Selbstständige mit geringem Einkommen
Moderator: Czauderna
Selbstständige mit geringem Einkommen
Ich bin selbstständig und komme auf ca. 1000 Euro monatl.Einkommen, nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse den Beitrag nach dem neuen Gesetz zu senken ( 1.225 Euro Mindesteinkommen ) hat meine Krankenkasse abgewiesen mit der Begründung es wird weiterhin nach dem Mindesteinkommen von 1.837,50 Euro abgerechnet und ein anderes Gesetz gäbe es nicht.Punkt aus.Ist dieses rechtsmäßig? Habe ich ein Anspruch darauf?? Danke
Na ja, orginär ist es ja auch nicht gesetzlich geregelt bis auf 1.225,00 Euro beitragspflichtige Einnahme herunter zugehen.
Es ist halt eben Satzungsautonomie.
Auszug aus § 240 SGB V:
Die Satzung der Krankenkasse bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden. Dabei sind insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen
Alos, Du solltest mal in die Satzung der KV sehen, was da alles so drinne steht.
Es ist halt eben Satzungsautonomie.
Auszug aus § 240 SGB V:
Die Satzung der Krankenkasse bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden. Dabei sind insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen
Alos, Du solltest mal in die Satzung der KV sehen, was da alles so drinne steht.
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schon Antwort deiner Kasse bekommen?
hallo mlibra,
weil ich in einer ähnlichen situation bin, frage ich mal an, ob du widerspruch eingelegt hast und schon eine antwort deiner kasse vorliegt.
gruß von
herbie
weil ich in einer ähnlichen situation bin, frage ich mal an, ob du widerspruch eingelegt hast und schon eine antwort deiner kasse vorliegt.
gruß von
herbie
Antrag auf Beitragsermäßigung
Hallo,
also, man reagiert. Ist ja schon mal positiv.
Was wollen die eigentlich im einzelnen genau wissen in dem Antrag? Musst du, beispielsweise zum Thema Vermögen, alle evtl. Kontoverbindungen genau angeben?
Es grüßt
Herbie
also, man reagiert. Ist ja schon mal positiv.
Was wollen die eigentlich im einzelnen genau wissen in dem Antrag? Musst du, beispielsweise zum Thema Vermögen, alle evtl. Kontoverbindungen genau angeben?
Es grüßt
Herbie
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es wird der einkommensteuerbescheid angefordert.
in dem stehen alle einnahmen drin.
also vorsicht vor falschangaben.
und es ist auch klar, dass die kasse erst nicht reagiert hat.
Beim Existenzgründerzuschuß (wohl eher Gründungszuschuss) hat man keinen anspruch auf die 1225. es sei denn, der ist so gering.
und bei der ICh-Ag wird sowieso die 1225 angesetzt.
in dem stehen alle einnahmen drin.
also vorsicht vor falschangaben.
und es ist auch klar, dass die kasse erst nicht reagiert hat.
Beim Existenzgründerzuschuß (wohl eher Gründungszuschuss) hat man keinen anspruch auf die 1225. es sei denn, der ist so gering.
und bei der ICh-Ag wird sowieso die 1225 angesetzt.