über ALGII von der PKV in GKV ab 2009 unmöglich!
Moderator: Czauderna
über ALGII von der PKV in GKV ab 2009 unmöglich!
Ich bitte euch mal um eure ehrliche Meinung zu diesem Artikel?!
.....
Solange es für sie günstiger ist, ziehen viele Besserverdiener und Selbstständige die private Krankenversicherung vor - später entdecken sie dann oft die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Rosinenpicken" nennen das Sozialpolitiker. Seit dem 1. Januar 2009 wurde das Picken von Rosinen erschwert. Denn eine für Menschen in finanzieller Not bedeutsame Tür zurück zur Gesetzlichen wurde geschlossen: Über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 kommen Privatversicherte nun generell nicht mehr zurück unter das Dach der gesetzlichen Krankenkassen. Für Privatversicherte ab 55 Jahren gibt es damit in der Regel überhaupt kein Zurück mehr in die GKV .
Die private Krankenversicherung ist finanziell zumindest für gesunde junge Singles mit gutem Einkommen günstiger als die gesetzliche Versicherung. Doch die PKV wird mit zunehmendem Alter teurer und sie kennt - anders als die GKV - keine kostenfreie Familienversicherung. Hier muss jedes Familienmitglied gesondert Prämien zahlen. Darüber hinaus gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (und nur hier) eine Reihe weiterer vorteilhafter Regelungen für Familien mit Kindern - etwa das Krankengeld zur Betreuung kranker Kinder oder Eltern-Kind-Kuren. Die Gesetzliche wird mithin umso attraktiver, je mehr Kinder eine Familie hat und je älter die Versicherten werden. Viele Privatversicherte suchen daher dann nach Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV.
Kaum wahrgenommene Gesetzesänderung
Eine solche Möglichkeit gab es bisher für diejenigen, die in eine finanzielle Notlage gekommen waren und Hartz 4 benötigten. Für sie war bisher die Tür zur GKV offen. Zum 1. Januar 2009 gab es aber eine - gut versteckte und bislang kaum wahrgenommene - Änderung im Fünften Sozialgesetzbuch, die für privat Krankenversicherte von erheblicher Bedeutung ist: Sie können jetzt auch dann nicht mehr Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie Hartz-4-Leistungen beziehen. Dafür sorgt der neue Absatz 5a von Paragraph 5 Sozialgesetzbuch 5. Danach "ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 privat krankenversichert war". Gleiches gilt auch für Nicht-Krankenversicherte, wenn für sie dem Grunde nach - etwa weil sie zuletzt privat versichert waren - die private Krankenversicherung zuständig ist.
Privat bleibt privat
"Es gilt der Grundsatz privat bleibt privat", sagt man bei der Bundesagentur für Arbeit zu dieser Gesetzesänderung. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den "Hauptverdiener" in einer Hartz-4-"Bedarfsgemeinschaft", sondern für alle Mitglieder. Wenn in einer vierköpfigen Familie jedes Familienmitglied privat krankenversichert ist, so muss also jedes Familienmitglied auch dann einen eigenen Versicherungsvertrag behalten, wenn etwa der Betrieb des Vaters Pleite geht - und Hartz-4-Leistungen beantragt werden müssen. Weiterhin müssen dann also vier Versicherungsbeiträge finanziert werden.
Besonders betroffen: Arbeitslosengeld-2-Bezieher ab 55
Die Neuregelung betrifft junge wie ältere Bezieher von Arbeitslosengeld 2 rechtlich gesehen gleichermaßen. Dennoch ist sie für Ältere ab 55 Jahren von besonderer Bedeutung. Denn für sie war der Bezug von Arbeitslosengeld 2 bisher die (fast) einzige Möglichkeit zur Rückkehr in eine gesetzliche Kasse.
Generell gilt nämlich: Wer bereits 55 Jahre alt ist, für den sind die Türen zur GKV im Regelfall verschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene - etwa durch den Bezug von Arbeitslosengeld 1 oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze - "eigentlich" in einer gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig wird. Doch von dieser Regel gab es bislang eine Ausnahme. Wer jenseits der 55 war und - beispielsweise als verarmter Selbstständiger - Arbeitslosengeld 2 benötigte, der konnte über den Bezug der Hartz-4-Leistung wieder zum Pflichtmitglied in der GKV werden. Dieses Schlupfloch ist seit dem 1. Januar 2009 gestopft.
Für wen gilt die Neuregelung?
