Selbständigkeit & Krankenkassenkosten (Beitrag > Einn

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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danaFD
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Selbständigkeit & Krankenkassenkosten (Beitrag > Einn

Beitrag von danaFD » 16.04.2013, 13:53

Hallo,

ich bin etwas verzweifelt.

Der Sachverhalt in Stichpunkten
* Ich habe studiert, währenddessen ich bei meinem Vater (Lehrer) mit privat krankenversichert war (bis Vollendung meines 27 Lebensjahr zu 80% übers Land und 20% über eine Krankenkasse, danach nur noch bei der Krankenkasse)
* Nach meinem Studium habe ich 6 Monate im Angestelltenverzeichnis in Hessen gearbeitet (~2500 € brutto) und habe mich dann gesetzlich versichert
* danach bin ich im Mrz 2012 aus privaten Gründen mit meinem Freund nach Niedersachsen gezogen und habe aufgrunddessen mein Arbeitsverhältnis gekündigt
* in Niedersachsen habe ich mich in den ersten 3 Monaten um Umzug, Renovierung der neuen Wohnung und Planung meiner Selbständigkeit gekümmert; in dieser Zeit habe ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichert (~ 150 € / Mon)
* ab Juni 2012 habe ich ein Gewerbe (Hundetraining) angemeldet (da ich klein anfangen wollte habe ich das ganze mit ~ 300 € / mon angemeldet)
* um von vornherein alles richtig machen zu können habe ich eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen (~20 € / Mon), habe eine Existenzgründungsberatung zur Ausfüllung des Betriebseröffnungsbogens gemacht und habe mich durch einen Vertreter der Krankenkasse beraten lassen, wie ich mich denn nun versichern kann [er meinte er sagt bei seiner Kasse Bescheid und das geht erstmal so weiter, dass ich mich weiterhin freiwillig für ~ 150€ versichern kann]

Jetzt hatte die Krankenkasse mir einen Bogen zugeschickt auf dem meine aktuellen Verhältnisse darlegen sollte. Die Einnahmen liegen mal etwas unter, mal etwas über 300 € im monat. Ich habe alles wahrheitsgemäß beantwortet. Nun hatte ich eine Hochstufung der Kasse auf >300 € pro Monat bekommen. Als ich dort anrief sagte man mir, dass das so schon korrekt sei, aber sie auch verstehen, dass es nicht so optimal ist, wenn man mehr für die Krankenkasse ausgibt, als man im Monat einnimmt. Sie wollte nochmal mit Ihrem Chef sprechen ob man da eine Regelung findet (Beitrag sollte dann etwas über 200 € sein) und schickte mir einen weiteren Bogen zur Erfassung der finanziellen Situation zu. Auch diesen habe ich wahrheitsgemäß beantwortet. Bei Vermögen musste ich ankreuzen, dass ich mehr als 10.000 € habe (da dort ja wohl auch Lebensversicherungen mit zugehören und die habe ich seit 2004, mit dynmaischer Erhöhung). Das war wohl der letzte Nagel zu meinem Sarg, denn die KK forderte jetzt insgesamt >1500 € Nachzahlung (eigentlich forderte sie es nicht, sondern zog es direkt von meinem Konto ein); somit ist mein Konto sehr stark in die Miesen gerutscht.


Jetzt frage ich mich langsam, was ich falsch gemacht habe, dass ich überall durchs Raster falle (für Zuschüsse habe ich zu viel, damit man davon leben kann zu wenig). Ich will meinem Freund ja nicht ewig auf der Tasche liegen. Er zahlt für mich schon komplett Miete, Lebensmittel und wenn mein konto bei Abbuchungen in die Miesen rutscht, aber ich kann ihm derzeit nichts zurückgeben.

