pflichtversichert oder freiwillig?
Moderator: Czauderna
pflichtversichert oder freiwillig?
Guten Tag,
ich war bis zum Beginn meiner Erkrankung im April 2020 freiwillig in einer GKV versichert als Selbstständige.
Von Juni 2020 bis Dezember 2021 bezog ich Krankengeld.
Rückwirkend wurde mir eine volle Erwerbsminderungsrente ab Mai 2020 zugesprochen, so dass das erhaltene Krankengeld an die GKV rückerstattet wurde - natürlich begrenzt auf den Betrag der Rentennachzahlung.
Die Erwerbsminderungsrente ist inzwischen in eine Altersrente überführt worden, so dass ich seit Januar 2022 pflichtversichert in der GKV bin.
Die GKV hat nun der Rentenversicherung gemeldet, dass ich bis Dezember 2021 wegen des Krankengeldes weiterhin freiwillig versichert sei, obwohl doch das Krankengeld rückabgewickelt wurde.
Ich hatte in der Zeit von April 2020 bis Dezember 2021 keine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und bin davon ausgegangen, dass ich auch in dieser Zeit pflichtversichert sei.
Die Krankenkasse hatte mir auch irgendwann mitgeteilt, dass ich pflichtversichert sei und das erst nachträglich geändert.
Was ist denn wohl richtig?
Weil ich in der fraglichen Zeit ein Drittel meiner Riesterrente habe auszahlen lassen, macht es für mich einen ziemlich teuren Unterschied.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Uschi
ich war bis zum Beginn meiner Erkrankung im April 2020 freiwillig in einer GKV versichert als Selbstständige.
Von Juni 2020 bis Dezember 2021 bezog ich Krankengeld.
Rückwirkend wurde mir eine volle Erwerbsminderungsrente ab Mai 2020 zugesprochen, so dass das erhaltene Krankengeld an die GKV rückerstattet wurde - natürlich begrenzt auf den Betrag der Rentennachzahlung.
Die Erwerbsminderungsrente ist inzwischen in eine Altersrente überführt worden, so dass ich seit Januar 2022 pflichtversichert in der GKV bin.
Die GKV hat nun der Rentenversicherung gemeldet, dass ich bis Dezember 2021 wegen des Krankengeldes weiterhin freiwillig versichert sei, obwohl doch das Krankengeld rückabgewickelt wurde.
Ich hatte in der Zeit von April 2020 bis Dezember 2021 keine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und bin davon ausgegangen, dass ich auch in dieser Zeit pflichtversichert sei.
Die Krankenkasse hatte mir auch irgendwann mitgeteilt, dass ich pflichtversichert sei und das erst nachträglich geändert.
Was ist denn wohl richtig?
Weil ich in der fraglichen Zeit ein Drittel meiner Riesterrente habe auszahlen lassen, macht es für mich einen ziemlich teuren Unterschied.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Uschi
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Hallo,
auch wenn das Krankengeld vom Rentenversicherung erstattet wird, so bleibt doch die freiwillige Versicherung für den Zeitraum des Bezuges des Krankengeldes weiter erhalten. Das würde auch dann gelten, wenn es vollständig erstattet würde.
Erst wenn ausschließlich Rente bezogen wird und die Voraussetzungen der Pflichtversicherung der Rentner erfüllt sind, tritt Versicherungspflicht ein. Die Krankenkasse hat somit richtig entschieden.
MfG
ratte1
auch wenn das Krankengeld vom Rentenversicherung erstattet wird, so bleibt doch die freiwillige Versicherung für den Zeitraum des Bezuges des Krankengeldes weiter erhalten. Das würde auch dann gelten, wenn es vollständig erstattet würde.
Erst wenn ausschließlich Rente bezogen wird und die Voraussetzungen der Pflichtversicherung der Rentner erfüllt sind, tritt Versicherungspflicht ein. Die Krankenkasse hat somit richtig entschieden.
MfG
ratte1
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Vielen Dank ratte1,
dann ist das leider klar, so wie es ist.
Ich hatte im SGB nach dieser Angelegenheit gesucht und nichts gefunden.
Wahrscheinlich ist es dann auch richtig, dass die GKV Rückzahlungsansprüche bis zum Bruttobetrag der Rente angemeldet hat und nicht nur die Rentenzahlung nach Abzug von KV- und PV-Beiträgen, die ich ja nachzahlen muss.
Zum Zeitpunkt, als ich mich für oder gegen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und für oder gegen eine Sonderzahlung der Riesterrente entscheiden musste, war ich einfach viel zu krank, um gründlich recherchieren zu können. Die falschen Entscheidungen bezahle ich jetzt richtig teuer.
Sei's drum. So ist es nun mal.
