Hallo,
Ich habe einen Teilzeitjob und eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Derzeit werden meine Sozialleistungen über den Teilzeitjob abgeführt. Ich würde dies auch gerne beibehalten, da ich eigentlich alle Faktoren erfülle um als "nebenberuflich" selbstständig durchzukommen.
Ich schalte nämlich Werbung (Internetmarketing) um mache dadurch in Naher Zukunft mehr Geld als in meinem Hauptberuf. Deswegen war ich bei einer Beraterin einer Krankenkasse und diese meinte, dass Wichtigste sind die Einnahmen. Wenn diese mehr sind als in meinem Teilzeitberuf, dann wird das Ganze Hauptberuflich...
Stimmt das wirklich?
Oder kann ich es trotzdem schaffen nebenberuflich zu bleiben, obwohl meine Einnahmen mehr sind als in meinem Teilzeitberuf? Weil dort arbeite ich zeitlich wirklich mehr. Ich habe auch keine Mitarbeiter oder so. Will auch nicht das System austricksen... will einfach nur in meinen Augen "faire" Beiträge zahlen.
LG
Haemor
Tipps um Nebenberuflich versichert zu bleiben?
Moderator: Czauderna
Re: Tipps um Nebenberuflich versichert zu bleiben?
Hallo,
ja, grundsaetzlich stimmt das - wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit von ausschlaggebener wirtschaftlicher Bedeutung ist, dann kann die Kranken- bzw. auch die Rentenversicherung auf hauptberuflich Selbständig erkennen. Es ist aber auch so, dass die wöchentliche Arbeitszeit eine Rolle spielt, bzw. spielen kann - so geht man in der Regel davon aus, dass bei einer wöchentlichen Arbeitszeit als Arbeitnehmer von 20 Stunden und mehr die Selbständigkeit nicht hauptberuflich ist. Es kann also in deinem Fall sein, dass du es nicht schaffst krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer zu bleiben, wenn die Kasse nach deinen Einkommensverhältnissen entscheidet.
Was das Thema fair betrifft - dazu ein Beispiel 1. Versicherter - Arbeitnehmer mit 500,00 € mtl. Brutto und Krankenversicherungspflilchtig - nebenher Einkommen aus Selbständigkeit von 2000,00 € mtl. - 2. Versicherter nur selbständig mit 2000,00 € .
Der eine zahlt nur für seine 500,00 € den halben Beitrag und für die 2000,00 € nichts - der andere zahlt für die 2000,00 € den vollen Beitrag alleine.
Die Frage ist - was ist fair ?
Dazu kommt noch, dass bei Recht und Gesetz nicht immer "fair" zugeht.
Gruss
Czauderna
ja, grundsaetzlich stimmt das - wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit von ausschlaggebener wirtschaftlicher Bedeutung ist, dann kann die Kranken- bzw. auch die Rentenversicherung auf hauptberuflich Selbständig erkennen. Es ist aber auch so, dass die wöchentliche Arbeitszeit eine Rolle spielt, bzw. spielen kann - so geht man in der Regel davon aus, dass bei einer wöchentlichen Arbeitszeit als Arbeitnehmer von 20 Stunden und mehr die Selbständigkeit nicht hauptberuflich ist. Es kann also in deinem Fall sein, dass du es nicht schaffst krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer zu bleiben, wenn die Kasse nach deinen Einkommensverhältnissen entscheidet.
Was das Thema fair betrifft - dazu ein Beispiel 1. Versicherter - Arbeitnehmer mit 500,00 € mtl. Brutto und Krankenversicherungspflilchtig - nebenher Einkommen aus Selbständigkeit von 2000,00 € mtl. - 2. Versicherter nur selbständig mit 2000,00 € .
Der eine zahlt nur für seine 500,00 € den halben Beitrag und für die 2000,00 € nichts - der andere zahlt für die 2000,00 € den vollen Beitrag alleine.
Die Frage ist - was ist fair ?
Dazu kommt noch, dass bei Recht und Gesetz nicht immer "fair" zugeht.
Gruss
Czauderna