Nebenberuflich selbständig ?
Moderator: Czauderna
Nebenberuflich selbständig ?
Meine KK sagt immer, sowas geht gar nicht.
Ich lese aber davon, dass andere so versichert sind, Beitragsbemessungsgrenze ca. 850 Euro pro Monat.
Es heißt, bei unter 18 Stunden in der Woche und unter 350 Euro kann man in die nebenberufliche Beitragsbemessungsgrenze kommen.
Wer weiß bitte mehr ?
Ich lese aber davon, dass andere so versichert sind, Beitragsbemessungsgrenze ca. 850 Euro pro Monat.
Es heißt, bei unter 18 Stunden in der Woche und unter 350 Euro kann man in die nebenberufliche Beitragsbemessungsgrenze kommen.
Wer weiß bitte mehr ?
18 Stunden
Mir ist auch völlig schleierhaft, wie die die 18 Stunden bei mir kontrollieren wollen.
Wer hilft ?
Danke !!
Wer hilft ?
Danke !!
Hallo,
die 18 Stunden kann von einer Kasse nicht kontrolliert werden.
Die Bemessungsgrenze von 840 € (2009) gilt für Personen, die nebenberuflich selbstständig sind, d.h. es muß noch eine hauptberufliche Tätigkeit vorhanden sein. Dies kann auch ev. der Ehepartner sein.
Wenn du "nur" nebenberuflich tätig bist, muß du erklären wovon du lebst. Von 840 € normalerweise nicht.
Nebenberuflich selbstständig tätig sind Personen die entweder einen Ehepartner haben, der Vollzeit beschäftigt ist, Studenten die eingeschrieben sind oder ähnliches - und natürlich lt. Steuerbescheid unter 840 € Einkommen haben. Die 18 Stunden sind dann relativ.
die 18 Stunden kann von einer Kasse nicht kontrolliert werden.
Die Bemessungsgrenze von 840 € (2009) gilt für Personen, die nebenberuflich selbstständig sind, d.h. es muß noch eine hauptberufliche Tätigkeit vorhanden sein. Dies kann auch ev. der Ehepartner sein.
Wenn du "nur" nebenberuflich tätig bist, muß du erklären wovon du lebst. Von 840 € normalerweise nicht.
Nebenberuflich selbstständig tätig sind Personen die entweder einen Ehepartner haben, der Vollzeit beschäftigt ist, Studenten die eingeschrieben sind oder ähnliches - und natürlich lt. Steuerbescheid unter 840 € Einkommen haben. Die 18 Stunden sind dann relativ.
Vermögen
Solltest Du Vermögen haben, könntest Du auch glaubhaft machen, dass Du Deinen Lebensunterhalt damit bestreitest.
Problematisch ist, wenn Du als selbständiger nur wenige 100 Euro Gewinn ausgewiesen hast und bei der KK angibst, dass du davon deinen Lebensunterhalt bestreitest.
Ein nebenberufliche Versicherung ist aber durchaus möglich, wenn Du keine andere Tätigkeit hast.
Plausibel müssen Deine Angaben eben sein.
Problematisch ist, wenn Du als selbständiger nur wenige 100 Euro Gewinn ausgewiesen hast und bei der KK angibst, dass du davon deinen Lebensunterhalt bestreitest.
Ein nebenberufliche Versicherung ist aber durchaus möglich, wenn Du keine andere Tätigkeit hast.
Plausibel müssen Deine Angaben eben sein.
Merkmale einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit sind:
- wöchentliche Arbeitszeit bis 18 (incl. Nacharbeitszeit)
- Gewinn aus dieser Tätigkeit von unter 360 EURO (Jahr 2009)
- keine beschäftigten Arbeitnehmer
- evtl. als Nebengewerbe angemeldet
Also für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit gibt es keine genauen Regeln. Man spricht davon, dass das Gesamtbild entscheidend ist.
Umfang der wöchentliche Tätigkeit wird eigentlich mit einem Fragebogen von der KK abgefragt. In diesem sind die Angaben warheitsgemäß anzugeben. Man unterschreibt also für die Richtigkeit der Daten.