* ich habe damals kein Arbeitslosengeld bekommen (weil ich selbst gekündigt habe)
* ich habe kein Existenzgründerzuschuss bekommen (weil ich mich nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht habe)
* ich bekomme kein Wohngeld (weil mein Freund zuviel verdient)
* ich finde hier im ländlichen Bereich keine Job (400 € Jobs bringen mich ja auch irgendwie nicht weiter)

Meine Fragen:
1) bei so geringen Einnahmen, kann ich schlecht alles oder mehr für die Krankenversicherung ausgeben, gibt es in sio einem Fall Sonderregelungen (die ich bis jetzt noch nicht kenne)

2) Meines Wissens ist es nicht möglich im nebenerwerb selbständig zu sein (ich wende weniger als 20 h / Woche dafür auf) ohne einen Haupterwerb zu haben (bspw. Hausfrau), oder ist diese Information auch nicht korrekt?

3) Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder, der sich irgendwie selbständig macht sofort so hohe Einnahmen hat, dass er die Bemessungsgrenze ohne Probleme überschreitet. Wie machen die das? Ich möchte ja einen Beitrag bezahlen und alles legal angemeldet haben, aber es muss im Verhältnis stehen. Wenn ich jeden Monat drauflege, kann ich ja eigentlich auch gar nix machen - dann würde ich mich freiwillig wieder für ~ 150 € versichern können.

4) Hätten mir bei meinem Vorhaben damals eigentlich auch noch irgendwelche Zuschüsse (von denen ich auch nichts wusste) zugestanden?

5) Was passiert wenn wir heiraten? Darf ich dann 380 € Einnahmen (oder Einkünfte?) haben, damit ich bei ihm gesetzlich mitversichert bin?


Danke für alle, die vielleicht ein paar Tipps und Anregungen haben.
:roll:
DanaFD

Sportsfreund
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Re: Selbständigkeit & Krankenkassenkosten (Beitrag >

Beitrag von Sportsfreund » 16.04.2013, 15:55

Hallo,
danaFD hat geschrieben:Meine Fragen:
1) bei so geringen Einnahmen, kann ich schlecht alles oder mehr für die Krankenversicherung ausgeben, gibt es in sio einem Fall Sonderregelungen (die ich bis jetzt noch nicht kenne)
Fakt ist ja, dass Du freiwilliges Mitglied bist. Die Frage ist nun, welche Mindestbemessung, also welches Mindesteinkommen nun herangezogen werden muss. Hierzu gibt es 3 Möglichkeiten:
- falls es als eine geringfügige selbständige Tätigkeit gewertet wird: nach ca. 900,- EUR Einkommen = rund 150,- EUR Beitrag/mtl.
- falls es als eine hauptberuflich selbst. Tätigkeit gewertet wird: entweder nach ca. 2.000,- = rund 340,- Beitrag, oder
- nach ca. 1.300,- = rund 240,- Beitrag, wenn unter Berücksichtigung der Gesamteinkünfte und Vermögen eines gemeinsamen Haushalts, eine Beitragsermäßigung möglich ist.
danaFD hat geschrieben:2) Meines Wissens ist es nicht möglich im nebenerwerb selbständig zu sein (ich wende weniger als 20 h / Woche dafür auf) ohne einen Haupterwerb zu haben (bspw. Hausfrau), oder ist diese Information auch nicht korrekt?
Doch, es ist möglich dies als Nebenerwerb zu sehen. Wäre gemäß Deiner Schilderung sogar recht deutlich als solches zu werten (Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 03.12.10 Punkt 3.2)
danaFD hat geschrieben:3) Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder, der sich irgendwie selbständig macht sofort so hohe Einnahmen hat, dass er die Bemessungsgrenze ohne Probleme überschreitet. Wie machen die das? Ich möchte ja einen Beitrag bezahlen und alles legal angemeldet haben, aber es muss im Verhältnis stehen. Wenn ich jeden Monat drauflege, kann ich ja eigentlich auch gar nix machen - dann würde ich mich freiwillig wieder für ~ 150 € versichern können.
Siehe oben. Es gibt ja Möglichkeiten: nur Nebenerwerb, oder ggf. Beitragsermäßigung als hauptberuflich Selbständige.
danaFD hat geschrieben:4) Hätten mir bei meinem Vorhaben damals eigentlich auch noch irgendwelche Zuschüsse (von denen ich auch nichts wusste) zugestanden?
Nicht von der Krankenkasse. Bei anderen Stellen kenne ich mich leider nicht aus.
danaFD hat geschrieben:5) Was passiert wenn wir heiraten? Darf ich dann 380 € Einnahmen (oder Einkünfte?) haben, damit ich bei ihm gesetzlich mitversichert bin?
Die Einkommensgrenze für eine Familienversicherung liegt 2013 bei mtl. 385,- EUR, oder 450,- EUR falls ein Minijob ausgeübt wird. Wenn sonst keine eigene KV-Pflicht besteht, dann geht grds. eine solche Mitversicherung.

