Verdiene nur 1000 €, soll aber 268 € - geht es preiswerter?
Moderator: Czauderna
Verdiene nur 1000 €, soll aber 268 € - geht es preiswerter?
Hallo,
als Selbständiger verdiene ich zur Zeit nur 1000 Euro/Monat.
Ich zahle einen ermäßigten Beitrag, der gerade von 248 auf 268 Euro angehoben wurde.
Das finde ich ganz schön viel bei meinem niedrigen Einkommen! Mehr als 25 Prozent, wo doch der Normalverdiener nur 14,6 Prozent zahlt.
Frage: Geht es preiswerter?
Wie ich höre, offenbar nicht?
Ich bin hauptberuflich Selbständig. Eine nebenberufliche Einstufung ist also nicht möglich.
Die Krankenkasse ist die DAK (da bin ich noch drin, weil ich früher Angestellter war).
Wie kann ich den Beitrag senken?
Bin ich im System nicht vorgesehen als Geringverdiener?
Soll ich Hartz4 beantragen?
Die Krankenkasse wechseln?
Muss ich den Beitrag akzeptieren?
Danke im Voraus für eure Ratschschläge!
Gruß
Frank Baumann
als Selbständiger verdiene ich zur Zeit nur 1000 Euro/Monat.
Ich zahle einen ermäßigten Beitrag, der gerade von 248 auf 268 Euro angehoben wurde.
Das finde ich ganz schön viel bei meinem niedrigen Einkommen! Mehr als 25 Prozent, wo doch der Normalverdiener nur 14,6 Prozent zahlt.
Frage: Geht es preiswerter?
Wie ich höre, offenbar nicht?
Ich bin hauptberuflich Selbständig. Eine nebenberufliche Einstufung ist also nicht möglich.
Die Krankenkasse ist die DAK (da bin ich noch drin, weil ich früher Angestellter war).
Wie kann ich den Beitrag senken?
Bin ich im System nicht vorgesehen als Geringverdiener?
Soll ich Hartz4 beantragen?
Die Krankenkasse wechseln?
Muss ich den Beitrag akzeptieren?
Danke im Voraus für eure Ratschschläge!
Gruß
Frank Baumann
Hallo Frank,
In § 240 Abs. 4 SGB V ist es genau erklärt. Du bist freiwillig versichert. Selbst wenn du nachweist, dass du niedrigere Einnahmen hast, wird immer ein Einkommen von 1.452,50 € unterstellt (1/60 der Bezugsgröße). Dein Beitragssatz dürfte bei 14,0 % plus Zusatzbeitrag liegen, dazu kommt noch die Pflegeversicherung. Es hat leider alles seine Richtigkeit...
Ein Kassenwechsel bringt dir wenig. Hartz IV wirst du unter diesen Umständem nicht bekommen. Du hast völlig Recht, als Selbsttändiger mit geringen Einkommen bist du in der gesetzlichen Krankenkasse benachteiligt.
In § 240 Abs. 4 SGB V ist es genau erklärt. Du bist freiwillig versichert. Selbst wenn du nachweist, dass du niedrigere Einnahmen hast, wird immer ein Einkommen von 1.452,50 € unterstellt (1/60 der Bezugsgröße). Dein Beitragssatz dürfte bei 14,0 % plus Zusatzbeitrag liegen, dazu kommt noch die Pflegeversicherung. Es hat leider alles seine Richtigkeit...
Ein Kassenwechsel bringt dir wenig. Hartz IV wirst du unter diesen Umständem nicht bekommen. Du hast völlig Recht, als Selbsttändiger mit geringen Einkommen bist du in der gesetzlichen Krankenkasse benachteiligt.
Die Vorteile in der gesetzlichen Krankenkasse liegen insbesondere darin, dass die Beiträge im Alter nicht über die Maßen steigen - sie werden nicht nach dem Krankheitsrisiko bemessen. Die PKV bietet sich vor allem für Jüngere an - ab dem Alter von 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Auf der anderen Seite könntest du in einer privaten Kasse vorübergehend Geld sparen, weil dort ggf. bessere Tarife für Selbstständige angeboten werden.
Letztendlich ist die Frage, ob du eher kurz- oder langfristig denkst.
Auf der anderen Seite könntest du in einer privaten Kasse vorübergehend Geld sparen, weil dort ggf. bessere Tarife für Selbstständige angeboten werden.
Letztendlich ist die Frage, ob du eher kurz- oder langfristig denkst.
Hallo,
seit wann bist du in der GKV versichert ?.
Du hast doch bestimmt mal einen Rentenanspruch.
Nach heutiger Rechtslage könntest du, wenn du in der GKV bleibst, ggf.
mal in die Krankenversicherung der Rentner, und wenn das der Fall ist, dann zahlst du deinen Beitrag nur für diese Rente und evtl. Versorgungsbezüge, z.B. Betriebsrenten - ich hatte schon Versicherte, die eine sehr geringe Altersrente hatten, dazu aber noch grössere Kapitalerträge - die zahlten dann nur für die Rente - an einen Fall kann ich mich noch gut erinnern -
Der Versicherte war immer Selbständig und bekam dann mit 65 eine Altersrente von 500,00 € - dazu hatte er aber monatlich noch 2000,00 €
andere Einnahmen, die nicht beitragspflichtig waren - ergo zahlte er nur ca.