Nochmals vielen Dank und freundliche Grüße
Uschi
dann ist das leider klar, so wie es ist.
Ich hatte im SGB nach dieser Angelegenheit gesucht und nichts gefunden.
Wahrscheinlich ist es dann auch richtig, dass die GKV Rückzahlungsansprüche bis zum Bruttobetrag der Rente angemeldet hat und nicht nur die Rentenzahlung nach Abzug von KV- und PV-Beiträgen, die ich ja nachzahlen muss.
Zum Zeitpunkt, als ich mich für oder gegen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und für oder gegen eine Sonderzahlung der Riesterrente entscheiden musste, war ich einfach viel zu krank, um gründlich recherchieren zu können. Die falschen Entscheidungen bezahle ich jetzt richtig teuer.
Sei's drum. So ist es nun mal.
Nochmals vielen Dank und freundliche Grüße
Uschi
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Hallo ratte1, anders als du bin ich kein Experte. Deine Antwort leuchtet mir trotzdem nicht ein. Uschi schreibt, die volle Erwerbsminderungsrente wurde ab Mai 2020 zugesprochen - rückwirkend. Ab Mai 2020 war sie damit rückwirkend nicht mehr berechtigt zum Erhalt des Krankengelds, als Konsequenz wurde das bereits erhaltene Krankengeld also wieder zurück an die Krankenkasse gezahlt. Also hat Uschi rückwirkend betrachtet kein Krankengeld erhalten, sondern Erwerbsminderungsrente, also ausschließlich Rente. Warum ist sie dann nicht ab Mai 2020 pflichtversichert?
MfG Kehlchen
MfG Kehlchen
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Hallo,
Ratte1 wird sich sicher noch melden. Ich setze erst mal den Link hier - https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 00114.html
Gruss
Czauderna
Ratte1 wird sich sicher noch melden. Ich setze erst mal den Link hier - https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 00114.html
Gruss
Czauderna
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Hallo,
die Versicherungspflicht als Rentner ist in § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V geregelt. § 5 Abs. 5 SGB V bestimmt: Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Wegen der hauptberuflichen Tätigkeit bestand der Anspruch auf Krankengeld. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Krankengeld ganz oder teilweise von der Rentenversicherung erstattet wurde. Erst wenn der Krankengeldanspruch wegfällt (hier bei Eingang des Rentenbescheides) kann somit die Versicherungspflicht als RentnerbezieherIn eintreten.
MfG
ratte1
die Versicherungspflicht als Rentner ist in § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V geregelt. § 5 Abs. 5 SGB V bestimmt: Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Wegen der hauptberuflichen Tätigkeit bestand der Anspruch auf Krankengeld. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Krankengeld ganz oder teilweise von der Rentenversicherung erstattet wurde. Erst wenn der Krankengeldanspruch wegfällt (hier bei Eingang des Rentenbescheides) kann somit die Versicherungspflicht als RentnerbezieherIn eintreten.
MfG
ratte1
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Hallo und danke für Link, §§ und Erklärung. Mein Gedanke, dass bei Bezug von Erwerbsminderungsrente eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit (auch rückwirkend) als aufgegeben gilt, scheint dann falsch zu sein - oder wo ist mein Denkfehler? Ich scheine auch falsch verstanden zu haben, dass Uschi ab Mai 2020 rückwirkend kein Krankengeld zustand. (Es betrifft mich nicht, ich versuche nur den Sachverhalt zu verstehen.)
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Vielen Dank für die Beiträge.
Wie Kehlchen verstehe ich das auch nicht - akzeptiere nur, dass es so ist.
Gibt es eine Stelle im Sozialgesetzbuch, wo das deutlich so steht?
Wie Kehlchen verstehe ich das auch nicht - akzeptiere nur, dass es so ist.
Gibt es eine Stelle im Sozialgesetzbuch, wo das deutlich so steht?
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Hallo,Kehlchen hat geschrieben: ↑17.10.2023, 14:23Hallo und danke für Link, §§ und Erklärung. Mein Gedanke, dass bei Bezug von Erwerbsminderungsrente eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit (auch rückwirkend) als aufgegeben gilt, scheint dann falsch zu sein - oder wo ist mein Denkfehler? Ich scheine auch falsch verstanden zu haben, dass Uschi ab Mai 2020 rückwirkend kein Krankengeld zustand. (Es betrifft mich nicht, ich versuche nur den Sachverhalt zu verstehen.)
doch, Krankengeld stand zu - was eben nicht geht, ist Krankengeld und Rente zusammen, also gleichzeitig für gleiche Zeiträume.
