da kommt ein Stundenlohn von 3,87 €
raus - so etwas gibt es und das als Sängerin ???.
Grundsätzlich gilt zwar diese 20 Stunden Regel für die Beurteilung ob hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, aber bei 300,00 € im Monat trifft das wohl nicht zu - da ist ja der Beitrag höher als die Einnahmen !!
So, wie geschildert, wenn die Zahlen tatsächlich stimmen, würde ich die Familienversicherung bei dir durchführen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
das passt doch etwas nicht - bei Einkünften von ca.300,00 €, im Monat aber
mehr als 20 Stunden wöchentlich - da kommt ein Stundenlohn von 3,87 €
raus - so etwas gibt es und das als Sängerin ???.
Grundsätzlich gilt zwar diese 20 Stunden Regel für die Beurteilung ob hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, aber bei 300,00 € im Monat trifft das wohl nicht zu - da ist ja der Beitrag höher als die Einnahmen !!
So, wie geschildert, wenn die Zahlen tatsächlich stimmen, würde ich die Familienversicherung bei dir durchführen.
Gruss
Czauderna