80,00 € Beitrag, wovon die Rentenversicherung noch etwa die Hälfte übernahm - da kann keine PKV mithalten, was den Beitrag betrifft.
Ich rate dir von der PKV ab !
Gruss
Czauderna
seit wann bist du in der GKV versichert ?.
Du hast doch bestimmt mal einen Rentenanspruch.
Nach heutiger Rechtslage könntest du, wenn du in der GKV bleibst, ggf.
mal in die Krankenversicherung der Rentner, und wenn das der Fall ist, dann zahlst du deinen Beitrag nur für diese Rente und evtl. Versorgungsbezüge, z.B. Betriebsrenten - ich hatte schon Versicherte, die eine sehr geringe Altersrente hatten, dazu aber noch grössere Kapitalerträge - die zahlten dann nur für die Rente - an einen Fall kann ich mich noch gut erinnern -
Der Versicherte war immer Selbständig und bekam dann mit 65 eine Altersrente von 500,00 € - dazu hatte er aber monatlich noch 2000,00 €
andere Einnahmen, die nicht beitragspflichtig waren - ergo zahlte er nur ca.
80,00 € Beitrag, wovon die Rentenversicherung noch etwa die Hälfte übernahm - da kann keine PKV mithalten, was den Beitrag betrifft.
Ich rate dir von der PKV ab !
Gruss
Czauderna
Hallo,
Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz SGB II wird auch für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen. Damit wird verhindert, dass Personen, die grundsätzlich ihren Lebensunterhalt ohne Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bestreiten können, allein wegen des Versicherungsbeitrags zu Grundsicherungsempfängern werden und dementsprechend auch in die Statistik der Grundsicherungsempfänger eingehen.
http://www.dvbs-online.de/spezial/2006- ... 3-1235.htm
ob es sich lohnt einen entsprechenden Antrag zu stellen, kommt auf Deiner Lebensituation an,
lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft ( Gesamteinkommen ),lebst Du alleine, welche Wohnkosten etc.
ob ein Vs nach dem KSVG zustande kommt, mmmhhhh ????????????
Gruß Bully
ja, auch Selbständige können aufstockendes Alg2 beantragen,Baumann hat geschrieben:
als Selbständiger verdiene ich zur Zeit nur 1000 Euro/Monat.
Ich zahle einen ermäßigten Beitrag, der gerade von 248 auf 268 Euro angehoben wurde.
Wie kann ich den Beitrag senken?
Bin ich im System nicht vorgesehen als Geringverdiener?
Soll ich Hartz4 beantragen?
Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz SGB II wird auch für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen. Damit wird verhindert, dass Personen, die grundsätzlich ihren Lebensunterhalt ohne Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bestreiten können, allein wegen des Versicherungsbeitrags zu Grundsicherungsempfängern werden und dementsprechend auch in die Statistik der Grundsicherungsempfänger eingehen.
http://www.dvbs-online.de/spezial/2006- ... 3-1235.htm
ob es sich lohnt einen entsprechenden Antrag zu stellen, kommt auf Deiner Lebensituation an,
lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft ( Gesamteinkommen ),lebst Du alleine, welche Wohnkosten etc.
unter Umständen ja, aber hier kommt es ganz entscheidend auf Deine berufl. Tätigkeit an.Baumann hat geschrieben: Frage: Geht es preiswerter?
ob ein Vs nach dem KSVG zustande kommt, mmmhhhh ????????????
Gruß Bully
Tja...ich habe verschiedene berufliche Tätigkeiten...in meinem Hauptberuf bin ich arbeitslos.
Einkommen habe ich aus drei unterschiedlichen Quellen, alles nur geringe Einnahmen.
Gibt es irgendwo einen Experten, den ich fragen kann, vielleicht in der Verbraucherberatung oder bei einer Gewerkschaft? Wer blickt in diesem System genau durch?
Einkommen habe ich aus drei unterschiedlichen Quellen, alles nur geringe Einnahmen.
Gibt es irgendwo einen Experten, den ich fragen kann, vielleicht in der Verbraucherberatung oder bei einer Gewerkschaft? Wer blickt in diesem System genau durch?
Hallo,Baumann hat geschrieben:Tja...ich habe verschiedene berufliche Tätigkeiten...in meinem Hauptberuf bin ich arbeitslos.
Einkommen habe ich aus drei unterschiedlichen Quellen, alles nur geringe Einnahmen.
Gibt es irgendwo einen Experten, den ich fragen kann, vielleicht in der Verbraucherberatung oder bei einer Gewerkschaft? Wer blickt in diesem System genau durch?
mein Rat ist, dass du dich sofort mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzt und feststellen lässt, ob du überhaupt hauptberuflich selbständig bist.
Bist du es nicht, dann könnte sich dein Beitrag erheblich reduzieren, auf ca. 190,00 € mtl.
Gruss
Czauderna