Die Neuregelung betrifft alle, die seit Anfang 2009 neu Arbeitslosengeld 2 beantragen, nicht jedoch diejenigen, die Ende 2008 bereits im Leistungsbezug waren. Für Letztere bleibt es beim alten Recht. Ehemalige Privatversicherte, die schon vor 2009 über die Hartz-4-Träger (wieder) gesetzlich krankenversichert sind, bleiben auch weiterhin in der GKV. Sie können auch dann gesetzlich versichert blieben, wenn sich ihre finanzielle Situation verbessert und sie nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen sind.
Wer übernimmt die Prämien für die Privatversicherung?
Für Privatversicherte, die ab 2009 Arbeitslosengeld 2 beantragen, kommt der neue Basistarif bei der PKV in Frage. Er deckt Leistungen ab, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. 2009 beträgt die monatliche Prämie zum Basistarif maximal 569,63 Euro. Diesen Satz nehmen auch fast alle privaten Unternehmen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 wird diese Prämie auf 284,82 Euro halbiert. Geregelt ist dies in Paragraf 12 Absatz 1c des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Doch auch 284 Euro sind ein happiger Betrag für Menschen, die an der Armutsgrenze leben. Dennoch wäre die Höhe des Versicherungsbeitrags kein Problem, wenn die für Hartz 4 zuständigen Ämter die vollen Kosten dafür übernehmen würden. Doch genau dies ist nicht der Fall, wie Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt: "Für die private Absicherung wird ein Zuschuss in Höhe des gesetzlichen Beitrags gezahlt. Derzeit sind dies 129,54 Euro pro Monat."
Finanzierungslücke von 155,28 Euro
Damit besteht für verarmte Privatversicherte eine "Finanzierungslücke" in Höhe von 155,28 Euro pro Monat. Geschlossen wird diese Lücke allenfalls bei Hartz-4-Beziehern, die "aufstockendes arbeitslosengeld 2" erhalten, also auch Erwerbseinkünfte haben, die durch Arbeitslosengeld 2 aufgestockt werden. Diese können die selbst gezahlten Versicherungsprämien (auch für ihre Familienmitglieder) von ihrem Erwerbseinkommen absetzen.
Dazu ein Beispiel: Ein Schreiner mit erheblichen Auftragsproblemen hat nach Abzug aller Betriebsausgaben sowie der Freibeträge, die Erwerbstätigen beim Arbeitslosengeld 2 eingeräumt werden, anrechenbare Einkünfte von 1.200 Euro. Von diesem Betrag kann er noch die Beiträge zur PKV abziehen. Damit sinkt sein anrechenbares Einkommen. Indirekt wird so der Basistarif zur Privaten Krankenversicherung voll vom Hartz-4-Träger finanziert.
Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit besteht allerdings in den Fällen, in denen Hartz-4-Empfänger kein Erwerbseinkommen haben, von dem sie die Beiträge absetzen können, "derzeit keine Möglichkeit, den fehlenden Betrag zu übernehmen". Bisher sei es nicht gelungen, diese Bedarfslücke "durch eine Gesetzesänderung zu schließen". Für den Ausgleich des Fehlbetrags durch die Grundsicherungsstellen bestehe "keine rechtliche Grundlage", heißt es in den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu Paragraf 26 des zweiten Sozialgesetzbuchs.
Widerspruch und Klage
Tipp: Betroffene sollten in jedem Fall bei dem für sie zuständigen Hartz-4-Träger ausdrücklich die volle Übernahme ihrer Krankenversicherungsprämien beantragen und bei einer Ablehnung Widerspruch und - gegebenenfalls - Klage einreichen. Denn allen Beteiligten - auch der Bundesagentur für Arbeit - dürfte klar sein, dass von den niedrigen Hartz-4-Regelsätzen (ein Alleinstehender bekommt derzeit 351 Euro) der "ungedeckte Teil" der PKV-Prämien nicht getragen werden kann.
Frühzeitig zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Für Privatkrankenversicherte, die an eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung denken, ist es nach der jüngsten Gesetzesänderung umso wichtiger, sich früh und in jedem Fall rechtzeitig mit möglichen Rückkehrwegen zu beschäftigen. Denn verschlossen ist der Weg zurück in die GKV nach wie vor nicht. Gut verdienende Arbeitnehmer werden beispielsweise häufig wieder versicherungspflichtig, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren ...
ihre-vorsorge.de/Schwerer-Weg-zuerueck-in-die-gesetzliche-Krankenversicherung.html?session=ab7af57ce7db6eeee60bdecd3680ca4a
Das wird die PKVen mittelfristig zerstören oder?
