Hallo zusammen!
Ich arbeite aktuell Teilzeit (20 Std./Woche) und verdiene monatlich ca. 1.000 Euro brutto. Von diesem Bruttogehalt werden ganz normal Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, ebenso wie der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Nun spiele ich mit dem Gedanken, zusätzlich ein Gewerbe (Nebengewerbe) anzumelden und in der verbleibenden Zeit als Freelancer zu arbeiten. Ab welcher Verdiensthöhe (Gewerbe) wird das Gewerbe zum Problem für meine gesetzliche Krankenversicherung über den Teilzeitjob? Also was wäre beispielsweise, wenn ich neben meinem Teilzeitjob zusätzlich monatlich 1.000 Euro über mein Gewerbe verdiene oder sogar mehr?
Vielen Dank für eure Hilfe! Habe schon öfters Beiträge verfolgt. Ist ein klasse Forum.
Schöne Grüße,
Peter
Teilzeitjob und Nebengewerbe
Moderator: Czauderna
Re: Teilzeitjob und Nebengewerbe
Hallo, das kann man so direkt und konkret nicht beantworten.peter123 hat geschrieben:Hallo zusammen!
Ich arbeite aktuell Teilzeit (20 Std./Woche) und verdiene monatlich ca. 1.000 Euro brutto. Von diesem Bruttogehalt werden ganz normal Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, ebenso wie der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Nun spiele ich mit dem Gedanken, zusätzlich ein Gewerbe (Nebengewerbe) anzumelden und in der verbleibenden Zeit als Freelancer zu arbeiten. Ab welcher Verdiensthöhe (Gewerbe) wird das Gewerbe zum Problem für meine gesetzliche Krankenversicherung über den Teilzeitjob? Also was wäre beispielsweise, wenn ich neben meinem Teilzeitjob zusätzlich monatlich 1.000 Euro über mein Gewerbe verdiene oder sogar mehr?
Vielen Dank für eure Hilfe! Habe schon öfters Beiträge verfolgt. Ist ein klasse Forum.
Schöne Grüße,
Peter
Es ist so, dass die Krankenkasse verbindlich feststellt anhand deiner Angaben onb bei dir eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt oder nicht - in deinem Falle z.B. würde ich als Kasse (nur anhand dessen was du geschrieben hast) auf haupotberuflich selbständig entscheiden weil das von die angegebene Einkommen 50% deines Gesamteinkommens betragen würde und von daher für dich von grosser wirtschaftlicher Bedeutung wäre. Dies würde bedeuten, dass du auf Aufnahme deiner selbständigen Täötigkeit als Angestellter nicht mehr krankenversicherungspflichtig wärest und dein Arbeitgeber kerine Pflichtbeiträge an deine Kasse abführen muesste zure Kranken- und Pflegeversicherung - seinen Arbeitgeberanteil muesste er dir auch nur dann zahlen wenn du alsd Selbständiger mit Krankengeldanspruch versichert wärst.
Bei deiner Krankenkasse könntest Du sich dann freiwillig versichern und muesstes dann deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nach 2000,00 € bezahlen.
Gruß
Czauderna
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