Hallo liebe Forummitglieder,
Ich hätte eine Frage bezüglich der Nachzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige und hoffe sehr, dass mir jemand weiter helfen kann. Kurz zu meiner Situation:
In den Jahren 2010 und 2011 habe ich als Softwareentwickler gearbeitet und ca. 30.000 Euro brutto jährlich erzielt. Zu diesem Zeitpunkt war ich privat versichert. Im Februar 2012 habe ich ein Studium aufgenommen und mich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Zwischen Februar und August 2012 habe ich meine selbständige Tätigkeit auf Eis gelegt, da ich mich voll auf das Studium konzentrieren wollte. Jetzt habe ich ein bisschen mehr Zeit und wollte wieder neben dem Studium als selbständiger Softwareentwickler etwas verdienen- nach meinen Berechnungen werden es ca. 2.500 Euro monatlich sein. Ich bin natürlich sofort zu meiner Krankenkasse gegangen und meine zukünftigen Einkünfte mitgeteilt. Als Nachweis habe ich ihnen meinen Steuerbescheid aus dem Jahr 2010 gegeben (der für 2011 liegt noch nicht vor). Auf dieser Grundlage hat meine Krankenkasse den Monatsbeitrag neu berechnet- 14,9 % KV + 2,2 % Pflegeversicherung. Soweit alles OK, aber jetzt kommt der Hammer für mich: Die Krankenkasse verlangt diesen Beitrag RÜCKWIRKEND seit Februar 2012. Auf meinen Einwand, dass ich zwischen Februar und August nicht gearbeitet habe und ich die 2.500 Euro erst ab September erzielen werde, hat mir die Mitarbeiterin der Krankenkasse geantwortet, so sei das Gesetz eben! Das kann ich jetzt wirklich nicht verstehen. Ich habe doch zwischen Februar und August überhaupt nicht gearbeitet und keine Einkünfte gehabt. In diesem Zeitpunkt hatte ich sogar ein 3-Monatiges unbezahltes Praktikum im Ausland geleistet. Und jetzt werde ich so eingestuft, als ob ich regelmäßig 2.500 Euro verdient hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse Recht hat, aber weiß nicht, was ich tun soll. Ich wollte der Krankenkasse gegenüber ehrlich sein und werde jetzt dafür praktisch bestraft. Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen, ich weiß wirklich nicht, was ich machen soll.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.
Nachzahlung gesetzliche Krankenversiicherung
Moderator: Czauderna
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Ich verstehe eins noch nicht.
Du bist bis zum 31.01.2012 privat versichert gewesen.
Danach hast Du ein Studium aufgenommen.
Eine Mitgliedschaft in der GKV ab dem 01.02.2012 als Student (§ 9 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) kommt nur dann zustande, wenn Du zum 01.02.2012 nicht mehr hauptberuflich selbständig gewesen bist. Ansonsten beißt sich die Katze schon mal in den Schwanz.
Ferner bleibt festzuhalten, dass es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt und nicht um eine freiwillige Versicherung. Dies sind schon mal ein gravierende Unterschiede in der Beitragsbemessung.
Es mag sein, dass im Bereich der freiw. Krankenversicherung die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit beitragspflichtig sind. Da hier die Höhe der Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit für die Zukunft immer schlecht zu beurteilen sind (sie sind ja schwankend) legt man immer den aktuellen Steuerbescheid zu Grunde. Dies gitl aber nur bei einer freiw. Kv.
Du bist aber als Student pflichtversichert. Hier gelten schon mal ganz andere Beitragsbemessungsgrundsätze, als bei der freiw. Kv.
Also kann man hier nicht den letzten Steuerbescheid nehmen.
Meines Erachtens bringt Deine Kasse hier somit etwas völlig durcheinander.
