Versicherungspflicht oder nicht?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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badjack
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Versicherungspflicht oder nicht?

Beitrag von badjack » 16.09.2009, 18:38

Hallo an alle,

hoffe, dass ich hier richtig gelanded bin.
Jedenfalls: ich wohne im ausland, bin deutscher staatsbürgen, war privat versichert, werde für 2-3 monate einen wohnsitz in D ab nov haben und möchte 1-2 monate promotion machen. Ich muss also für die zeit ein gewerbe anmelden. Muss ich mich zwingenderweise in D versichern auch wenn ich einen versicherungsschutz im ausland habe, welcher europaweit gilt?

Viiielen dank,

badjack

heinrich
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Beitrag von heinrich » 16.09.2009, 20:06

Warum "musst" Du denn ein Gewerbe in Deutschland anmelden ?

Im welchem Land lebst Du denn ?

Wie bist Du dort versichert ?
Gesetzlich oder privat?
Gilt dieser Versicherungsschutz denn auch für den Zeit in Deutschland ?

Bist Du schon mal in Deutschland versichert gewesen ?
Wie gesetzlich oder privat ?
Wenn gesetzlich. Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse zuletzt ?

Anscheinend willst Du ja gar nicht in Deutschland eine Versicherung abschließen. Welche Institutuon hat Dir denn gesagt, dass Du diese müsstest?

Nach den Antorten sehen wir dann mal weiter.

badjack
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Beitrag von badjack » 16.09.2009, 20:39

Nun, lebe seit über 1 jahr in Italien, muss das gewerbe anmelden um promotion machen zu können (habe ich während meines studiums u danach gemacht, gewerbe muss), bin hier gesetzlich versichert, gilt 12 mon im jahr immer, war zuletzt pkv, davor kkh.
Die frage ist eben diese, ob ich zwingenderweise für diese zeit, soz. automatisch von vatter staat dazu aufgefordert werde dies zu tun! Stimmt schon, ich will as net, frage nur ob´s eben muss!

Thanx,

b.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 16.09.2009, 22:34

So ganz versteh ich das immer noch nicht, um zu promovieren mußt du ein gewrbe anmelden?
Bist du student oder Kaufmann?
Netten Gruß

cicero

soisses
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Beitrag von soisses » 17.09.2009, 04:37

Ich denke badjack spricht von Promotion im Sinne von Werbung/Marketing und nicht von ner geplanten Doktorarbeit :wink:
Gruß
Thomas

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 17.09.2009, 08:08

Hm, grundsätzlich wäre er denn ja nicht pflichtig weil sein dauernder Aufenthalt in Deutschland nicht gegen ist. Daer müßte für Ihn denn sein Krankenkasse in Italien zuständig sein. Im Rahmen des Deutsch - Italje. Sozialversichrungsabkommens und EU Recht, müßte meiner Meinung nach alles geregelt sein.

Joachim Röhl
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Beitrag von Joachim Röhl » 17.09.2009, 08:11

@badjack, wenn dann während der Promotiontätigkeit faktisch der Wohnsitz mit gewöhnlichem Aufenthalt und Lebensmittelpunkt, wenn auch nur zeitweilig in Deutschland zusammen kommen, greift die Pflicht zur Versicherung. Eine Zuordnung zur PKV dürfte anzunehmen sein, weil Deine letzte Versicherung eine Private gewesen ist. Es gibt aber Ausnahmen, die gemäß Freizügigkeitsrecht für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates gelten. Ob dieser Sachverhalt auf Dich als inzwischen deutschen Staatsbürger zutrifft, wird jede gesetzliche Krankenkasse bzw. PKV im automatisch durchzuführenden "Zuordnungsverfahren" prüfen. -> SBG V §5 (11) Berichte doch mal bitte drüber, wenn alles geklärt ist. Danke im voraus.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.09.2009, 08:29

M. E. muss geklärt werden, wo der "gewöhnliche Aufenthalt" ist und die Rechtsvorschriften des Landes mit dem gewöhnlichen Aufenthalt müssen angewendet werden. Wenn nach den 3 Monaten eine Rückkehr nach Italien geplant ist, müssen die Rechtsvorschriften von Italien angewendet werden und - sofern die Versicherung dort weiterbesteht - werden die Leistungsansprüche in D über die europäische Versichertenkarte sichergestellt. Ansprechpartner in diesem Fall wäre zunächst die italienische Versicherung.

GKV

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.09.2009, 11:25

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:M. E. muss geklärt werden, wo der "gewöhnliche Aufenthalt" ist und die Rechtsvorschriften des Landes mit dem gewöhnlichen Aufenthalt müssen angewendet werden. Wenn nach den 3 Monaten eine Rückkehr nach Italien geplant ist, müssen die Rechtsvorschriften von Italien angewendet werden und - sofern die Versicherung dort weiterbesteht - werden die Leistungsansprüche in D über die europäische Versichertenkarte sichergestellt. Ansprechpartner in diesem Fall wäre zunächst die italienische Versicherung.

GKV

hallo,

sehe ich auch so - bei diesem Fall denke ich auch, dass man von einem "gewöhnlichen aufenthalt" in deutschlanbd nicht reden kann.
denkbar wäre hier Leistungen im Rahmen der EU-Veträge - er sollte sich tatsächlich zuerst in Italien bei der Sozialversicherung erkundigen - vielleicht gibt es für diese Fälle einen E.......

Gruß

Czauderna

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