Unterhaltszahlungen

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Cara
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Unterhaltszahlungen

Beitrag von Cara » 29.07.2015, 12:16

Hallo,
meine Beiträge berechnen sich aus den eingereichten Steuerbescheiden. Ich habe nur Einkünfte aus Kapitaleinkünften und Unterhaltszahlungen. Die Beiträge sind sehr unterschiedlich hoch, da die Kapitaleinkünfte unterschiedlich ausfallen. Oft habe ich hohe Nachzahlungen zu leisten, bekomme aber nichts erstattet, wenn die Einkünfte im Folgejahr deutlich geringer ausgfallen. Darüber habe ich mich bei der Kasse beklagt und die wollen nun von mir wissen, ob ich Unterhaltszahlungen erhalte, die würden noch anders berechnet.

Ich erhalte von meinem Exmann unversteuert 2000,00 €, davon sind 500,00€ für jedes Kind und 1000,00€ für mich. Steuerlich erfasst werden davon 13.805,00€ (das ist der Höchstbetrag). Mein Vater meint, dass ich den Unterhalt für die Kinder nicht versteuern müsse, die Steuerberaterin meines Exmannes wollte aber nichts ändern und empfand die 1.805 € als nicht erwähnenswert. Ab nächstem Jahr erhalte auch ich nur noch 500,00€.

Nun ist meine Frage: Ist es klug der Kasse mitzuteilen, welche Unterhaltszahlungen ich erhalte( bin ich dazu verpflichtet?), fallen die Beiträge dann eventuell noch höher aus. Die Nachzahlung von über 2000,00€ hat die Kasse noch nicht eingezogen.

Herzlichen Dank für eine Antwort.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Unterhaltszahlungen

Beitrag von Czauderna » 29.07.2015, 17:00

Cara hat geschrieben:Hallo,
meine Beiträge berechnen sich aus den eingereichten Steuerbescheiden. Ich habe nur Einkünfte aus Kapitaleinkünften und Unterhaltszahlungen. Die Beiträge sind sehr unterschiedlich hoch, da die Kapitaleinkünfte unterschiedlich ausfallen. Oft habe ich hohe Nachzahlungen zu leisten, bekomme aber nichts erstattet, wenn die Einkünfte im Folgejahr deutlich geringer ausgfallen. Darüber habe ich mich bei der Kasse beklagt und die wollen nun von mir wissen, ob ich Unterhaltszahlungen erhalte, die würden noch anders berechnet.

Ich erhalte von meinem Exmann unversteuert 2000,00 €, davon sind 500,00€ für jedes Kind und 1000,00€ für mich. Steuerlich erfasst werden davon 13.805,00€ (das ist der Höchstbetrag). Mein Vater meint, dass ich den Unterhalt für die Kinder nicht versteuern müsse, die Steuerberaterin meines Exmannes wollte aber nichts ändern und empfand die 1.805 € als nicht erwähnenswert. Ab nächstem Jahr erhalte auch ich nur noch 500,00€.

Nun ist meine Frage: Ist es klug der Kasse mitzuteilen, welche Unterhaltszahlungen ich erhalte( bin ich dazu verpflichtet?), fallen die Beiträge dann eventuell noch höher aus. Die Nachzahlung von über 2000,00€ hat die Kasse noch nicht eingezogen.

Herzlichen Dank für eine Antwort.
Hallo,

es ist nicht nur klug sondern auch deine Pflicht den Unterhalt anzugeben.
Beitragsmässig wirkt sich der Unterhalt, den du persönlich erhältst aus, d.h. dafür musst du zahlen - der Unterhalt für deine Kinder, den bekommst zwar du, er wird aber den Kindern zugerechnet und wirkt sich nicht Beitragsmässig aus und auch nicht in der Höhe auf die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

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