Wie kann eine PKV noch Gewinn machen, wenn Sie ihrem Versicherten ALG II Empfänger den Basistarif halbiert anbieten muss? Die PKV muss sich mit 284 € finanzieren, wovon nur 129,54 € durch die ARGE'n übernommen werden. Sprich es werden hier große Beitragsrückstände entstehen, die die anderen Versicherten ausgleichen müssen...
Ist das der Anfang vom Ende der PKVen?
.....
Solange es für sie günstiger ist, ziehen viele Besserverdiener und Selbstständige die private Krankenversicherung vor - später entdecken sie dann oft die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Rosinenpicken" nennen das Sozialpolitiker. Seit dem 1. Januar 2009 wurde das Picken von Rosinen erschwert. Denn eine für Menschen in finanzieller Not bedeutsame Tür zurück zur Gesetzlichen wurde geschlossen: Über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 kommen Privatversicherte nun generell nicht mehr zurück unter das Dach der gesetzlichen Krankenkassen. Für Privatversicherte ab 55 Jahren gibt es damit in der Regel überhaupt kein Zurück mehr in die GKV .
Die private Krankenversicherung ist finanziell zumindest für gesunde junge Singles mit gutem Einkommen günstiger als die gesetzliche Versicherung. Doch die PKV wird mit zunehmendem Alter teurer und sie kennt - anders als die GKV - keine kostenfreie Familienversicherung. Hier muss jedes Familienmitglied gesondert Prämien zahlen. Darüber hinaus gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (und nur hier) eine Reihe weiterer vorteilhafter Regelungen für Familien mit Kindern - etwa das Krankengeld zur Betreuung kranker Kinder oder Eltern-Kind-Kuren. Die Gesetzliche wird mithin umso attraktiver, je mehr Kinder eine Familie hat und je älter die Versicherten werden. Viele Privatversicherte suchen daher dann nach Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV.
Kaum wahrgenommene Gesetzesänderung
Eine solche Möglichkeit gab es bisher für diejenigen, die in eine finanzielle Notlage gekommen waren und Hartz 4 benötigten. Für sie war bisher die Tür zur GKV offen. Zum 1. Januar 2009 gab es aber eine - gut versteckte und bislang kaum wahrgenommene - Änderung im Fünften Sozialgesetzbuch, die für privat Krankenversicherte von erheblicher Bedeutung ist: Sie können jetzt auch dann nicht mehr Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie Hartz-4-Leistungen beziehen. Dafür sorgt der neue Absatz 5a von Paragraph 5 Sozialgesetzbuch 5. Danach "ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 privat krankenversichert war". Gleiches gilt auch für Nicht-Krankenversicherte, wenn für sie dem Grunde nach - etwa weil sie zuletzt privat versichert waren - die private Krankenversicherung zuständig ist.
Privat bleibt privat
"Es gilt der Grundsatz privat bleibt privat", sagt man bei der Bundesagentur für Arbeit zu dieser Gesetzesänderung. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den "Hauptverdiener" in einer Hartz-4-"Bedarfsgemeinschaft", sondern für alle Mitglieder. Wenn in einer vierköpfigen Familie jedes Familienmitglied privat krankenversichert ist, so muss also jedes Familienmitglied auch dann einen eigenen Versicherungsvertrag behalten, wenn etwa der Betrieb des Vaters Pleite geht - und Hartz-4-Leistungen beantragt werden müssen. Weiterhin müssen dann also vier Versicherungsbeiträge finanziert werden.
Besonders betroffen: Arbeitslosengeld-2-Bezieher ab 55
Die Neuregelung betrifft junge wie ältere Bezieher von Arbeitslosengeld 2 rechtlich gesehen gleichermaßen. Dennoch ist sie für Ältere ab 55 Jahren von besonderer Bedeutung. Denn für sie war der Bezug von Arbeitslosengeld 2 bisher die (fast) einzige Möglichkeit zur Rückkehr in eine gesetzliche Kasse.
Generell gilt nämlich: Wer bereits 55 Jahre alt ist, für den sind die Türen zur GKV im Regelfall verschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene - etwa durch den Bezug von Arbeitslosengeld 1 oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze - "eigentlich" in einer gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig wird. Doch von dieser Regel gab es bislang eine Ausnahme. Wer jenseits der 55 war und - beispielsweise als verarmter Selbstständiger - Arbeitslosengeld 2 benötigte, der konnte über den Bezug der Hartz-4-Leistung wieder zum Pflichtmitglied in der GKV werden. Dieses Schlupfloch ist seit dem 1. Januar 2009 gestopft.
