Hallo,
ich habe gehört, dass sich zum 1.1.08 für Selbständige das Verfahren zur Nachzahlungsregelung bei der gesetzlichen KV verändert hat. Es soll jetzt so sein, dass wenn dies Jahr im September der Einkommensbescheid für 2007 zugesandt werden würde und sich ein höherer Beitragssatz ergebe, dieser nicht rückwirkend, sondern erst ab Sept. 08 bezahlt werden müßte.
Weiß jemand dazu etwas genaueres?
M. Tute
Neue Nachzahlungsregelungen ab 1.1.2008?
Moderator: Czauderna
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Jetzt habe ich eine Antwort dazu (leider nur für höhere Einnahmen) bei der TK gefunden:
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit wird der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn zu Grunde gelegt.
So können sich zum Beispiel
* Personalkosten,
* Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverminderung (AfA),
* Aufwendungen für Betriebsräume,
* Beiträge zu Berufsverbänden
beitragssenkend auswirken.
Bitte reichen Sie uns jeden neuen Steuerbescheid immer sofort ein. Wir sind bei höheren Einnahmen verpflichtet, diese immer ab dem Monat, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten haben, bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit wird der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn zu Grunde gelegt.
So können sich zum Beispiel
* Personalkosten,
* Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverminderung (AfA),
* Aufwendungen für Betriebsräume,
* Beiträge zu Berufsverbänden
beitragssenkend auswirken.
Bitte reichen Sie uns jeden neuen Steuerbescheid immer sofort ein. Wir sind bei höheren Einnahmen verpflichtet, diese immer ab dem Monat, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten haben, bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.