Mutterschaftsgeld bei nebenber. selbständ. Krankenversich.??
Moderator: Czauderna
Mutterschaftsgeld bei nebenber. selbständ. Krankenversich.??
Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit als Tagesmutter tätig und daher bei meiner Krankenkasse als "nebenberuflich Selbstständig" eingestuft, weil ich ein best. monatl. Einkommen nicht überschreite. Somit habe ich auch keine Anspruch auf Krankengeld!? Richtig??
Jetzt habe ich bei meiner KK angefragt, ob sie mich dann nicht als hauptberuflich Selbstständig versichern könnten, damit ich einen Krankengeldanspruch und somit auch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (im Oktober kommt mein 3. Kind zur Welt).
Die meinen das würde nicht gehen!! Warum??
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG Tamara
ich bin zur Zeit als Tagesmutter tätig und daher bei meiner Krankenkasse als "nebenberuflich Selbstständig" eingestuft, weil ich ein best. monatl. Einkommen nicht überschreite. Somit habe ich auch keine Anspruch auf Krankengeld!? Richtig??
Jetzt habe ich bei meiner KK angefragt, ob sie mich dann nicht als hauptberuflich Selbstständig versichern könnten, damit ich einen Krankengeldanspruch und somit auch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (im Oktober kommt mein 3. Kind zur Welt).
Die meinen das würde nicht gehen!! Warum??
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG Tamara
Re: Mutterschaftsgeld bei nebenber. selbständ. Krankenversic
Hallo,Tamara hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit als Tagesmutter tätig und daher bei meiner Krankenkasse als "nebenberuflich Selbstständig" eingestuft, weil ich ein best. monatl. Einkommen nicht überschreite. Somit habe ich auch keine Anspruch auf Krankengeld!? Richtig??
Jetzt habe ich bei meiner KK angefragt, ob sie mich dann nicht als hauptberuflich Selbstständig versichern könnten, damit ich einen Krankengeldanspruch und somit auch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (im Oktober kommt mein 3. Kind zur Welt).
Die meinen das würde nicht gehen!! Warum??
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG Tamara
warum soll das grundsätzlich nicht gehen - sicher, in deinem Fall sähe das schon sehr "getürkt" aus, änder aber nicht an der tatsache.
Wenn dein Einkommen so stark ansteigen würde dass die Kasse gar nicht umhin könnte auf hauptberufliche Selbständigkeit zu entscheiden dann
wäre auch die Versicherung mit Krankengeld drinne.
Nur, wie gesagt - da hättest Du dir früher Gedanken machen sollen -
jetzt würde dir selbst ich nicht abnehmen dass Du aufeinmal, im 8. bzw. 9. Monat hautberuflich selbständig bist.
Gruß
Czauderna
Hallo!
Dann kann ich nur spekulieren.
Vermutlich liegt dein Einkommen unter 400 Euro monatlich, somit bist du in der Mindestbeitragsbemessung für sonstige freiwillige Versicherte eingestuft. Und diese beinhaltet keinen Krankengeldanspruch.
Hauptberuflich Selbständige werden mit einer Mindesteinstufung von 1890 Euro bzw 1260 Euro bei Nachweis und Antrag mit Krankengeldanspruch versichert.
Hinzukommt, dass der Gesetzgeber meines Wissens die hauptberufliche Selbständigkeit bei Tagesmüttern verneint hat, außer es werden Einkünfte oberhalb 400 Euro nachgewiesen. Dann kannst du dich auch mit Krankengeldanspruch grds. versichern.
LG, die Bine
Dann kann ich nur spekulieren.
Vermutlich liegt dein Einkommen unter 400 Euro monatlich, somit bist du in der Mindestbeitragsbemessung für sonstige freiwillige Versicherte eingestuft. Und diese beinhaltet keinen Krankengeldanspruch.
Hauptberuflich Selbständige werden mit einer Mindesteinstufung von 1890 Euro bzw 1260 Euro bei Nachweis und Antrag mit Krankengeldanspruch versichert.
Hinzukommt, dass der Gesetzgeber meines Wissens die hauptberufliche Selbständigkeit bei Tagesmüttern verneint hat, außer es werden Einkünfte oberhalb 400 Euro nachgewiesen. Dann kannst du dich auch mit Krankengeldanspruch grds. versichern.
LG, die Bine
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Falls die Krankenkasse keinen Wahltarif anbietet, nach dem das Kranken- bzw. Mutterschaftsgeld unabhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens gezahlt wird, besteht keine Möglichkeit, Krankengeld bzw. Mutterschaftsgeld zu beziehen, wenn bisher kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde. Kranken- bzw. Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung. Wo - steuerrechtlich - kein Ausfall, da auch kein Ersatz. Wie hoch ist denn das Einkommen laut letztem Steuerbescheid? Davon 70 % wäre sowieso im Regelfall das Höchstkranken- bzw. Mutterschaftsgeld.
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