Für wen gilt die Neuregelung?
Die Neuregelung betrifft alle, die seit Anfang 2009 neu Arbeitslosengeld 2 beantragen, nicht jedoch diejenigen, die Ende 2008 bereits im Leistungsbezug waren. Für Letztere bleibt es beim alten Recht. Ehemalige Privatversicherte, die schon vor 2009 über die Hartz-4-Träger (wieder) gesetzlich krankenversichert sind, bleiben auch weiterhin in der GKV. Sie können auch dann gesetzlich versichert blieben, wenn sich ihre finanzielle Situation verbessert und sie nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen sind.
Wer übernimmt die Prämien für die Privatversicherung?
Für Privatversicherte, die ab 2009 Arbeitslosengeld 2 beantragen, kommt der neue Basistarif bei der PKV in Frage. Er deckt Leistungen ab, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. 2009 beträgt die monatliche Prämie zum Basistarif maximal 569,63 Euro. Diesen Satz nehmen auch fast alle privaten Unternehmen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 wird diese Prämie auf 284,82 Euro halbiert. Geregelt ist dies in Paragraf 12 Absatz 1c des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Doch auch 284 Euro sind ein happiger Betrag für Menschen, die an der Armutsgrenze leben. Dennoch wäre die Höhe des Versicherungsbeitrags kein Problem, wenn die für Hartz 4 zuständigen Ämter die vollen Kosten dafür übernehmen würden. Doch genau dies ist nicht der Fall, wie Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt: "Für die private Absicherung wird ein Zuschuss in Höhe des gesetzlichen Beitrags gezahlt. Derzeit sind dies 129,54 Euro pro Monat."
Finanzierungslücke von 155,28 Euro
Damit besteht für verarmte Privatversicherte eine "Finanzierungslücke" in Höhe von 155,28 Euro pro Monat. Geschlossen wird diese Lücke allenfalls bei Hartz-4-Beziehern, die "aufstockendes arbeitslosengeld 2" erhalten, also auch Erwerbseinkünfte haben, die durch Arbeitslosengeld 2 aufgestockt werden. Diese können die selbst gezahlten Versicherungsprämien (auch für ihre Familienmitglieder) von ihrem Erwerbseinkommen absetzen.
Dazu ein Beispiel: Ein Schreiner mit erheblichen Auftragsproblemen hat nach Abzug aller Betriebsausgaben sowie der Freibeträge, die Erwerbstätigen beim Arbeitslosengeld 2 eingeräumt werden, anrechenbare Einkünfte von 1.200 Euro. Von diesem Betrag kann er noch die Beiträge zur PKV abziehen. Damit sinkt sein anrechenbares Einkommen. Indirekt wird so der Basistarif zur Privaten Krankenversicherung voll vom Hartz-4-Träger finanziert.
Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit besteht allerdings in den Fällen, in denen Hartz-4-Empfänger kein Erwerbseinkommen haben, von dem sie die Beiträge absetzen können, "derzeit keine Möglichkeit, den fehlenden Betrag zu übernehmen". Bisher sei es nicht gelungen, diese Bedarfslücke "durch eine Gesetzesänderung zu schließen". Für den Ausgleich des Fehlbetrags durch die Grundsicherungsstellen bestehe "keine rechtliche Grundlage", heißt es in den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu Paragraf 26 des zweiten Sozialgesetzbuchs.
Widerspruch und Klage
Tipp: Betroffene sollten in jedem Fall bei dem für sie zuständigen Hartz-4-Träger ausdrücklich die volle Übernahme ihrer Krankenversicherungsprämien beantragen und bei einer Ablehnung Widerspruch und - gegebenenfalls - Klage einreichen. Denn allen Beteiligten - auch der Bundesagentur für Arbeit - dürfte klar sein, dass von den niedrigen Hartz-4-Regelsätzen (ein Alleinstehender bekommt derzeit 351 Euro) der "ungedeckte Teil" der PKV-Prämien nicht getragen werden kann.
Frühzeitig zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Für Privatkrankenversicherte, die an eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung denken, ist es nach der jüngsten Gesetzesänderung umso wichtiger, sich früh und in jedem Fall rechtzeitig mit möglichen Rückkehrwegen zu beschäftigen. Denn verschlossen ist der Weg zurück in die GKV nach wie vor nicht. Gut verdienende Arbeitnehmer werden beispielsweise häufig wieder versicherungspflichtig, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren ...
ihre-vorsorge.de/Schwerer-Weg-zuerueck-in-die-gesetzliche-Krankenversicherung.html?session=ab7af57ce7db6eeee60bdecd3680ca4a
Das wird die PKVen mittelfristig zerstören oder?
