Hallo und guten Tag
Ich bin als Selbständiger in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Nun ist der Beitragssatz sehr hoch und ich habe mich entschlossen zu wechseln. Nun meine Frage: Falls die neue Krankenkasse dann doch nicht meinen Erwartungen entspricht, kann ich ja erst nach weiteren 18 Monaten Zugehörigkeit wiederum wechseln. Zum neuen Jahr hin werden wohl alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben, dies würde dann eine Erhöhung für mich bedeuten. Besteht dann für mich ein außerordentlichens Kündigungsrecht, obwohl der Beitragssatz von der Regierung vorgegeben worden ist ??
Für Antworten dankbar!
Mupf
Kündigungsrecht
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Übrigens lohnt sich der Wechsel immer, auch wenn man nur noc
@ Dr. Eisenbarth
Für einmalig 30 € stimme ich zu.
@jens 16232
Vielen Dank für die Info. Da es sich hier um einen größeren monatlichen Betrag handelt, möchte ich schon etwas verändern - aber deiner Info nach, könnte ich ja wohl die neue Kasse kündigen (falls man nicht zufrieden wäre), obwohl fast a l l e Kassen Ihre Beiträge erhöhen ? Dann hätte ich ja auf jeden Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht ?! Habe ich das so richtig verstanden ?
Gruß
Für einmalig 30 € stimme ich zu.
@jens 16232
Vielen Dank für die Info. Da es sich hier um einen größeren monatlichen Betrag handelt, möchte ich schon etwas verändern - aber deiner Info nach, könnte ich ja wohl die neue Kasse kündigen (falls man nicht zufrieden wäre), obwohl fast a l l e Kassen Ihre Beiträge erhöhen ? Dann hätte ich ja auf jeden Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht ?! Habe ich das so richtig verstanden ?
Gruß
Für alle Krankenkassen wird der Gesundheitsfond ab 2009 eingeführt, dementsprechend erhöhen sich die Beiträge einiger Krankenkassen automatisch. Diese Erhöhung löst jedoch nicht das Sonderkündigunsrecht aus wie sonst, wie wenn eine Kasse jetzt z. B. zum Juli 2008 den allgemeinen Beitragssatz erhöht.
Wenn die Krankenkassen mit den zugewiesenen Geldern des Gesundheitsfonds ab 2009 nicht auskommen, können sie einen Zusatzbeitrag erheben, welche die Kunden dann monatlich zu zahlen haben. Also erst wenn eine Kasse diesen Zusatzbeitrag erhebt würde dies das Sonderkündigungsrecht auslösen und somit die Bindefrist an die neu gewählte Kasse aufheben..
Heißt: Erfolgt jetzt ein Wechsel zu einer Kasse, welche keinen Sonderbeitrag ab 2009 erhebt, wäre man an diese Kasse für 18 Monate gebunden.
Wenn die Krankenkassen mit den zugewiesenen Geldern des Gesundheitsfonds ab 2009 nicht auskommen, können sie einen Zusatzbeitrag erheben, welche die Kunden dann monatlich zu zahlen haben. Also erst wenn eine Kasse diesen Zusatzbeitrag erhebt würde dies das Sonderkündigungsrecht auslösen und somit die Bindefrist an die neu gewählte Kasse aufheben..
Heißt: Erfolgt jetzt ein Wechsel zu einer Kasse, welche keinen Sonderbeitrag ab 2009 erhebt, wäre man an diese Kasse für 18 Monate gebunden.