Krankenversicherungsbeiträge auf private Rentenversicherung?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 12.12.2013, 20:35

Franziska50 hat geschrieben:Wenn die Versicherer gar nichts von solcher Abzocke wissen [...]
Hallo Franziska,

wenn "die Versicherer" (angeblich) nichts von der Beitragspflicht wissen, dann machen sie enweder ihre Arbeit nicht richtig, sie schlafen oder sie sagen nicht die Wahrheit. Motive? Viele vorstellbar, keine beweisbar.

Das das durchaus bekannt war, zeigt z.B. dieser Beitrag von 2010 einer privaten Versicherungsgruppe:
hansemerkur24.de/renten-ratgeber/altersvorsorge-aktuell/rente-schrumpft-durch-krankenkassenbeitrag

Das entsprechende höchstrichterliche Urteil gibt's seit Januar 2010, das Verfahren begann 2008. Jeder seriöse Verkäufer hätte das wissen können, und meiner Ansicht nach gehört der Aspekt in jedes seriöse Beratungs- (oder eher Verkaufs-) Gespräch. Vielleicht nicht vor neun Jahren - da gab es noch keine gefestigte Rechtssprechung dazu, aber vor drei Jahren bestimmt. Schmälert aber natürlich die Abschlußchancen ...

Wenn du jetzt erwägst, die Rentenversicherung nach drei Jahren abzulösen und in den drei Jahren (nur) 2.000 € Ertrag bei einer Investition von 50.000 € herauskommen (Effektivverzinsung ca. 1,35% pro Jahr, unter Berücksichtigung des Zinseszins) frage ich mich ohnehin, was das damals für eine Beratung war. Hier passt das verkaufte Produkt offenbar nicht zu deinem Anlagehorizont. Eine Rentenversicherung ist eben kein Sparbuch und keine kurzfristige Geldanlage. Die Misere in der du steckst hat dein Anlageberater oder Versicherungsverkäufer mitverbockt.

Dass freiwillig versicherte und pflichtversicherte Rentner unterschiedlich behandelt werden, mag man für ungerecht halten. Falls sich daran etwas ändern wird, dann aber wohl eher in der Richtung, dass alle für alles zahlen.

Gruß
Swantje

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 12.12.2013, 22:37

Hallo Swantje,

Du hast sicher recht mit Deiner Vermutung, dass die Versicherer den Kunden bei Vertragsabschluss wenig über die evtl. Zu erwartenden Konsequenzen sagen. Das wäre wohl schlecht fürs Geschäft. Auch in den Vertragsunterlagen, die ich bekam, steht nicht ein Wort von möglichen Zahlungen an die Krankenkasse. Nur über steuerliche Dinge wird man aufgeklärt. Dass ich den Vertrag nach 3 Jahren kündigen will, konnte der Versicherungsmensch und auch ich selbst nicht ahnen. Ich hatte immer vor, in unserem jetzigen Haus ewig zu bleiben. Nun aber habe ich Knieprobleme, kann schlecht Treppen steigen und lebe in einem Haus am Berg, mit 2 Treppen in der Wohnung. Deshalb brauchen wir Geld für ein neues Haus. Das ahnte vor 3 Jahren niemand. Wie das Leben so spielt.
Andererseits wäre es auch nach meinem Dafürhalten Aufgabe der Krankenkassen, ihre Versicherten über die Inhalte Ihrer Versicherungskonditionen zu beraten und aufzuklären. Davon habe ich noch von keiner Kasse was vernommen. Selbst wenn man anruft, teilen einem die Mitarbeiter freundlich mit, dass sie Fragen eigentlich nicht beantworten können.Ich wurde kürzlich 3x weiter verbunden, keiner wusste was. Wahrscheinlich haben dort alle Mitarbeiter ein eng begrenztes Tätigkeitsfeld, dass sie nur über ganz spezielle Dinge Auskunft geben können. Schlecht für die Kundschaft.
Lg von Franziska

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 13.12.2013, 01:20

Franziska50 hat geschrieben: Andererseits wäre es auch nach meinem Dafürhalten Aufgabe der Krankenkassen, ihre Versicherten über die Inhalte Ihrer Versicherungskonditionen zu beraten und aufzuklären.

Wie soll das funktionieren? Die Kasse weiß doch nicht, dass (und wann) du vorhast eine private Rentenversicherung abzuschließen. Und eine Info auf Verdacht an alle Versicherten über diese oder jene Aspekte - würde das irgendwas bringen, und würde das jemand beachten? Das Sozialrecht umfasst hunderte Paragrafen, woher weiß die Kasse welcher für wen grade interessant sein könnte? Dazu kommt, das der Gesetzgeber ja auch selbst ständig die Regeln ändert, oder neue Gerichtsurteile dazukommen. Was heute richtig ist, kann morgen schon falsch sein. Wie soll man hier als Krankenkasse ohne konkreten Beratungsanlass / konkrete Beratungsanfrage tätig werden?
Franziska50 hat geschrieben: Selbst wenn man anruft, teilen einem die Mitarbeiter freundlich mit, dass sie Fragen eigentlich nicht beantworten können.Ich wurde kürzlich 3x weiter verbunden, keiner wusste was.