Wie kann eine PKV noch Gewinn machen, wenn Sie ihrem Versicherten ALG II Empfänger den Basistarif halbiert anbieten muss? Die PKV muss sich mit 284 € finanzieren, wovon nur 129,54 € durch die ARGE'n übernommen werden. Sprich es werden hier große Beitragsrückstände entstehen, die die anderen Versicherten ausgleichen müssen...
Ist das der Anfang vom Ende der PKVen?
Ein leidiges Thema...
Meine Meinung dazu:
Wer in finanziell guten Zeiten die GKV verlässt, aus welchem Grund auch immer, um dann in schlechten Zeiten den Schutz der GKV wieder genießen will, dem ist zu Recht die Rückkehr verwehrt. Schließlich ist das ne Solidargemeinschaft wo der Starke für den Schwachen aufkommt.
Sicher gibt es Ausnahmen davon, im Grunde spielt sich das Ganze aber tagtaglich ab.
Meine Meinung dazu:
Wer in finanziell guten Zeiten die GKV verlässt, aus welchem Grund auch immer, um dann in schlechten Zeiten den Schutz der GKV wieder genießen will, dem ist zu Recht die Rückkehr verwehrt. Schließlich ist das ne Solidargemeinschaft wo der Starke für den Schwachen aufkommt.
Sicher gibt es Ausnahmen davon, im Grunde spielt sich das Ganze aber tagtaglich ab.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Es wird die PKVen nicht gleich zerstören. Immerhin schafft die GKV es, ALG2-Bezieher plus Angehörige für 129,54 € durchzuschleppen. Bisher war es für die PKV-Versicherten doch wunderbar - Solidarität gab es nur als Einbahnstraße. Solidarität mit Anderen? So ein Quatsch, ich sorge für mich selbst, was soll ich für die mitzahlen? Ach, plötzlich kann ich nicht mehr für mich selbst sorgen? Jetzt steht mir aber die Solidarität der Anderen zu! Denn schließlich ist es den anderen unsolidarischen PKV-Versicherten nicht zuzumuten, für einen Ausgleich zu sorgen.
Und wenn dies die PKV zerstören sollte, so wird ganz deutlich, worauf das Geschäftsmodell der PKV beruht: Die Guten ins PKV-Töpfchen, die schlechten ins GKV-Kröpfchen.
GKV
Und wenn dies die PKV zerstören sollte, so wird ganz deutlich, worauf das Geschäftsmodell der PKV beruht: Die Guten ins PKV-Töpfchen, die schlechten ins GKV-Kröpfchen.
GKV
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- Beiträge: 7
- Registriert: 05.02.2009, 10:36
"Das wird die PKVen mittelfristig zerstören oder?
Wie kann eine PKV noch Gewinn machen, wenn Sie ihrem Versicherten ALG II Empfänger den Basistarif halbiert anbieten muss? Die PKV muss sich mit 284 € finanzieren, wovon nur 129,54 € durch die ARGE'n übernommen werden. Sprich es werden hier große Beitragsrückstände entstehen, die die anderen Versicherten ausgleichen müssen...
Ist das der Anfang vom Ende der PKVen?"
Wen interessiert die PKV? Die kommen doch bei Ihren gesunden Patienten locker mit EUR 284 aus. Eine Sauerei finde ich das der Satz nicht wie in der GKV auf 129,54 von der PKV gesenkt wird.
Würden alle in eine Krankenkasse einzahlen, wären die Beiträge eh wesentlich niedriger. So gesehen sollen die PKV´s auch mal Verantwortung tragen.
Ach im übrigen kommen nicht nur Großverdiener in die PKV, sondern auch Selbstständige und es gibt in der BRD einen großen Anteil von Selbstständigen die Parallel Hartz4 bekommen, so traurig das auch ist.
Warum sollen die nun auch noch zusätzlich bestraft werden. Basistarif sollte Basistarif sein und das egal ob PKV oder GKV!
Wie kann eine PKV noch Gewinn machen, wenn Sie ihrem Versicherten ALG II Empfänger den Basistarif halbiert anbieten muss? Die PKV muss sich mit 284 € finanzieren, wovon nur 129,54 € durch die ARGE'n übernommen werden. Sprich es werden hier große Beitragsrückstände entstehen, die die anderen Versicherten ausgleichen müssen...
Ist das der Anfang vom Ende der PKVen?"
