PKV als angestellter beibehalten?
Moderator: Czauderna
PKV als angestellter beibehalten?
hi zusammen,
ich bin nun seit rund 4 jahren in der PKV.
habe jetzt ein angebot als angestellter erhalten.
was würde nun passieren?
rutsche ich bei beginn als angestellter automatisch in eine GKV (meiner wahl)?
denn mein einkommen würde die 47.000 brutto grenze nicht erreichen...
oder bleibt alles beim alten und ich kann, warum auch immer, in der PKV bleiben obwohl ich unter der "grenz" bin?
gruss kadetti
ich bin nun seit rund 4 jahren in der PKV.
habe jetzt ein angebot als angestellter erhalten.
was würde nun passieren?
rutsche ich bei beginn als angestellter automatisch in eine GKV (meiner wahl)?
denn mein einkommen würde die 47.000 brutto grenze nicht erreichen...
oder bleibt alles beim alten und ich kann, warum auch immer, in der PKV bleiben obwohl ich unter der "grenz" bin?
gruss kadetti
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
bin jetzt seit 01.01. angestellt, habe aber noch keine gesetzliche KV....
muss ich auf jeden fall meine private kündigen, oder macht das die neue KV?.
wie läuft das alles jetzt abrechnungstechnisch?
denn: in diesen tagen läuft die gehaltsabrechnung der neuen firma, habe aber noch keine gesetzliche KV.
den betrag der privaten habe ich aber vorsorglich bezahlt.
bin ich denn seit dem 01.01. überhaupt noch versichert? auch wenn ichden betrag der privaten überwiesen habe?
fragen über fragen...
muss ich auf jeden fall meine private kündigen, oder macht das die neue KV?.
wie läuft das alles jetzt abrechnungstechnisch?
denn: in diesen tagen läuft die gehaltsabrechnung der neuen firma, habe aber noch keine gesetzliche KV.
den betrag der privaten habe ich aber vorsorglich bezahlt.
bin ich denn seit dem 01.01. überhaupt noch versichert? auch wenn ichden betrag der privaten überwiesen habe?
fragen über fragen...
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
habe meiner firma eine bbk genannt, bei der ich hoffentlich unterkomme.
von der PKV habe nach 5 wochen wartezeit tatsächlich ein schreiben mit nem antrag für ne anwartschaftsversicherung bekommen....
hoffe also bei der GKV unterzukommen und werde dann mit der bescheinigung die PKV kündigen.
dann zahle ich also noch einiges an beiträgen für die PKV richtig?
wobei die hatten auch ne beitragserhöhung von 10% zum 01.01.08....zwecks kündigungsfrist...
von der PKV habe nach 5 wochen wartezeit tatsächlich ein schreiben mit nem antrag für ne anwartschaftsversicherung bekommen....
hoffe also bei der GKV unterzukommen und werde dann mit der bescheinigung die PKV kündigen.
dann zahle ich also noch einiges an beiträgen für die PKV richtig?
wobei die hatten auch ne beitragserhöhung von 10% zum 01.01.08....zwecks kündigungsfrist...
nach rücksprache mit der PKV ergibt sich also folgendes:
beim wechsel von der PKV in die GKV kann man also die anwartschaftsversicherung abschliessen. grosse anwartschaft heisst AWG, die kleine AWK.
die AWG kostet 15% des letzten beitrages (rückstelleungen bleiben erhalten)
die AWK kostet 4% des letzten beitrages (rückstellungen gehen verloren)
das ganze geht rückwirkend zum 01.01.2008.
bereits bezahlte beiträge werden abzüglich der gewählten versicherung wieder erstattet.
wenn man, z.b. nach ein paar monaten, absehen kann das ein wechsel zurück in die PKV nicht zustande kommt, kann man im laufenden monat seine mitgliedschaft zum ende des monats kündigen.
wer danach wieder in die PKV möchte muss wieder eine gesundheitsüberprüfung machen usw.
beim wechsel von der PKV in die GKV kann man also die anwartschaftsversicherung abschliessen. grosse anwartschaft heisst AWG, die kleine AWK.
die AWG kostet 15% des letzten beitrages (rückstelleungen bleiben erhalten)
die AWK kostet 4% des letzten beitrages (rückstellungen gehen verloren)
das ganze geht rückwirkend zum 01.01.2008.
bereits bezahlte beiträge werden abzüglich der gewählten versicherung wieder erstattet.
wenn man, z.b. nach ein paar monaten, absehen kann das ein wechsel zurück in die PKV nicht zustande kommt, kann man im laufenden monat seine mitgliedschaft zum ende des monats kündigen.
wer danach wieder in die PKV möchte muss wieder eine gesundheitsüberprüfung machen usw.