Hallo,
ich habe 2004 geheiratet und bin in die gesetzl. Familienversicherung meines Mannes aufgenommen worden. Seit Ende 2005 bin ich als freiberufliche Autorin selbständig (kein Gewerbe). Die Versicherung hatte für 2006 eine Angabe des Einkommens angefordert, damals lag ich noch unter der Grenze von monatl. 375 EUR. In 2007 habe ich nun mehr verdient, ca. 800 EUR monatlich. Die KV hat nun wieder den Fragebogen verschickt.
Ich arbeite ja auf Honorarbasis, kann also weder ein regelmässiges (!) monatliches Einkommen angeben noch weiß ich, wie ich das nachgefragte monatl. BRUTTOeinkommen berechnen soll. Laut Infoblatt der KK kann man ja auch Werbungskosten abziehen?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Ich fürchte, ich hab das Thema ein bisschen schluren lassen. Ich vermute jetzt mal, es kommt eine Nachzahlung auf mich zu? Und was hat es mit der Einstufung von "hauptberuflich" oder "nebenberuflich" selbständig auf sich?
herzlichen Dank,
Susa
Selbständige Tätigkeit bei Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Das monatliche Bruttoeinkommen ergibt sich aus den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit laut Steuerbescheid. Wenn diese Einkünfte 4140 EUR nicht übersteigen ist eine Familienversicherung stets möglich (4140 EUR :12 Monate=345 EUR).
Übersteigen die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 4140 EUR, so kann dennoch eine Familienversicherung in Betracht kommen, da in zwei Monaten des Jahres die Grenze von 345 EUR überschritten werden darf (es kommt dann also auch auf die zeitliche Verteilung der Einnahmen innerhalb des Jahres an).
Nebenberuflich selbständig bedeutet zum Beispiel hauptberuflich Hausfrau; d.h. die hauptberufliche Tätigkeit muss mehr Zeit beanspruchen als die nebenberufliche Tätigkeit. Falls die Familienversicherung nicht mehr in Betracht kommt, ist diese Variante noch eine günstige Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern (Beitrag ca. 120 EUR monatlich + Pflegeversicherung).
Die hauptberufliche Selbständigkeit ist deutlich teurer (Beiträge zwischen 170 und 500 EUR monatlich) und sollte daher krankenkassentechnisch vermieden werden.
Übersteigen die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 4140 EUR, so kann dennoch eine Familienversicherung in Betracht kommen, da in zwei Monaten des Jahres die Grenze von 345 EUR überschritten werden darf (es kommt dann also auch auf die zeitliche Verteilung der Einnahmen innerhalb des Jahres an).
Nebenberuflich selbständig bedeutet zum Beispiel hauptberuflich Hausfrau; d.h. die hauptberufliche Tätigkeit muss mehr Zeit beanspruchen als die nebenberufliche Tätigkeit. Falls die Familienversicherung nicht mehr in Betracht kommt, ist diese Variante noch eine günstige Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern (Beitrag ca. 120 EUR monatlich + Pflegeversicherung).
Die hauptberufliche Selbständigkeit ist deutlich teurer (Beiträge zwischen 170 und 500 EUR monatlich) und sollte daher krankenkassentechnisch vermieden werden.
Selbstständig!
Du bist derzeit auf jeden Fall zu unrecht in der Familienversicherung.
Würde Dir gerne helfen, müsste dazu aber wissen, aus welchem Bundesland Du kommst?
Gruß
brinki
Würde Dir gerne helfen, müsste dazu aber wissen, aus welchem Bundesland Du kommst?
Gruß
brinki