Wen interessiert die PKV? Die kommen doch bei Ihren gesunden Patienten locker mit EUR 284 aus. Eine Sauerei finde ich das der Satz nicht wie in der GKV auf 129,54 von der PKV gesenkt wird.
Würden alle in eine Krankenkasse einzahlen, wären die Beiträge eh wesentlich niedriger. So gesehen sollen die PKV´s auch mal Verantwortung tragen.
Ach im übrigen kommen nicht nur Großverdiener in die PKV, sondern auch Selbstständige und es gibt in der BRD einen großen Anteil von Selbstständigen die Parallel Hartz4 bekommen, so traurig das auch ist.
Warum sollen die nun auch noch zusätzlich bestraft werden. Basistarif sollte Basistarif sein und das egal ob PKV oder GKV!
GKV - PKV
Erst einmal finde ich es gut, dass es solch gute, informative Beiträge gibt.
Es ist wirklich höllisch gefährlich, der GKV den Rücken zu kehren...
Ich selbst war stets in der GKV. Doch erwäge ich, mich selbständig zu machen. Meinen Berechnungen nach, müsste ich den Höchstbeitrag von 630 Euro zahlen... Da fängt man schon an, über die PKV nachzudenken...
Nun bin ich allerdings schon 40 u. habe einige Zipperlein... Ich würde schon wg der Selbstbeteiligung sicher nicht unter 500 Euro eingestuft.
Gestern hatte ich einen Vertreter von einer PKV zu Besuch...
Sie spielen die Gefahren im armen Rentenalter herunter. Ich hatte den Beitrag hier kurz vorher gelesen u. sprach ihn darauf an...
Für ihn gibt es dieses Problem schlicht weg nicht wirklich.
Diese Leutchen sind wirklich mit Vorsicht zu genießen...
Na ja, auch ich habe von Hartz IV gelebt... Es ist traurige Realität...
Und wegen der niedrigen Gehälter, der Aussicht, im Alter Grundsicherung in Anspruch nehmen zu müssen, da man ja garnicht privat vorsorgen kann - das alles demotiviert derart, dass man anfängt, darüber nachzudenken, ob man überhaupt noch arbeiten soll - es lohnt sich ja nicht mehr wirklich...
Tja, und das sage ich als armer Akademiker...
Ich habe meine GKV gelöchert und habe mir alles sauber notiert. Es ist wirklich ziemlich komplex. Es würde schwierig werden, die Fristen nicht zu verpassen... ALG I-Ansprüche verjähren ja...
Eine freiw. ArbeitslosenV ist für Selbständige (unter 55) übrigens noch eine Möglichkeit der Rückkehr in die GKV.
Trotzdem - das alles ist derart stressig...
Es ist wirklich höllisch gefährlich, der GKV den Rücken zu kehren...
Ich selbst war stets in der GKV. Doch erwäge ich, mich selbständig zu machen. Meinen Berechnungen nach, müsste ich den Höchstbeitrag von 630 Euro zahlen... Da fängt man schon an, über die PKV nachzudenken...
Nun bin ich allerdings schon 40 u. habe einige Zipperlein... Ich würde schon wg der Selbstbeteiligung sicher nicht unter 500 Euro eingestuft.
Gestern hatte ich einen Vertreter von einer PKV zu Besuch...
Sie spielen die Gefahren im armen Rentenalter herunter. Ich hatte den Beitrag hier kurz vorher gelesen u. sprach ihn darauf an...
Für ihn gibt es dieses Problem schlicht weg nicht wirklich.
Diese Leutchen sind wirklich mit Vorsicht zu genießen...
Na ja, auch ich habe von Hartz IV gelebt... Es ist traurige Realität...
Und wegen der niedrigen Gehälter, der Aussicht, im Alter Grundsicherung in Anspruch nehmen zu müssen, da man ja garnicht privat vorsorgen kann - das alles demotiviert derart, dass man anfängt, darüber nachzudenken, ob man überhaupt noch arbeiten soll - es lohnt sich ja nicht mehr wirklich...
Tja, und das sage ich als armer Akademiker...
Ich habe meine GKV gelöchert und habe mir alles sauber notiert. Es ist wirklich ziemlich komplex. Es würde schwierig werden, die Fristen nicht zu verpassen... ALG I-Ansprüche verjähren ja...
Eine freiw. ArbeitslosenV ist für Selbständige (unter 55) übrigens noch eine Möglichkeit der Rückkehr in die GKV.
Trotzdem - das alles ist derart stressig...
