Hallo ,
ich bin Hauptberuflich selbstständig und in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert.( Mindestbeitrag)
Da mein Einkommen immer weniger wird und es so nicht mehr weiter geht , bin ich am Überlegen meine Selbstständigkeit in ein Nebengewerbe umzuwandeln und mir einen Midijob /Gleitzone zu suchen da ich ja Geld zum Leben brauche.Möchte mich keinesfalls arbeitslos melden. . Wie sieht es dann mit den Krankenkassenbeiträge aus?
Über den Midijob wäre ich ja krankenversichert.
Wie sieht es mit dem Nebengewerbe aus, ich gehe mal von Einnahmen von ca.200-300 Euro aus.
Um Infos wäre ich dankbar
Kranklenkasse kann mir leider keine konkreten Auskünfte geben
Midijob/Gleitzone und nebenberuflich selbstständig
Moderator: Czauderna
Hallo,
das ist aber ganz schlecht von deiner Kasse, denn genau diese muss nämlich darüber eine Entscheidung treffen, nämlich ob du weiterhin als Selbständiger oder mit Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beurteilen bist.
Für die Beurteilung gibt es eine Faustregel die besagt, wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den Betroffenen ein entscheidender/bedeutender wirtschaftlicher Faktor darstellt dann ist hauptberufliche Selbständigkeit gegeben. Dazu müssen aber von der Kasse
noch einige andere Kriterien überprüft werden.
Also, hin zur Kasse, alles genau schildern und eine schriftliche Statusfeststellung verlangen.
Gruß
Czauderna
das ist aber ganz schlecht von deiner Kasse, denn genau diese muss nämlich darüber eine Entscheidung treffen, nämlich ob du weiterhin als Selbständiger oder mit Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beurteilen bist.
Für die Beurteilung gibt es eine Faustregel die besagt, wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den Betroffenen ein entscheidender/bedeutender wirtschaftlicher Faktor darstellt dann ist hauptberufliche Selbständigkeit gegeben. Dazu müssen aber von der Kasse
noch einige andere Kriterien überprüft werden.
Also, hin zur Kasse, alles genau schildern und eine schriftliche Statusfeststellung verlangen.
Gruß
Czauderna
350 Euro & 18 Stunden
Entscheident ist, wofür du mehr Zeit in der Woche aufwendest UND wo du mehr verdienst, wobei der Gewinn als Selbständiger ausgeweisen durch den Lohnsteuerbescheid des FA entscheidend ist.
Insgesamt eine sehr komplizierte Lage.
Die Kasen wollen da nicht so recht zugunsten des versicherten entscheiden.
Ab Januar 2009 haben die KK jedoch von der Beitragshöhe keinen direkten Mehrwert mehr, da alles zunächst in den Fonds geht.
Aber eines ist klar: Nach § 14 SGB I ist deine und jede andere KK verpflichtet, dich zu beraten.
Mach denen das deutlich.
Insgesamt eine sehr komplizierte Lage.
Die Kasen wollen da nicht so recht zugunsten des versicherten entscheiden.
Ab Januar 2009 haben die KK jedoch von der Beitragshöhe keinen direkten Mehrwert mehr, da alles zunächst in den Fonds geht.
Aber eines ist klar: Nach § 14 SGB I ist deine und jede andere KK verpflichtet, dich zu beraten.
Mach denen das deutlich.