Guten Tag,
gerne würde ich hier mitdiskutieren.
Die Diskussion könnte ich mit einer Frage beginnen:
Wenn jemand als Selbständiger mit Gründungszuschuss der Arbeitsagentur lediglich 100 Euro im Monat verdient und einen 400 Euro Job dazu ausübt, ist die Krankenversicherung zu 194 Euro doch eigentlich zu teuer.
Könnte man nicht den Tarif für Verdienste unter 816 Euro nehmen, der kostet nur 130 Euro ?
Wäre doch für viele Selbständige sehr interssant dieses Thema.
Wer hat Ahnung ?
Danke
Grüße
Frank
Selbstständiger mit 400 Euro Job
Moderator: Czauderna
Interessant, aber gesetzlich definitiv nicht vorgesehen.
Die Rechtsgrundlage ergbit sich aus § 240 Abs. 3 SGB V.
(4) Als beitragspflichtige Einnahmen gilt ....für freiwillige Mitglieder, die Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss nach § 57 des Dritten Buches oder einen monatlichen Existenzgründungszuschuss nach § 421l des Dritten Buches oder eine entsprechende Leistung nach § 16 des Zweiten Buches haben der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße.
Bedeutet:
Bezugsgrösse 2008 = 2.485,00 Euro
davon der 60 zigste Teil * 30 Tage = 1.242,50 Euro
Dieses ist die Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden KV/PV Beitrag. Jetzt muss man rechnen * x % KV + 0,9 % zusätzlicher Beitrag + 1,7 PV
Aber immer mehr als 130,00 Euro monatlich, denn die werden nach einer beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von mindestens 828,33 Euro errechnet. Bei den Personen, die einen Gründungszuschuss erhalten hingegen von mindestens 1.242,50 Euro.
Ist halt eben so.
Die Rechtsgrundlage ergbit sich aus § 240 Abs. 3 SGB V.
(4) Als beitragspflichtige Einnahmen gilt ....für freiwillige Mitglieder, die Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss nach § 57 des Dritten Buches oder einen monatlichen Existenzgründungszuschuss nach § 421l des Dritten Buches oder eine entsprechende Leistung nach § 16 des Zweiten Buches haben der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße.
Bedeutet:
Bezugsgrösse 2008 = 2.485,00 Euro
davon der 60 zigste Teil * 30 Tage = 1.242,50 Euro
Dieses ist die Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden KV/PV Beitrag. Jetzt muss man rechnen * x % KV + 0,9 % zusätzlicher Beitrag + 1,7 PV
Aber immer mehr als 130,00 Euro monatlich, denn die werden nach einer beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von mindestens 828,33 Euro errechnet. Bei den Personen, die einen Gründungszuschuss erhalten hingegen von mindestens 1.242,50 Euro.
Ist halt eben so.
Danke Rossi
Guter Tipp, danke.
Grüße
frank
Grüße
frank