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- Beiträge: 265
- Registriert: 11.03.2009, 22:01
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wenn Du Dich selbständig machst und über 600 € Beitrag bezahlen musst, dann wird Dein geschätztes Einkommen also oberhalb der Beitragsbemessungsrenze liegen. Wer viel verdint, der zahlt halt auch viel.
Der Vorteil bei der GKV für Dich ist, dass im Falle von weniger Einnahmen (ggf.irgendwann) der Beitrag auch sinkt. In der PKV zahlst Du dann das weiter, wonach Dein Risiko und der Leistungsumfang bemessen ist.
Dass der PKV-Fuzzi die Risiken runterspielt ist doch klar. Ihm winkt eine Provision von etwa 1500 bis 2000 Euros - da würde ich auch nur die guten Sachen erzählen.
Wenn Du nur Zipperlein hast, kannst Du in der GKV auch einen Selbstbehalttarif wählen und etwas Geld sparen .... Und da der Krankenversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar ist/wird ....ich denke die GKV ist für dich doch die bessere Wahl.
LG, Fee
P.S. Nichts gegen 40jährige, aber um vernünftige Altersrückstellungen bilden zu können ist es schlichtweg zu spät bzw. bist Du zu alt
wenn Du Dich selbständig machst und über 600 € Beitrag bezahlen musst, dann wird Dein geschätztes Einkommen also oberhalb der Beitragsbemessungsrenze liegen. Wer viel verdint, der zahlt halt auch viel.
Der Vorteil bei der GKV für Dich ist, dass im Falle von weniger Einnahmen (ggf.irgendwann) der Beitrag auch sinkt. In der PKV zahlst Du dann das weiter, wonach Dein Risiko und der Leistungsumfang bemessen ist.
Dass der PKV-Fuzzi die Risiken runterspielt ist doch klar. Ihm winkt eine Provision von etwa 1500 bis 2000 Euros - da würde ich auch nur die guten Sachen erzählen.
Wenn Du nur Zipperlein hast, kannst Du in der GKV auch einen Selbstbehalttarif wählen und etwas Geld sparen .... Und da der Krankenversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar ist/wird ....ich denke die GKV ist für dich doch die bessere Wahl.
LG, Fee
P.S. Nichts gegen 40jährige, aber um vernünftige Altersrückstellungen bilden zu können ist es schlichtweg zu spät bzw. bist Du zu alt
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- Beiträge: 7
- Registriert: 05.02.2009, 10:36
So ganz freiwillig ist die PKV auch nicht. Jemand macht sich selbstständig, nach einigen Monaten will er sich dann wieder versichern und in die GKV einzahlen bzw. teilnehmen. Die sagt, dann zahlen sie erstmal die Monate nach und nur dann bekommen sie bei uns rein. Dann kommt die PKV lächelt ihn an und kostet dann nur die Hälfte:)
Wer hat heute schon was zu verschenken? Oder besser gesagt wer hat heute noch was?. Dann gehst zum Arzt, Wartezimmer rappel voll, na toll die Arbeit wartet in deiner Firma und hier musst Du stundenlang warten:(
Ach Du bist ja PKV und fünf Minuten später sitzt schon beim Arzt:)
Also so freiwillig ist das alles nicht! Für den Arzt ist der PKV-versicherte der bessere Patient und dann kostet es auch noch alles weniger.
Da kann doch was im System nicht stimmen! Ist ja wohl nicht die Schuld der Patienten sondern der Politik! Wenn hier was verstaatlicht werden sollte, dann das Gesundheitssystem, in anderen Ländern klappt das ja auch.
und zum Sparen: Wäre die GKV ein wenig flexibler und würde nicht auf jedem EURO bestehen, dann hätte sie wesentlich mehr Kunden.
Wer hat heute schon was zu verschenken? Oder besser gesagt wer hat heute noch was?. Dann gehst zum Arzt, Wartezimmer rappel voll, na toll die Arbeit wartet in deiner Firma und hier musst Du stundenlang warten:(
Ach Du bist ja PKV und fünf Minuten später sitzt schon beim Arzt:)
Also so freiwillig ist das alles nicht! Für den Arzt ist der PKV-versicherte der bessere Patient und dann kostet es auch noch alles weniger.
