Selbstständig machen nach Auslandsaufenthalt
Moderator: Czauderna
Selbstständig machen nach Auslandsaufenthalt
Hallo,
ich bin vor zwei Jahren ins Ausland umgezogen und hatte vorher Wohnsitz, Krankenkasse in Deutschland etc. abgemeldet. Damals war ich gesetzlich versichert über meinen Vater (Familienversicherung). Nun plane ich wieder nach Deutschland zu ziehen, um mich selbstständig zu machen und müsste mich das erste Mal selbst versichern. Kann ich nun komplett frei wählen ob PKV oder GKV und welche? Oder muss ich wieder in die alte GKV wo ich früher über meinen Vater versichert war?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Karl
ich bin vor zwei Jahren ins Ausland umgezogen und hatte vorher Wohnsitz, Krankenkasse in Deutschland etc. abgemeldet. Damals war ich gesetzlich versichert über meinen Vater (Familienversicherung). Nun plane ich wieder nach Deutschland zu ziehen, um mich selbstständig zu machen und müsste mich das erste Mal selbst versichern. Kann ich nun komplett frei wählen ob PKV oder GKV und welche? Oder muss ich wieder in die alte GKV wo ich früher über meinen Vater versichert war?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Karl
Hallo,KafeElash hat geschrieben:Hi,
danke für die Antwort.
Damit ich das richtig verstehe, ich habe also die Wahl zwischen alter GKV oder einer beliebigen PKV, ist das richtig?
Viele Grüße
Karl
richtig - wenn du wieder in die GKV willst, dann wendest du dich an deine letzte Kasse und beantragst die Mitgliedschaft zum Tag der Wiedereinreise nach Deutschland und wenn du in eine PKV willst dann suchst du dir eine aus. Ob die dich aufnehmen, dass kann ich dir allerdings nicht sagen, da ich aus dem Bereich GKV komme, aber du hast die Möglichkeit entweder hier oder da zu versichern.
Gruss
Czauderna
Hallo Günter,Czauderna hat geschrieben:Hallo,KafeElash hat geschrieben:Hi,
danke für die Antwort.
Damit ich das richtig verstehe, ich habe also die Wahl zwischen alter GKV oder einer beliebigen PKV, ist das richtig?
Viele Grüße
Karl
richtig - wenn du wieder in die GKV willst, dann wendest du dich an deine letzte Kasse und beantragst die Mitgliedschaft zum Tag der Wiedereinreise nach Deutschland und wenn du in eine PKV willst dann suchst du dir eine aus. Ob die dich aufnehmen, dass kann ich dir allerdings nicht sagen, da ich aus dem Bereich GKV komme, aber du hast die Möglichkeit entweder hier oder da zu versichern.
Gruss
Czauderna
du scheinst überlesen zu haben, dass er zuvor in Deutschland bei dem Vater in der Familienversicherung war und sich außerdem auch selbständig machen will.
Daher muss er nicht in die GKV seines Vaters eintreten.
Sondern er kann frei wählen.
Gruß Norbert
(wir kennen uns noch aus einem anderen Forum)
Re: Selbstständig machen nach Auslandsaufenthalt
Ja - du kannst frei wählen.KafeElash hat geschrieben:Nun plane ich wieder nach Deutschland zu ziehen, um mich selbstständig zu machen und müsste mich das erste Mal selbst versichern. Kann ich nun komplett frei wählen ob PKV oder GKV und welche? Viele Grüße
Karl
Ob es sinnvoll ist zu Beginn der Selbständigkeit gleich eine PKV zu wählen, würde ich davon abhängig machen wie hoch dein mtl. Gewinn ist.
Wenn das mtl. Netto-Einkommen unter 4.000 € liegt, solltest du vorerst noch in der GKV bleiben.
Gerade bei einer Selbständigkeit können die Einkünfte in den ersten Jahren stark schwanken.
Außerdem kommt es auch noch darauf an, ob du verheiratet bist und evt. deine Ehefrau und Kinder dann noch zusätzlich privat mitversichern müsstest.
Gruß Apolon
hallo Norbert,Apolon hat geschrieben:Hallo Günter,Czauderna hat geschrieben:Hallo,KafeElash hat geschrieben:Hi,
danke für die Antwort.
Damit ich das richtig verstehe, ich habe also die Wahl zwischen alter GKV oder einer beliebigen PKV, ist das richtig?
Viele Grüße
Karl
richtig - wenn du wieder in die GKV willst, dann wendest du dich an deine letzte Kasse und beantragst die Mitgliedschaft zum Tag der Wiedereinreise nach Deutschland und wenn du in eine PKV willst dann suchst du dir eine aus. Ob die dich aufnehmen, dass kann ich dir allerdings nicht sagen, da ich aus dem Bereich GKV komme, aber du hast die Möglichkeit entweder hier oder da zu versichern.
Gruss
Czauderna
du scheinst überlesen zu haben, dass er zuvor in Deutschland bei dem Vater in der Familienversicherung war und sich außerdem auch selbständig machen will.
Daher muss er nicht in die GKV seines Vaters eintreten.
Sondern er kann frei wählen.
Gruß Norbert
(wir kennen uns noch aus einem anderen Forum)
vielen Dank für den Hinweis - also, er will sich ja erst dann selbständig machen wenn er wieder in Deutschland ist, er kommt nicht als Selbständiger zurück sondern eher als Arbeitsloser.
Dann geht er zur Kasse B und beantragt die Mitgliedschaft unter Angabe dass er vorher in der Kasse A familienversichert war. Kasse B akzeptiert das und nimmt ihn auf - richtig ?
Gruss
Günter