Selbstständig gesetzlich versichert - Beitrag zu hoch?
Moderator: Czauderna
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Selbstständig gesetzlich versichert - Beitrag zu hoch?
Ich bin seit ca. einem Jahr als Selbstständige bei der Barmer gesetzlich krankenversichert (habe auch noch einen Nebenjob als Angestellte, aber da meine Einkommen aus der Selbstständigkeit höher sind als die aus dem Angestelltenverhältnis, musste ich mich als Selbstständige versichern). Ich zahle im Monat ca. 560€ (inkl. Tagegeld im Krankheitsfall). Das wurde auf Grundlage meiner Gesamt-Verdienstes berechnet, der gar nicht mal so hoch ist (ca. 34.000-36.000 p.A.).
Kann mir jemand sagen, ob das zu viel ist, ob es woanders billiger geht und ob man in meinem Fall so pauschal zu PKV raten kann?
Ich kenn mich mit sowas leider null aus und hoffe, hier ein paar gute Ratschläge zu bekommen!
Kann mir jemand sagen, ob das zu viel ist, ob es woanders billiger geht und ob man in meinem Fall so pauschal zu PKV raten kann?
Ich kenn mich mit sowas leider null aus und hoffe, hier ein paar gute Ratschläge zu bekommen!
Re: Selbstständig gesetzlich versichert - Beitrag zu hoch?
Hallo christina,christina0508 hat geschrieben:Ich bin seit ca. einem Jahr als Selbstständige
was machst Du denn genau, was steht in Deiner Gewerbeanmeldung ?????
ist bei Dir eventuell eine VS nach dem KSVG möglich.
Gruß Bully
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Hallo Bully!
Danke für die Antwort. Bin als Online-Redakteurin tätig. Habe es bei der KSVG noch nicht probiert, weil viele meiner Kollegen sagten, sie wären da nicht aufgenommen worden und es recht schwer wäre, da reinzukommen... Aber guter Hinweis, ich kann's ja zumindest mal versuchen.
Hat noch jemand andere Tipps, falls das nicht funktionieren sollte?
Danke für die Antwort. Bin als Online-Redakteurin tätig. Habe es bei der KSVG noch nicht probiert, weil viele meiner Kollegen sagten, sie wären da nicht aufgenommen worden und es recht schwer wäre, da reinzukommen... Aber guter Hinweis, ich kann's ja zumindest mal versuchen.
Hat noch jemand andere Tipps, falls das nicht funktionieren sollte?
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jepp
und hier,
deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=KSVG_2ANL1&a=true
Anl1 Künstlerische/publizistische Berufe und Tätigkeiten im Sinne des KSVG
Redakteur (W)
Katalogberuf
Erfasst sind auch Online-Redakteure.
Die redaktionelle Mitarbeit ist nur dann als publizistische Tätigkeit anzusehen, wenn ein gestalterischer Einfluss auf die Veröffentlichung möglich ist.
und dazu
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Online-Journalist der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse unterliegt, und zwar auch mit seinen Werbeeinnahmen.
BSG, Urteil vom 21.7.2011, Az. B 3 KS 5/10 R
steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/existenzgruendung/online-journalist-versicherungspflichtig-in-kuenstlersozialkasse
Viel Erfolg
Gruß Bully
und hier,
deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=KSVG_2ANL1&a=true
Anl1 Künstlerische/publizistische Berufe und Tätigkeiten im Sinne des KSVG
Redakteur (W)
Katalogberuf
Erfasst sind auch Online-Redakteure.
Die redaktionelle Mitarbeit ist nur dann als publizistische Tätigkeit anzusehen, wenn ein gestalterischer Einfluss auf die Veröffentlichung möglich ist.
und dazu
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Online-Journalist der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse unterliegt, und zwar auch mit seinen Werbeeinnahmen.
BSG, Urteil vom 21.7.2011, Az. B 3 KS 5/10 R
steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/existenzgruendung/online-journalist-versicherungspflichtig-in-kuenstlersozialkasse
Viel Erfolg
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 14.03.2013, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Habe mal nachgesehen (mein Mann ist in der KSK):
Es gibt die Abteilung "Wort" und unter der Kennziffer W04 steht Journalist, Redakteur und unter W19 Ähnliche selbständige publizistische Tätigkeit.
Also, sollte klappen.
Die "Bewerbungsunterlagen" so umfassend wie möglich mit Arbeitsproben unterfüttern. Vielleicht scheiterte es bei den Kollegen daran.
Es gibt die Abteilung "Wort" und unter der Kennziffer W04 steht Journalist, Redakteur und unter W19 Ähnliche selbständige publizistische Tätigkeit.
Also, sollte klappen.
