Selbstständig, geht es nach dem "Gewinn"???

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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paule007
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Selbstständig, geht es nach dem "Gewinn"???

Beitrag von paule007 » 17.08.2010, 16:05

Hallo zusammen,

Bin neu hier und habe mal eine Frage nach was die Krankenkasse meinen Beitrag berechnet. Bin seid letztem Jahr selbstständig und habe gestern auch meine Steuererklärung bekommen. Zur Zeit zahle ich nur den ermäßigten Beitrag der AOK (bis 1260 Euro), also so ca. 210 Euro, da ich auch nicht viel Einkommen habe. Nun zu meiner Frage: Für die Krankenkasse ist doch nur die Anlage G, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn) wichtig, oder? Weitere Einnahmen habe ich nicht. Sagen wir mal der "Gewinn" wäre 10000 Euro gewesen, dann durch 12 Monate wären es ca. 833 Euro. Würde ja heissen das sich an meinem Beitrag nichts ändert, oder?
Hoffe ich liege da richtig und würde mich über Antworten freuen.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 17.08.2010, 17:22

Richtig. Bei den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Gewerbe oder Freiberufler) geht es nach dem Gewinn.

Daneben sind aber auch noch alle anderen Einnahmen dem Grunde nach beitragspflichtig, auch wenn Sie nicht in der Steuererklärung anzugeben sind bzw. später dann nicht im Steuerbescheid aufgeführt werden.

z.B. ein Gründungszuschuss

Kann es sein, dass ein solcher gezahlt wurde/wird ???

Pixelpusher
Beiträge: 1
Registriert: 01.08.2012, 17:22

Beitrag von Pixelpusher » 02.08.2012, 09:44

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem und denke es ist nicht nötig einen neuen Thread zu eröffnen.

Ich möchte mich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen. Es ist derzeit ein Nebengewerbe angemeldet, es wurden aber dieses Jahr keine Einnahmen erzielt. Die GKK müßte mich daher wohl mit dem ermäßigten Betrag von ca. 200€/Monat aufnehmen, oder?

Ich werde dieses Jahr, nachdem ich mich selbstständig gemacht habe und hoffentlich zu rund 200€ versichert bin, noch eine größere Einnahme erzielen. Was genau heißt das für mich im nächsten Jahr? Die Beitragssumme wird aufgrund des Steuerbescheides nächstes Jahr neu berechnet. Relevant ist die Summe aus Arbeitslosengeld + Ertrag aus Selbstständigkeit für 2012, stimmts? Dieser Betrag wird dann über den 1260€/Monat liegen, so das ich wohl neu eingestuft würde, so wie ich das verstehe. Kann ich diese Summe mindern so das ich wieder unter die 1260€/Monat komme, etwa in dem ich steuerlich Betriebsausgaben gegenrechne? Oder anders gefragt: für die Berechnung des Beitrages ist nicht die Summe aus AlG und Erlös aus Selbstständigkeit relevant sondern die Summe aller Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 02.08.2012, 19:13

Hallo Pixelpusher,

eine Nachfrage auf Grund Deines gewählten Nicks: Was machst Du beruflich? Was wäre das für eine Selbstständigkeit? (Web)design? Bildbearbeitung? Eventuell käme eine Pflichtversicherung über die Künstlersozialkasse in Frage ...

Gruß
Swantje

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