Hallo liebes Forum.
Suche nun schon eine ganze Weile im Internet nach Informationen und habe bisher keine richtige Antwort auf meine Frage gefunden. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich bin bereits eine ganze Weile arbeitslos und bei meinem Mann mit familienversichert. Nun habe ich die Möglichkeit, als Freiberufler eine Dozententätigkeit (PC-Schulung) aufzunehmen. Da man noch nicht genau weiß, wie viele Personen sich bei den Kursen anmelden werden variiert das monatliche Einkommen und es ist bisher nicht vorhersehbar, wie hoch es jeweils sein wird (in den Ferien finden z.B. keine Kurse statt). Wenn es „schlecht“ läuft, wahrscheinlich ca. 3.000 Euro im Jahr, wenn es gut läuft, ca. 6.000 bis 8.000 Euro im Jahr. Wie sehen denn dann die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aus bzw. wie kann ich mir vorab ausrechnen, wie hoch die Beiträge sein werden, da ja in meinem Fall wohl nun eine „freiwillige Krankenversicherung“ in Frage kommt. Und wie sieht es eigentlich mit der Rentenversicherung aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke.
Versicherungspflicht bei Dozententätigkeit
Moderator: Czauderna
Hallo Vicky,
am besten gehst du zu deiner KK und lässt dich erstmal beraten.
Die Grenze ist für selbständige ist 355 € in der Familienversicherung. Die KK prüft ob du hauptberuflich Selbständig bist (es kommt auf die wöchtliche Stunden an etc.).
Teil uns dein Ergebnis mit und wir können dir dann auch genauer sagen ob alles richtig ist oder ob es evtl. Alternativen gibt.
Falls du einen Steuerberater hast, kann er evtl. auch mal schätzen was du erwarten kannst. Gerne berechne ich dir dann deine Beiträge.
Wenn es gut läuft, kannst familienversichert bleiben. Ansonsten freiwillig. Sollte es unsicher sein, was du verdienst, solltest dich freiwillig versichern.
Warum? Wenn du rückwirkend doch unter der Grenze warst, bekommst du das Geld zurück. Bleibst weiter familienversichert und es stellt sich rückwirkend heraus, dass die freiwillig versichern muss, muss die Beiträge nachzahlen (ggf. auch Säumniszuschläge siehe "*").
* Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.
am besten gehst du zu deiner KK und lässt dich erstmal beraten.
Die Grenze ist für selbständige ist 355 € in der Familienversicherung. Die KK prüft ob du hauptberuflich Selbständig bist (es kommt auf die wöchtliche Stunden an etc.).
Teil uns dein Ergebnis mit und wir können dir dann auch genauer sagen ob alles richtig ist oder ob es evtl. Alternativen gibt.
Falls du einen Steuerberater hast, kann er evtl. auch mal schätzen was du erwarten kannst. Gerne berechne ich dir dann deine Beiträge.
Wenn es gut läuft, kannst familienversichert bleiben. Ansonsten freiwillig. Sollte es unsicher sein, was du verdienst, solltest dich freiwillig versichern.
Warum? Wenn du rückwirkend doch unter der Grenze warst, bekommst du das Geld zurück. Bleibst weiter familienversichert und es stellt sich rückwirkend heraus, dass die freiwillig versichern muss, muss die Beiträge nachzahlen (ggf. auch Säumniszuschläge siehe "*").
* Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.