Nachzahlung freiwillig gesetzliche KV nach Steuerbescheid

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
ShaunScott
Beiträge: 4
Registriert: 02.01.2013, 15:20

Nachzahlung freiwillig gesetzliche KV nach Steuerbescheid

Beitrag von ShaunScott » 02.01.2013, 17:33

Hallo zusammen,

ich bin selbstständig und bei der IKK freiwillig gesetzlich versichert.
Nun waren meine Einnahmen 2011 nicht sonderlich hoch und ich bezahle nun auch für 2013 den minimalen Beitragssatz.
Nun werde ich aber alsbald wie möglich meine Steuer 2012 fertig machen und habe deutlich mehr verdient.

Muss ich diese dann unverzüglich der IKK vorlegen und können die mir dann ab sofort einen höheren Beitrag erteilen oder geht jenes immer erst zum Jahreswechsel?

Können die Beitrage überhaupt rückwirkend hoch gesetzt bzw. nachgefordert werden?

beste Grüße

Felix

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 02.01.2013, 18:11

Hi,

höhere Einkünften werden erst mit dem Folgemonat nach AUSSTELLUNG des Einkommenssteuerbescheids berücksichtigt.

Ein Nachzahlung droht also nur, wenn Du verspätet den Steuerbescheid Deiner gibst.

Gruß
Sportsfreund

ShaunScott
Beiträge: 4
Registriert: 02.01.2013, 15:20

Beitrag von ShaunScott » 02.01.2013, 18:58

ok danke

sprich wenn ich meine Steuer frühzeitig mache, also jetzt und sie quasi ca. im Feb 12 schon habe, dann muss ich jene einreichen und ab dann sofort auch mehr bezahlen?

Im Gegenzug dazu, wenn ich dann meine Steuer 2012 zb. erst im Sommer 2014 einreiche spare ich mir quasi dann für 1,5 Jahre die Erhöhung für diese Zeit?

Das kann doch auch irgendwie nicht normal sein, oder?

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Re: Nachzahlung freiwillig gesetzliche KV nach Steuerbeschei

Beitrag von Bully » 02.01.2013, 19:03

ShaunScott hat geschrieben:
Das kann doch auch irgendwie nicht normal sein, oder?
Hallo,ShaunScott,

D O C H

jo, mein Taschenrechner würde mir dann noch sagen, Bully da mußt Du beim Finanzamt noch eine Fristverlängerung bezügl. der Einreichung beantragen.

Gruß Bully

ShaunScott
Beiträge: 4
Registriert: 02.01.2013, 15:20

Beitrag von ShaunScott » 03.01.2013, 13:31

ok vielen Dank für Eure Antworten.

Also wenn ich dann meine Steuererklärung 2012 alsbald wie möglich einreiche,
dann muss ich lediglich ab tb. Feb 13 o. März 13 einen höheren Satz bezahlen und die KK kann nicht rückwirkend von mir höhere Beiträge aus 2012 erzwingen?

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 03.01.2013, 17:19

ShaunScott hat geschrieben:ok vielen Dank für Eure Antworten.

Also wenn ich dann meine Steuererklärung 2012 alsbald wie möglich einreiche,
dann muss ich lediglich ab tb. Feb 13 o. März 13 einen höheren Satz bezahlen und die KK kann nicht rückwirkend von mir höhere Beiträge aus 2012 erzwingen?
Hi,

ja, so wäre das.

Wichtig ist halt Eines: Deine aktuelle Einstufung muss eine Endgültige sein auf Basis eines vorjährigen Steuerbescheids. Jegliche Form einer nur vorläufigen Einstufung führt auch immer zu einer rückwirkenden Anpassung des zugrundeliegenden Einkommens - sowohl nach oben wie nach unten hin.

Gruß
Sportsfreund

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 03.01.2013, 22:30

das ist alles richtig.
WENN VOR dem STBescheid 2012 schon andere STBescheid (also 2011, 2010 usw) bei der KK eingereicht wurden.

Sollte jedoch noch KEIN STB eingereicht worden sein, dann MUSS die KK rückwirkend nachberechnen. Dies will ich aber hier nicht weiter ausführen, da es wahrscheinlich für 2012 nicht der erste STBescheid seinn wird.
Ich wollte es der Sicherheit halber nur erwähnt haben.

ShaunScott
Beiträge: 4
Registriert: 02.01.2013, 15:20

Beitrag von ShaunScott » 04.01.2013, 00:01

richtig ich reiche dann den dritten Bescheid ein und die KK wird dann ab 03/2013 einfach mehr verlangen müssen und dann halt ab sofort und nicht ab zb. erst einem halben Jahr später wenn ich die Steuererklärung erst später einreiche.

danke

Antworten