Familienversicherung, das sit schon wieder eine andere Feldpostnummer.
Da wären wir denn bei § 10 SGB V
Mal hier eine Übersicht
Es gilt § 10 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159268&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
vdek.com/content/vdeksite/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/gr_gesamteinkommen.pdf
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=420585,0
aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/grundlagen-ansicht/poc/docid/4509025%2C13%2C20081024/
zur Abgrenzung dient den weiter die 20 studnen Grenze mit Vor udn Nacharbeiten usw. sowie das nicht mehr als geringfügig Beschäftigte vorhanden sind.
Nictt mehr als 385,- € Gesamteinkommen im Monat.
nebenberuflich selbständig Tätigkeit - bis 19,25 Stunden
Moderator: Czauderna
heinrich ich wiederhole mich....aber 2010 galt meines erachtens 18 Stunden Limit....aus 2010 stammen die 19,25 von der TK sicherlich nicht.
im § 10 Abs.1 Nr. 4 SGB V steht gar nix von irgendwelchen Stunden.
ich suche wirklich nur die Quelle der 19,25 Stunden...nicht mal die TK kann mir darauf ne Antwort geben ....ist schon sehr seltsam.
im § 10 Abs.1 Nr. 4 SGB V steht gar nix von irgendwelchen Stunden.
ich suche wirklich nur die Quelle der 19,25 Stunden...nicht mal die TK kann mir darauf ne Antwort geben ....ist schon sehr seltsam.
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Hallo,Guest hat geschrieben:heinrich ich wiederhole mich....aber 2010 galt meines erachtens 18 Stunden Limit....aus 2010 stammen die 19,25 von der TK sicherlich nicht.
im § 10 Abs.1 Nr. 4 SGB V steht gar nix von irgendwelchen Stunden.
ich suche wirklich nur die Quelle der 19,25 Stunden...nicht mal die TK kann mir darauf ne Antwort geben ....ist schon sehr seltsam.
vom GKV-Spitzenverband wurde im RdSchr. vom 8.12.10 die 18-Stundenwoche aufgehoben und durch eine 20-Stundenwoche ersetzt.
Mit einer 19,25 Stundengrenze konnte ich nichts finden. Und wenn die TK hierzu auch nichts hat, na dann haben wir's doch: die haben sich vertan.
Gruß
Sportsfreund