Die "Bewerbungsunterlagen" so umfassend wie möglich mit Arbeitsproben unterfüttern. Vielleicht scheiterte es bei den Kollegen daran.
ja, christina das würde uns dann alle hier interessieren,christina0508 hat geschrieben:Besten Dank! Werde berichten, ob ich erfolgreich war.
und wenn es soweit ist, können wir uns gerne hier unterhalten
und ein wenig auf den Taschenrechner klimpern,
wieviel von Deinen gezahlten Beiträgen, Du von der Barmer zurückfordern kannst, aufgrund der eventuell unterlassenen Auskunfts und Beratungspflicht.
Gruß Bully
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@christina: Falls es mit KSK nicht klappt - auf keinen Fall PKV.christina0508 hat geschrieben:Hat noch jemand andere Tipps, falls das nicht funktionieren sollte?
Es geht auch bei den anderen Kassen nicht billiger, das was Du als Verdienst beschreibst ist nicht Dein Verdienst sondern das was im Steuerbescheid unten nach Abzug einiger Kosten als Einkünfte übriggeblieben ist. Zudem könnte der AG bei dem Du als Arbeitnehmerin beschäftigt bist, Dir einen Beitragszuschuss zur KV mit auszahlen mit Deinem Gehalt. Vielleicht ist Dir das noch gar nicht aufgefallen.
Hallo,
ja, natürlich
aber das heißt doch nicht automatisch, " auf keinen Fall"
wenn ich das hier so lese,
Berufliche Tätigkeit " Online-Redakteurin"
ob der ADler sich mit dem KSVG auskennen muß,
oder zumindest die Katalogberufe kennen sollte
das vergessen wir mal.
aber in der Nachbearbeitung, hätte es auffallen müssen
und dann hätte der Hinweis zur KSK kommen müssen.
dann gibt es für mich 2 Möglichkeiten, warum dieser Hinweis nicht kam.
1)man kannte sich damit nicht aus, schwer vorstellbar
2) man hat es absichtlich verschwiegen
wie auch immer, selbst wenn Sie jetzt sofort einen Antrag bezügl. des KSVG stellt, und aufgenommen wird, wovon ich ausgehe ziehen noch weitere 3- 6 Monate ins Land.
ich kenne jetzt die Höhe aus der Nebentätigkeit nicht,
ist es richtig wenn ich sage so über den Daumen 3000,00Euro
an Beiträgen zuviel bezahlt, als Jungunternehmerin.
Dann muß man sich fragen,
ist das der richtige Geschäftspartner, braucht man so einen ??
sind mind.18 Mon. Bindungsfrist noch zeitgemäß ????
eine kürzere Kündigungszeit, würde dann das Wort Kundenbindung
eine ganz neue Bedeutung bekommen ???
kann man den Kunden, der nur seine Kosten im Auge haben muß, dann
einen Vorwurf machen, wenn er sagt.
in dem Lebensabschnitt, in dem ich mich momentan befinde, ist diese
Säule des KVsystems für mich die beste, und morgen eventuell die andere ???????????
Gruß Bully
ja, natürlich
aber das heißt doch nicht automatisch, " auf keinen Fall"
wenn ich das hier so lese,
Berufliche Tätigkeit " Online-Redakteurin"
ob der ADler sich mit dem KSVG auskennen muß,
oder zumindest die Katalogberufe kennen sollte
das vergessen wir mal.
aber in der Nachbearbeitung, hätte es auffallen müssen
und dann hätte der Hinweis zur KSK kommen müssen.
dann gibt es für mich 2 Möglichkeiten, warum dieser Hinweis nicht kam.
1)man kannte sich damit nicht aus, schwer vorstellbar
2) man hat es absichtlich verschwiegen
wie auch immer, selbst wenn Sie jetzt sofort einen Antrag bezügl. des KSVG stellt, und aufgenommen wird, wovon ich ausgehe ziehen noch weitere 3- 6 Monate ins Land.
ich kenne jetzt die Höhe aus der Nebentätigkeit nicht,
ist es richtig wenn ich sage so über den Daumen 3000,00Euro
an Beiträgen zuviel bezahlt, als Jungunternehmerin.
Dann muß man sich fragen,
ist das der richtige Geschäftspartner, braucht man so einen ??
sind mind.18 Mon. Bindungsfrist noch zeitgemäß ????
eine kürzere Kündigungszeit, würde dann das Wort Kundenbindung
eine ganz neue Bedeutung bekommen ???
kann man den Kunden, der nur seine Kosten im Auge haben muß, dann
einen Vorwurf machen, wenn er sagt.
in dem Lebensabschnitt, in dem ich mich momentan befinde, ist diese
Säule des KVsystems für mich die beste, und morgen eventuell die andere ???????????
Gruß Bully