Gruß
Sportsfreund

danaFD
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Beitrag von danaFD » 17.04.2013, 08:17

Guten Morgen Sportsfreund,

vielen Dank für Deine schnelle und umfangreiche Antwort.

danaFD hat folgendes geschrieben::
Meine Fragen:
1) bei so geringen Einnahmen, kann ich schlecht alles oder mehr für die Krankenversicherung ausgeben, gibt es in sio einem Fall Sonderregelungen (die ich bis jetzt noch nicht kenne)

Fakt ist ja, dass Du freiwilliges Mitglied bist. Die Frage ist nun, welche Mindestbemessung, also welches Mindesteinkommen nun herangezogen werden muss. Hierzu gibt es 3 Möglichkeiten:
- falls es als eine geringfügige selbständige Tätigkeit gewertet wird: nach ca. 900,- EUR Einkommen = rund 150,- EUR Beitrag/mtl.
- falls es als eine hauptberuflich selbst. Tätigkeit gewertet wird: entweder nach ca. 2.000,- = rund 340,- Beitrag, oder
- nach ca. 1.300,- = rund 240,- Beitrag, wenn unter Berücksichtigung der Gesamteinkünfte und Vermögen eines gemeinsamen Haushalts, eine Beitragsermäßigung möglich ist.
also nach dieser Klassifizierung würde es ja unter "geringfügige selbständige Tätigkeit" fallen. Beziehen sich die 900€ auf die Gesamteinnahmen oder auf die Einkünfte?
wie ist der 3. Fall zu verstehen? Zählen die Einkünfte meines Freundes auch für die Berechnung meines Krankenkassenkassenbeitrags?
danaFD hat folgendes geschrieben::
2) Meines Wissens ist es nicht möglich im nebenerwerb selbständig zu sein (ich wende weniger als 20 h / Woche dafür auf) ohne einen Haupterwerb zu haben (bspw. Hausfrau), oder ist diese Information auch nicht korrekt?

Doch, es ist möglich dies als Nebenerwerb zu sehen. Wäre gemäß Deiner Schilderung sogar recht deutlich als solches zu werten (Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 03.12.10 Punkt 3.2)
Ich habe die Selbständigkeit immer als Haupterwerb angegeben, weil man mir gesagt hat, dass dies nur im Nebenerwerb möglich ist, wenn man denn einen Haupterwerb hat und dass beispielsweise Hausfrau kein Haupterwerb ist, auch wenn dies mehr Zeit beansprucht als die ausgeübte Selbständigkeit.
danaFD hat folgendes geschrieben::
5) Was passiert wenn wir heiraten? Darf ich dann 380 € Einnahmen (oder Einkünfte?) haben, damit ich bei ihm gesetzlich mitversichert bin?

Die Einkommensgrenze für eine Familienversicherung liegt 2013 bei mtl. 385,- EUR, oder 450,- EUR falls ein Minijob ausgeübt wird. Wenn sonst keine eigene KV-Pflicht besteht, dann geht grds. eine solche Mitversicherung.
Auch hier muss ich nochmal genau nachfragen. Beziehen sich die 385 € auf die Gesamteinnahmen oder auf die Einkünfte?

Nochmals vielen Dank

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 17.04.2013, 09:05

Hi Dana,

also die angegebenen Beträge beziehen sich auf das Gesamteinkommen. Es sind also alle möglichen Einkunftsarten zu berücksichtigen.