Mein Ergebnis nach der bisherigen Schilderung des Sachverhaltes. In der Zeit vom 01.02.2012 - 31.07.2012 bist Du auf ggf. als Stundent pflichtversichert. Es kann hier nur der sog. studentische Pflichtbeitrag (ca. 70,00 Euro) gefordert werden.
Ab dem 01.08.2012 kann es sein, dass Du aus der studentischen Pflichtversicherung ausscheidest, weil Du wieder die hauptberuflich selbständig bist.
D.h., die Beitragsmessung der Kasse ist vermutlich falsch!
Du bist bis zum 31.01.2012 privat versichert gewesen.
Danach hast Du ein Studium aufgenommen.
Eine Mitgliedschaft in der GKV ab dem 01.02.2012 als Student (§ 9 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) kommt nur dann zustande, wenn Du zum 01.02.2012 nicht mehr hauptberuflich selbständig gewesen bist. Ansonsten beißt sich die Katze schon mal in den Schwanz.
Ferner bleibt festzuhalten, dass es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt und nicht um eine freiwillige Versicherung. Dies sind schon mal ein gravierende Unterschiede in der Beitragsbemessung.
Es mag sein, dass im Bereich der freiw. Krankenversicherung die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit beitragspflichtig sind. Da hier die Höhe der Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit für die Zukunft immer schlecht zu beurteilen sind (sie sind ja schwankend) legt man immer den aktuellen Steuerbescheid zu Grunde. Dies gitl aber nur bei einer freiw. Kv.
Du bist aber als Student pflichtversichert. Hier gelten schon mal ganz andere Beitragsbemessungsgrundsätze, als bei der freiw. Kv.
Also kann man hier nicht den letzten Steuerbescheid nehmen.
Meines Erachtens bringt Deine Kasse hier somit etwas völlig durcheinander.
Mein Ergebnis nach der bisherigen Schilderung des Sachverhaltes. In der Zeit vom 01.02.2012 - 31.07.2012 bist Du auf ggf. als Stundent pflichtversichert. Es kann hier nur der sog. studentische Pflichtbeitrag (ca. 70,00 Euro) gefordert werden.
Ab dem 01.08.2012 kann es sein, dass Du aus der studentischen Pflichtversicherung ausscheidest, weil Du wieder die hauptberuflich selbständig bist.
D.h., die Beitragsmessung der Kasse ist vermutlich falsch!
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- Registriert: 20.09.2012, 13:38
Hallo Rossi,
und vielen Dank für deine kompetente Antwort. Ich war allerdings bereits seit dem 01. Februar 2012 freiwillig versichert, da ich über 30 Jahre alt bin. Deswegen war eine Pflichtversicherung nicht möglich. Allerdings hatte ich zwischen Februar und September 2012 gar keine Einkünfte, daher wurde ich auf 875 Euro Bemessungsgrundlage versichert. Jetzt meint die Krankenkasse, dass sie mich rückwirkend zum 01. Februar 2012 auf 2.500 Euro versichern muss, obwohl ich nachgewiesen diesen Betrag in dem oben genannten Zeitraum nicht erhalten habe. Ich weiß, es ist ziemlich kompliziert, aber ich hoffe, dass man mir mit gutem Ratschlag weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
und vielen Dank für deine kompetente Antwort. Ich war allerdings bereits seit dem 01. Februar 2012 freiwillig versichert, da ich über 30 Jahre alt bin. Deswegen war eine Pflichtversicherung nicht möglich. Allerdings hatte ich zwischen Februar und September 2012 gar keine Einkünfte, daher wurde ich auf 875 Euro Bemessungsgrundlage versichert. Jetzt meint die Krankenkasse, dass sie mich rückwirkend zum 01. Februar 2012 auf 2.500 Euro versichern muss, obwohl ich nachgewiesen diesen Betrag in dem oben genannten Zeitraum nicht erhalten habe. Ich weiß, es ist ziemlich kompliziert, aber ich hoffe, dass man mir mit gutem Ratschlag weiterhelfen kann.
Liebe Grüße