Hallo,
meine Frau befindet sich derzeit in der Elternzeit, die im November 2008 endet. Meine Frau ist grds angestellt beschäftigt, was sie aber nach Ende der Erziehungszeit kündigen wird, da zwischenzeitlich ein Umzug erfolgte, die eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich macht. Meine Frau ist ferner geringfügig bei Arbeitgeber Nr. 2 beschäftigt, wobei auch die Bereitschaft besteht , dies in einen Mifijob (also Gleitzone 400-800 €)umzuwandeln, 20 Stunden im Monat. Parallel ist sie seit Januar als freiberufliche Dozentin 20 Stunden die Woche bei einem Arbeitgeber Nr. 3 tätig.
Welche Sozialversicherungspflicht besteht bis zum Ende der Elternzeit und welche nach Ende der Elternzeit und Kündigung des bisherigen (Hauptangestelltenverhältnisses, so dass nur noch der Midijob und die Selbständige Dozententäigkeit übrig bleiben.
Besten Dank und Gruss
waltercharles
selbständiger Dozent + Gleitzone + (noch ) Erziehungszeit
Moderator: Czauderna
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