Normal privat pflichtversichert trotz Gewerbe?!

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
Holgitanktauf
Beiträge: 1
Registriert: 22.04.2008, 17:42

Normal privat pflichtversichert trotz Gewerbe?!

Beitrag von Holgitanktauf » 23.04.2008, 18:58

Hallo!

Ich bin grade wohl in einer Zwickmühle....

kurz zu meinem Fall: Als ich mich vom Arbeitsamt verabschiedet habe bestand mein Kleingewerbe schon....alles ordnungsgemäß gemeldet u.s.w. Dann sollte ich Harz4 beantragen...was für mich nicht in Betracht kam weil es mir zu kompliziert erschien mit dem Kleingewerbe. Wegen jedem Pups alles nachzuweisen. So entschied ich mich meinen eigenen Weg zu gehen.

Die Umsätze waren am Anfang sehr gering und ich mußte noch von meinem Ersparten etwas dazunehmen. So bin ich einfach zu meiner gestzlichen hin und hab mich so einstufen lassen als würde ich nur von meinem Erpsarten leben und sonst nix. Quasi als Privatperson.....

die Monate vergingen und ich wollte mich immer drum kümmern alles klarzustellen das ich ja ein Gewerbe habe. Monat kostet die um die 140 Euro. Jetzt ist schon fast ein Jahr vergangen....

Jetzt bekomme ich einen Brief in dem gefragt wird ob sich meine Einkommensverhältnisse geändert haben?! Zum Ankreuzen u.s.w...Bescheide beilgen etc.

Was ist denn wenn ich jetzt denen erzähle das ich schon seit 1 Jahr ein Gewerbe habe?! Sicherlich waren die Umsätze am Anfang nicht besonders groß.....evtl waren die Beiträge ja so sowieso angemessen.

Wie komme ich am Besten jetzt raus?! Bin übrigens bei der B*r*m*e* Ersatz*

Wie lange sind überhaupt die Kündigungsfristen?!

Soll ich jetzt die Hosen runterlassen und alles beichten und evtl noch was nachbezahlen. Bekommen ich ne Strafe weil ich es nicht gesagt habe mit dem Gewerbe?! Und was passiert wenn ich das Schreiben einfach ignoriere...

evtl hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Und lassen die sich evtl auch auf Ratenzahlung ein falls ich es zurückzahlen müßte?

Danke im Vorraus...

Krankenkasseintern
Beiträge: 10
Registriert: 30.04.2008, 11:24

Beitrag von Krankenkasseintern » 30.04.2008, 15:08

da ist die antwort sehr leicht.
du bist verpflichtet veränderungen deines einkommens der krankenkasse mitzuteilen. was die krankenkasse dann daraus macht, liegt in der satzung der krankenkasse und im ermessen des sachbearbeiters.
die werden prüfen, ob es sich um eine hauptberufliche oder nebenberufliche selbständigkeit handelt.
und je nach dem was die prüfung ergibt, muss dann du vielleicht zahlen.
aber ratenzahlung machen die auch.
und eine strafe gibt es in dem sinne nicht. die strafe wäre, dass du beiträge nachbezahlen musst

gruß

Antworten