Hallo Lady,Lady Butterfly hat geschrieben: Aber es gibt keine Verpflichtung der Kasse, dir alles mögliche zu erzählen, ohne Fragen von dir. Also: du musst dir das Zeug durchlesen und Fragen stellen.
musst ???
naja ich denke da ein wenig anders, denn immer dann wenn ein
Beratungsbedarf erkennbar ist,auch ohne das der VS diese ausdrücklich verlangt, ist die Beratung PFLICHT
das erspart einem dann auch, das man sich mit dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch befassen muß.
Du sagtest, ob die"Selbstständigkeit überhaupt noch hinhaut."Lady Butterfly hat geschrieben: sollte er sich Gedanken darüber machen, wie es weiter geht.....ob das mit der Selbstständigkeit überhaupt noch hinhaut.
wir sprechen hier nicht von Arbeitnehmern
das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dann muß ich mich auch mit dem Gedanken befassen, macht der Arbeitnehmer noch Sinn.
ein abschließendes Wort zu der finanziellen Seite,
im Krankheitsfall wird der Selbständige sich abgesichert haben z.b. über eine Tagegeld-VS ( sollte er zumindest haben )
wie man hier im Forum immer öfter lesen muß, hat diese Absicherung der Arbeitnehmer nicht, denn bei dem kleinsten Fehler den er sich erlaubt
ist das KRG erstmal futsch.
LG Bully