Ich bin selbständig und privat versichert. Die Arbeit läßt sich in 2 Stunden täglich erledigen. Als Verdienst springt ca. 2000 Euro netto pro Monat raus. Soweit so gut.
Jetzt überlege ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, beispielsweise bei einer Zeitarbeitsfirma, die mir ca. 1000 Euro netto zahlen würde.
Könnte ich dann weiterhin privat versichert bleiben? Oder bin ich gezwungen in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln? Und wie wäre dann mein Status? Freiwillig Versicherter oder Pflichtversicherter? Leider erhielt ich von den Kassen sehr unterschiedliche Antworten. Weiß hier jemand Rat?
Selbständig nebenberuflich, hauptberuflich? Was gilt?
Moderator: Czauderna
Sinngemäß besagt das Sozialgesetzbuch, daß hier die überwiegende Tätigkeit den Vorrang hat, d.h. ob der zeitliche oder finanzielle Rahmen der selbstständigen oder Arbeitnehmertätigkeit überwiegt.
Wobei wir jetzt genau bei deinem Problem sind.
Nachdem das Gesetz diese beiden Fälle gegeneinander nicht definitiv abgrenzt, so sollte doch die Kasse in solchen Fällen auch den jeweiligen Beschäftigten befragen und dessen Angaben bei der Entscheidung berücksichtigen.
Zumindest würde ich eine rechtliche Begründung erwarten, sofern mir die Entscheidung der Kasse nicht liegt - und das dürfte mitunter nicht ganz einfach sein.
Wobei wir jetzt genau bei deinem Problem sind.
Nachdem das Gesetz diese beiden Fälle gegeneinander nicht definitiv abgrenzt, so sollte doch die Kasse in solchen Fällen auch den jeweiligen Beschäftigten befragen und dessen Angaben bei der Entscheidung berücksichtigen.
Zumindest würde ich eine rechtliche Begründung erwarten, sofern mir die Entscheidung der Kasse nicht liegt - und das dürfte mitunter nicht ganz einfach sein.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Bei der Beurteilung der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ist vorrangig zu prüfen, welche der beiden Tätigkeiten von größerer wirtschaftlicher Bedeutung ist. Das ist m. E. in diesem Fall eindeutig die selbständige Tätigkeit, so dass es bei der PKV bleiben würde.
Allerdings gibt es das Konstrukt der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht, weshalb aus der Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen wären.
Ganz ehrlich - bei diesen Möglichkeiten würde ich lieber 2 Stunden täglich mehr für 2000 Euronen mehr arbeiten .
GKV
Allerdings gibt es das Konstrukt der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht, weshalb aus der Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen wären.
Ganz ehrlich - bei diesen Möglichkeiten würde ich lieber 2 Stunden täglich mehr für 2000 Euronen mehr arbeiten .
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