Da kann doch was im System nicht stimmen! Ist ja wohl nicht die Schuld der Patienten sondern der Politik! Wenn hier was verstaatlicht werden sollte, dann das Gesundheitssystem, in anderen Ländern klappt das ja auch.
und zum Sparen: Wäre die GKV ein wenig flexibler und würde nicht auf jedem EURO bestehen, dann hätte sie wesentlich mehr Kunden.
wenn die GKV wegen "Kundenhascherei" auf Beiträge verzichten soll, dann hätten wir aber ganz schnell einen Beitragssatz von 30%. woher sollen denn sonst dann die finanziellen Mittel kommen? das ist eine Milchmädchenrechnung. schon jetzt sind die 15,5% viel zu wenig, und wenn dann im Juli der Beitrag sinkt, dann siehts noch schlechter aus. weniger Geld im Fond, weniger Geld für die Kassen, weniger Leistungen für die Versicherten,... den Rattenschwanz kann man ewig so fortführen.NormanBates hat geschrieben:und zum Sparen: Wäre die GKV ein wenig flexibler und würde nicht auf jedem EURO bestehen, dann hätte sie wesentlich mehr Kunden.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 05.02.2009, 10:36
Oh ja stimmt, das hatte ich ganz übersehen ! ! !
Es ist ja viel Effektiver den Kunden an die PKV zu
verlieren und keine Beiträge zu bekommen,
als auf wenige Monats-Beiträge zu verzichten und
dafür ein zahlendes Mitglied zu haben.
Klingt vollkommen logisch und da wundere ich mich noch,
warum es so ist wie es ist
Es ist ja viel Effektiver den Kunden an die PKV zu
verlieren und keine Beiträge zu bekommen,
als auf wenige Monats-Beiträge zu verzichten und
dafür ein zahlendes Mitglied zu haben.
Klingt vollkommen logisch und da wundere ich mich noch,
warum es so ist wie es ist
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wobei man sagen muss, dass die, die dann zurückkommen und in der GKV unterschlupen wollen sicher nicht zur ersten Wahl gehören. Kein PKVler würde unter Abwägung von Risiko und Nutzen da aus seinem Auto überhaupt austeigen ....
Und ein Hartz4-ler bringt nun mal beitragsmäßig nichts ein und kostet erfahrungsgemäß auch viel mehr. Sicher kein Klientel, um das sich die Krankenkassen reissen (auch wenn der individuell eingezahlte Beitrag die Kasse nicht primär mehr belastet).
Warum soll die GKV am Ende das Sammelbecken für die sein, die in Zeiten besserer Gesundheit und Wirtschaftslage lange Zähne beim Wort Solidargemeinschaft gemacht haben?
LG, Fee
wobei man sagen muss, dass die, die dann zurückkommen und in der GKV unterschlupen wollen sicher nicht zur ersten Wahl gehören. Kein PKVler würde unter Abwägung von Risiko und Nutzen da aus seinem Auto überhaupt austeigen ....
Und ein Hartz4-ler bringt nun mal beitragsmäßig nichts ein und kostet erfahrungsgemäß auch viel mehr. Sicher kein Klientel, um das sich die Krankenkassen reissen (auch wenn der individuell eingezahlte Beitrag die Kasse nicht primär mehr belastet).
Warum soll die GKV am Ende das Sammelbecken für die sein, die in Zeiten besserer Gesundheit und Wirtschaftslage lange Zähne beim Wort Solidargemeinschaft gemacht haben?
LG, Fee
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GKV und PKV haben Vorteile und Nachteile. Wer sich für PKV entscheidet muss damit leben, genau so wie ein gesetzlich Versicherter.NormanBates hat geschrieben:Oh ja stimmt, das hatte ich ganz übersehen ! ! !
Es ist ja viel Effektiver den Kunden an die PKV zu
verlieren und keine Beiträge zu bekommen,
als auf wenige Monats-Beiträge zu verzichten und
dafür ein zahlendes Mitglied zu haben.
Klingt vollkommen logisch und da wundere ich mich noch,
warum es so ist wie es ist
Beiträge in die GKV werden nun Mal nach dem Einkommen bemessen. Wer viel verdient kann sich auch leisten 600 EUR im Monat zu zahlen. Die Beiträge kann man ja auch absetzen.
@Susi975: Mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung, pardon: Pflichtversicherung auf Antrag, ist man als Selbständiger generell nicht so schlecht bedient - nicht nur im Hinblick auf die Krankenversicherung. Ich habe die ALV jedenfalls abgeschlossen für den Fall, daß es mal mit meiner Selbständigkeit nicht mehr so rund läuft. 17,64 EUR monatlich an Beiträgen bringen einen wirklich nicht um, und auch wenn weiter zurückliegende Ansprüche irgendwann verfallen, baut man immerhin neue auf.
Gruß
Koulchen
Gruß
Koulchen