Privat versichert - Rueckkehr in die GKV?
Moderator: Czauderna
Privat versichert - Rueckkehr in die GKV?
Hallo zusammen,
Ich habe ein Stipendium erhalten, um an einer deutschen Hochschule zu arbeiten (ich werde allerdings nicht durch die Hochschule angestellt, d.h. ich bin dort kein Mitarbeiter, sondern am ehesten so etwas wie ein Freiberufler). Die freiwillige GKV mit 14.3 % ist damit sehr teuer fuer mich und ich bin am ueberlegen, mich fuer die Dauer des Stipendiums privat zu versichern. Wahrscheinlich erhalte ich nach Ablauf des Stipendiums eine Anstellung an der Universitaet (als Angestellter).
Meine Frage: Wenn mich die Universitaet anstellt, kann ich dann in die GKV wechseln? Die AOK sagte mir, dass dies nur moeglich ist, wenn ich die Hochschule wechsle (?), allerdings scheint mir diese Begruendung eher fragwuerdig.
Ich wurde mich ueber jeden hilfreichen Tipp bzw. Verweis auf ein Regelwerk sehr freuen.
Vielen Dank,
Carsten
Ich habe ein Stipendium erhalten, um an einer deutschen Hochschule zu arbeiten (ich werde allerdings nicht durch die Hochschule angestellt, d.h. ich bin dort kein Mitarbeiter, sondern am ehesten so etwas wie ein Freiberufler). Die freiwillige GKV mit 14.3 % ist damit sehr teuer fuer mich und ich bin am ueberlegen, mich fuer die Dauer des Stipendiums privat zu versichern. Wahrscheinlich erhalte ich nach Ablauf des Stipendiums eine Anstellung an der Universitaet (als Angestellter).
Meine Frage: Wenn mich die Universitaet anstellt, kann ich dann in die GKV wechseln? Die AOK sagte mir, dass dies nur moeglich ist, wenn ich die Hochschule wechsle (?), allerdings scheint mir diese Begruendung eher fragwuerdig.
Ich wurde mich ueber jeden hilfreichen Tipp bzw. Verweis auf ein Regelwerk sehr freuen.
Vielen Dank,
Carsten
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Kein Beamter mehr - Wieder zurück in die GKV?
Folgende Situation: Ich bekomme die Möglichkeit zur Verbeamtung, muss dazu jedoch erst noch die 1-jährige Probezeit überstehen. Momentan bin ich noch in der GKV, würde als Beamter jedoch in die PKV wechseln wollen.
Folgende Frage: Angenommen ich würde die Probezeit nicht überstehen, also nicht auf Dauer Verbeamtet werden, sondern wieder ins Angestelltenverhältnis zurück kommen: Käme ich wieder in die GKV, auch wenn dann mein Angestelltengehalt über der Versicherungspflichtgrenze läge?
Vielen Dank für eine Auskunft (nach Möglichkeit unter Angabe, wo ich das nachlesen kann).
Marco
Folgende Frage: Angenommen ich würde die Probezeit nicht überstehen, also nicht auf Dauer Verbeamtet werden, sondern wieder ins Angestelltenverhältnis zurück kommen: Käme ich wieder in die GKV, auch wenn dann mein Angestelltengehalt über der Versicherungspflichtgrenze läge?
Vielen Dank für eine Auskunft (nach Möglichkeit unter Angabe, wo ich das nachlesen kann).
Marco
Hallo donmarco,
durch die Ernennung zum Beamten auf Widerruf wird die V-Pflicht in der SV verdrängt. Du bist also v-frei.
Sofern du aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst und im Anschluss in ein normles Angestelltenverhältnis eintritts, dann wirst du in allen Zweigen der SV pflichtig. Nach aktuellem Stand musst du 3 Jahre lang die maßgebliche JAE-Grenze überschreiten. Eine Änderung auf die ursprüngliche Regelung (Überschreitung von mindestens 1 Jahr) ist ja in Planung.
Nachzulesen im § 6 Abs. 1 SGB V. Die Prüfung obliegt dem AG.
VG
Hucky
durch die Ernennung zum Beamten auf Widerruf wird die V-Pflicht in der SV verdrängt. Du bist also v-frei.
Sofern du aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst und im Anschluss in ein normles Angestelltenverhältnis eintritts, dann wirst du in allen Zweigen der SV pflichtig. Nach aktuellem Stand musst du 3 Jahre lang die maßgebliche JAE-Grenze überschreiten. Eine Änderung auf die ursprüngliche Regelung (Überschreitung von mindestens 1 Jahr) ist ja in Planung.
Nachzulesen im § 6 Abs. 1 SGB V. Die Prüfung obliegt dem AG.
VG
Hucky