Deshalb bekommt die Krankenkasse das Krankengeld bis zur Rentenhöhe von der Rentenversicherung zurück. Der übersteigende Betrag (Krankengeldspitzbetrag) verbleibt der/m Versicherten. Das wäre übrigens auch so gewesen, wenn es sich um eine krankenversicherungspflichtige Person gehandelt hätte.
Richtig ist aber, solange die hauptberufliche Selbständigkeit besteht, kann die KVdR nicht durchgeführt werden - gesetzliche Grundlage - siehe oben.
Gruss
Czauderna
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Aber ich war doch eigentlich - wenigstens im Nachhinein gesehen - nicht hauptberuflich selbstständig.
Es handelt sich um einen Zeitraum, wo ich keinen Cent selbstständig verdient habe und nachträglich als voll erwerbsgemindert anerkannt wurde.
Wenn, dann war ich ja "hauptberuflich krank" bzw. voll erwerbsgemindert.
So hängt mein "Hauptberuf" tatsächlich davon ab, wann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, auch wenn die Genehmigung für die Vergangenheit gilt.
Hätte ich den Antrag vorher gestellt, hätte ich den "Hauptberuf" nicht gehabt.
Die Logik leuchtet mir nicht ein.
Steht das irgendwo im SGB?
Sorry, dass ich diese Angelegenheit einfach nicht fassen kann.
Es handelt sich um einen Zeitraum, wo ich keinen Cent selbstständig verdient habe und nachträglich als voll erwerbsgemindert anerkannt wurde.
Wenn, dann war ich ja "hauptberuflich krank" bzw. voll erwerbsgemindert.
So hängt mein "Hauptberuf" tatsächlich davon ab, wann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, auch wenn die Genehmigung für die Vergangenheit gilt.
Hätte ich den Antrag vorher gestellt, hätte ich den "Hauptberuf" nicht gehabt.
Die Logik leuchtet mir nicht ein.
Steht das irgendwo im SGB?
Sorry, dass ich diese Angelegenheit einfach nicht fassen kann.
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Hallo,
Aber ich war doch eigentlich - wenigstens im Nachhinein gesehen - nicht hauptberuflich selbstständig.
Es handelt sich um einen Zeitraum, wo ich keinen Cent selbstständig verdient habe und nachträglich als voll erwerbsgemindert anerkannt wurde.
ja, ist aber doch logisch - wenn man arbeitsunfähig ist, kann man nicht arbeiten und demzufolge in der Regel auch kein Arbeitseinkommen erzielen, aber selbstständig warst du trotzdem noch oder hast du dein Gewerbe vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beendet. Dann wäre dein Versicherungsstatus falsch gewesen und du hättest kein Krankengeld bekommen - Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung bzw. eine Verdienstausfallleistung.
Das steht auch sinngemäss so im SGB.
Was für die Rentengewährung für Kriterien angesetzt werden, das kann dir die Rentenversicherung besser erklären
Gruss
Czauderna
Aber ich war doch eigentlich - wenigstens im Nachhinein gesehen - nicht hauptberuflich selbstständig.
Es handelt sich um einen Zeitraum, wo ich keinen Cent selbstständig verdient habe und nachträglich als voll erwerbsgemindert anerkannt wurde.
ja, ist aber doch logisch - wenn man arbeitsunfähig ist, kann man nicht arbeiten und demzufolge in der Regel auch kein Arbeitseinkommen erzielen, aber selbstständig warst du trotzdem noch oder hast du dein Gewerbe vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beendet. Dann wäre dein Versicherungsstatus falsch gewesen und du hättest kein Krankengeld bekommen - Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung bzw. eine Verdienstausfallleistung.
Das steht auch sinngemäss so im SGB.
Was für die Rentengewährung für Kriterien angesetzt werden, das kann dir die Rentenversicherung besser erklären
Gruss
Czauderna
Re: pflichtversichert oder freiwillig?
Herzlichen Dank denen, die mir bei meinem Problem geholfen haben - ich habe jetzt Klarheit.
Ich finde es nicht logisch, weil ich doch nachträglich bescheinigt bekommen habe, dass ich voll erwerbsgemindert und nicht nur arbeitsunfähig war.
Aber ich gebe jetzt Ruhe.
Als Freiberuflerin kann ich kein Gewerbe abmelden, nur dem Finanzamt die Geschäftsaufgabe mitteilen. Das habe ich tatsächlich nicht getan.
Ich finde es nicht logisch, weil ich doch nachträglich bescheinigt bekommen habe, dass ich voll erwerbsgemindert und nicht nur arbeitsunfähig war.
Aber ich gebe jetzt Ruhe.
Als Freiberuflerin kann ich kein Gewerbe abmelden, nur dem Finanzamt die Geschäftsaufgabe mitteilen. Das habe ich tatsächlich nicht getan.