Hallo beisammen,
ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen:
Ich war die letzten Jahre bis einschließlich April diesen Jahres "hauptberuflich selbstständig" (Verdienst schwankend ca. 2300 EUR im Monat).
Ab Mai werde ich aber nur noch nebenberuflich selbstständig sein (gewaltiger Auftragsverlust, bin dann hauptsächlich Hausfrau und kümmere mich um unsere Tiere), mit einem Verdienst von nur noch 500 bis 800 EUR pro Monat.
Ich bin bei der BKK Mobil Oil freiwillig versichert und bislang wurde mein Beitrag immer nach dem Steuerbescheid vom Vorjahr berechnet.
Ich würde gerne bei der BKK die Einstufung "nebenberuflich selbständig" beantragen, damit ich nun einfach nicht mehr so viel Beitrag zahlen muss, da sich meine Einkünfte auch gewaltig verringern werden.
Die sonstigen Merkmale treffen bei mir auch zu:
• Arbeitszeit unter 15 Stunden wöchentlich (zur Zeit arbeite ich nichtmal 5 Stunden in der Woche)
• Einkommen stellt quasi nicht den absoluten Mittelpunkt dar (bin verheiratet und mein Mann ist fest angestellt, wodurch wir ein festes, regelmäßiges Einkommen haben, was für zwei Personen dann gerade so reicht)
Wenn ich die Einstufung "nebenberuflich selbstständig" beantrage (also als sonstiges freiwilliges Mitglied), kann ich das allerdings nicht beweisen.
Das wird erst auf meinem nächsten Steuerbescheid ersichtlich sein und auch da war ich ja noch einige Monate hauptberuflich selbstständig mit mehr Einkommen.
Kann ich die neue Einstufung und einen geringeren Beitrag trotzdem beantragen (mich fressen die Krankenkassenbeiträge sonst wirklich total auf)?
Wie ist das bei der Einreichung meines Einkommensteuerbescheids für 2013 (was erst im Laufe des nächsten Jahres passiert). Kann ich da dann das Gesamteinkommen aufteilen, nach den Monaten der hauptberuflichen und denen der nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Vielen, vielen Dank für eure Antworten!
Dani
von hauptberuflich selbstst. zu nebenberuflich selbstständig
Moderator: Czauderna
So eine Umstellung ist natürlich schwer zu beweisen. Grad wenn es unterjährig ist, weil der Steuerbescheid ja nur jahresweise bezogen ist.
Fordere dir einen Fragebogen zur Bestimmung der nebenberuflichen Selbstst. an.
Die Kasse sollte aufgrund deiner Angaben die Umstellung vornehmen. Etwas schwieriger wird die Beitragseinstufung sein.
Fordere dir einen Fragebogen zur Bestimmung der nebenberuflichen Selbstst. an.
Die Kasse sollte aufgrund deiner Angaben die Umstellung vornehmen. Etwas schwieriger wird die Beitragseinstufung sein.