Zum 3. Punkt mit der Frage zu Deinem Freund: Nein!!!! Seine Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung definitiv nicht berücksichtigt.
Aber:
Seine Einkünfte spielen eine Rolle hinsichtlich der Frage, ob eine Beitragsermäßigung für einkommensschwache Selbständige möglich ist. Denn hierbei gilt (ähnlich wie bei Hartz-IV) das Einkommen der Wohngemeinschaft/eheähnl. Gemeinschaft.

Gruß
Sportsfreund

danaFD
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Beitrag von danaFD » 17.04.2013, 12:35

Hallo,

[quote]also die angegebenen Beträge beziehen sich auf das Gesamteinkommen. Es sind also alle möglichen Einkunftsarten zu berücksichtigen.[/quote]

Okay, soweit so gut, dass alle Einnahmen zählen.

Einnahmen: bspw. 100 € für Hundetraining
Einkünfte: bspw. 100 € für Hundetraining minus 10 € für Fahrtkosten = 90 €

Sind die Werte nun für die Einnhamen oder für die Einkünfte?

Danke schonmal

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 17.04.2013, 13:09

Hallo,

bzgl. den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gilt der steuerrechtliche Gewinn als Einkommen - also nach den Gewinnermittlungsvorschriften des EStG. Grob: Umsätze Minus Betriebsausgaben = Gewinn.

Gruß

danaFD
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Beitrag von danaFD » 17.04.2013, 17:35

Hallo,
bzgl. den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gilt der steuerrechtliche Gewinn als Einkommen - also nach den Gewinnermittlungsvorschriften des EStG. Grob: Umsätze Minus Betriebsausgaben = Gewinn.
OK alles klar

Wie verfahre ich jetzt mit der krankenkasse und der Einstufung auf geringfügige Selbständigkeit? Sollte man versuchen dass telefonisch mit einem Sachbearbeiter zu klären oder schriftlich?

Danke

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 18.04.2013, 08:09

Hi,

ich würde es schriftlich tun. Einfach desh., weil die KK das ohnehin so verlangen wird, um prüffähige Unterlagen hierzu vorweisen zu können.

Schließlich werden die Kassen als Einzugsstellen der Gelder für den Gesundheitsfonds dahingehend auch sehr akribisch geprüft.

Gruß

danaFD
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Beitrag von danaFD » 18.04.2013, 09:59

Noch eine letzte Frage, muss ich beim Gewerbeamt noch meine Selbständigkeit umschreiben lassen (bspw auf geringfügige Selbständigkeit)

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 18.04.2013, 11:42

Ich kenne mich zu den Möglichkeiten beim Gewerbeamt nicht aus. Jedoch greifen die KK sehr gern darauf zurück, um Anhaltspunkte für eine entsprechende Beurteilung zu gewinnen.
Falls es dort möglich sein sollte, die Tätigkeit als Nebengewerbe anzumelden, könnte das durchaus hilfreich sein.

Gruß

CiceroOWL
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Haupt / Nebengewerbe

Beitrag von CiceroOWL » 18.04.2013, 21:40

gruenderlexikon.de/nebengewerbe

Mal zur Info.

Gruss

Jochen

PS: für mich sieht das Ganze auch denn eher als ein Nebengewerbe aus.

danaFD
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Beitrag von danaFD » 22.04.2013, 11:31

Hallo CiceroOWL
Die Bezeichnung Nebengewerbe ist mir schon bekannt, aber auch hier wird nur das Beispiel gebracht, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen "Hauptjob" hat.

Meine Frage ist es ja, ob man ein Nebengewerbe haben kann, ohne ein Hauptgewerbe zu haben (auch wenn Arbeitszeit < 15 h/ Woche).

Gruss
DanaFD

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 22.04.2013, 11:55

Hallo dana,

lange Rede, kurzer Sinn: Ja. Es geht. Man kann in seiner selbst. Tätigkeit als nebenberuflich gelten, auch wenn man keine parallele abhängige Beschäftigung ausübt.

Gruß
Sportsfreund

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