Das monatliche Einkommen wird eigentlich mit dem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen. Wenn der nicht vorliegt muss eine BWA, Renta oder Gewinnermittlung vorgelegt werden.
MfG
aui
- wöchentliche Arbeitszeit bis 18 (incl. Nacharbeitszeit)
- Gewinn aus dieser Tätigkeit von unter 360 EURO (Jahr 2009)
- keine beschäftigten Arbeitnehmer
- evtl. als Nebengewerbe angemeldet
Also für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit gibt es keine genauen Regeln. Man spricht davon, dass das Gesamtbild entscheidend ist.
Umfang der wöchentliche Tätigkeit wird eigentlich mit einem Fragebogen von der KK abgefragt. In diesem sind die Angaben warheitsgemäß anzugeben. Man unterschreibt also für die Richtigkeit der Daten.
Das monatliche Einkommen wird eigentlich mit dem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen. Wenn der nicht vorliegt muss eine BWA, Renta oder Gewinnermittlung vorgelegt werden.
MfG
aui
Freiberuf für Studenten?
Hallo, ich bin Student (25+) und freiberuflich tätig. Bisher galt für mich immer die Statusfrage; also bin ich Student oder Arbeiter.
Also bleibe ich unter 50 Arbeitstagen (nicht zusammenhängend) oder 2 Monaten (in der vorlesungsfreien Zeit) im Jahr, beziehungsweise unter den 20 Stunden pro Woche, so bin ich Student und zahle den studentischen KV-Beitrag.
Nun gibt es Meinungen, die besagen, dass mein studentisches Erscheinungsbild für die KV mit Erhalt der Steuernummer für Kleinunternehmer auch ohne Überschreitung der Arbeitszeit und ohne eigene Angestellte erlischt. Auch bei der Beitragsbemessungsgrenze (400 Euro?) bin ich mir nicht sicher.
Meine Frage lautet nun, wie hoch die Einnahmen für Freiberufler sein dürfen, um das Erscheinungsbild Student zu erhalten und ob es überhaupt noch Sinn macht, diese einzuhalten?
Vielen Dank im Voraus und das tolle Forum sagt Eure Niete!
Also bleibe ich unter 50 Arbeitstagen (nicht zusammenhängend) oder 2 Monaten (in der vorlesungsfreien Zeit) im Jahr, beziehungsweise unter den 20 Stunden pro Woche, so bin ich Student und zahle den studentischen KV-Beitrag.
Nun gibt es Meinungen, die besagen, dass mein studentisches Erscheinungsbild für die KV mit Erhalt der Steuernummer für Kleinunternehmer auch ohne Überschreitung der Arbeitszeit und ohne eigene Angestellte erlischt. Auch bei der Beitragsbemessungsgrenze (400 Euro?) bin ich mir nicht sicher.
Meine Frage lautet nun, wie hoch die Einnahmen für Freiberufler sein dürfen, um das Erscheinungsbild Student zu erhalten und ob es überhaupt noch Sinn macht, diese einzuhalten?
Vielen Dank im Voraus und das tolle Forum sagt Eure Niete!
Hallo,
wenn ich das also richtig verstehe, bedeutet dass,
-wenn ich 2008 nicht mehr als € 355,00 Gewinn umgerechnet auf den Monat hatte und
- 2009 nicht mehr als € 360,00 pro Monat haben werden und
- nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeite
kann ich mich als "sonstiges" freiwilliges Mitglied versichern, bedeutet einen Beitrag von ca. € 135,00 und nicht von € 220,00 als Selbständige.
Richtig?
Unseren Lebensunterhalt verdient mein Freund.
Gruß
Susi
wenn ich das also richtig verstehe, bedeutet dass,
-wenn ich 2008 nicht mehr als € 355,00 Gewinn umgerechnet auf den Monat hatte und
- 2009 nicht mehr als € 360,00 pro Monat haben werden und
- nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeite
kann ich mich als "sonstiges" freiwilliges Mitglied versichern, bedeutet einen Beitrag von ca. € 135,00 und nicht von € 220,00 als Selbständige.
Richtig?
Unseren Lebensunterhalt verdient mein Freund.
Gruß
Susi