Das widerspricht irgenwie dem hier:
Franziska50 hat geschrieben: Nach telefonischer Auskunft meiner Krankenkasse muss ich auf das gesamte auszuzahlende Kapital von etwa 100000 Euro Beiträge an die KK zahlen, auf 10 Jahre verteilt. [...] Die Krankenkasse sagte mir allen ernstes, dass ich auf das gesamte Kapital, also auf ca. 52000 Euro, Krankenkassenbeiträge zahlen soll.

Anscheinend wusste bei der Kasse also doch jemand was.

Aber um zum Thema zurückzukommen: Du hast zwei Möglichkeiten, aus der Chose einigermaßen glimpflich rauszukommen:

1.) Die Auszahlung fällt in eine Zeit, in der du pflichtversichert bist, oder
2.) Die Auszahlung fällt in eine Zeit, in der deine anderen Einnahmen schon die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen.

Ich erkenne, dass deine Situation Mist ist, und dass du vielleicht unverschuldet oder blauäugig in diesen Schlamassel hineingeraten bist. Hinterher ist man immer schlauer oder Hätte, hätte Fahradkette, oder alles andere, was jetzt auch nicht wirklich weiterhilft: Es tut mir Leid, aber es gibt keine Patentlösung, die dir das Geld zurückholt. Mist.

Gruß
Swantje

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 13.12.2013, 06:32

Swantje B. hat geschrieben: wenn "die Versicherer" (angeblich) nichts von der Beitragspflicht wissen, dann machen sie enweder ihre Arbeit nicht richtig, sie schlafen oder sie sagen nicht die Wahrheit. Motive? Viele vorstellbar, keine beweisbar.

Sorry, aber das weise ich zurück! Die Versicherer wissen es genau! Bei Abschluss findet eine Beratung statt. Der Inhalt ist protokolliert!

Beitragspflichten einer Rentenzahlung in der GKV udn Steuerpflicht gehören zu den Beratungsrelevanten Inhalten!


Schmälert aber natürlich die Abschlußchancen ...

Ich glaube kaum, weil es sehr wohl dokumentiert wurd. Die Fragestellering sagt ja auch, dass sich bestimmte Pläne zwischenzeitlich verändert haben.

Wenn du jetzt erwägst, die Rentenversicherung nach drei Jahren abzulösen und in den drei Jahren (nur) 2.000 € Ertrag bei einer Investition von 50.000 € herauskommen (Effektivverzinsung ca. 1,35% pro Jahr, unter Berücksichtigung des Zinseszins) frage ich mich ohnehin, was das damals für eine Beratung war. Hier passt das verkaufte Produkt offenbar nicht zu deinem Anlagehorizont. Eine Rentenversicherung ist eben kein Sparbuch und keine kurzfristige Geldanlage. Die Misere in der du steckst hat dein Anlageberater oder Versicherungsverkäufer mitverbockt.

Nein, und wieder wird einfach per se der Vermittler zum Sündenbock abgestempelt. Die Pläne waren damals andere. Die Situation hat sich verändert! Die Rückkaufwerte waren in der Police und im Angebot ausgewiesen. Und bei einer Rentenversicherung geht es nicht um Effektivverzinsung, sondern um eine lebenslange Rente!

Dass freiwillig versicherte und pflichtversicherte Rentner unterschiedlich behandelt werden, mag man für ungerecht halten. Falls sich daran etwas ändern wird, dann aber wohl eher in der Richtung, dass alle für alles zahlen.

Und auch das wurde glaube ich bereits höchstrichterlich geklärt. Es ist zulässig!
Wir halten jetzt aber bitte auch noch Folgendes fest:

1. die Krankenkasse erfährt regelmäßig nicht, dass eine Versicherung zur Auszahlung kommt. Nur dfas Finanzamt wird von den Versicherern informiert. Es ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung! Das gilt für Verträge, die niemals von Arbeitgebern bedient wurden, sondern ausschließlich "privat" abgeschlossen wurden. Verträge mit betrieblichen Charakter sind gekennzeichnet und sichtbar!

2. Eine effektive Verzinsung von 1,35% ist bei einem Anlagehorizont von drei Jahren gar nicht mal so schlecht. Auch wenn man bei der Ansage "nur drei Jahre" schon etwas mehr hätte erzielen können. Das muss der Anleger aber auch definieren.

3. Beratung zum Abschluss von Versicherungen unterliegen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Um überhaupt etwas dazu sagen zu können, müsste ersteinmal definiert werden, wer die Beratung durchgeführt hat:

3.1. direkt Abschluss
3.2. Versicherungsvertreter (ggf. auch eine bank, die als Versicherungsvertreter aufgetreten ist)
3.3. Versicherungsmakler
3.4. Versicherungsberater

Sollten steuer- und beitragsrechtliche Themen nicht beraten worden sein (und hier geht es um die Beratungsdokumentation) dann wäre der Vermittler, ggf. der Versicherer in der Haftung. Man kann also Schadenersatz verlangen.

P.S. zu 3.: da aber der Anlagehorizont damals anders definiert wurde, sehe ich hier kaum eine Chance.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.12.2013, 12:00

Franziska50 hat geschrieben:Hallo
danke für die Antworten. Ich habe die halbe Nacht gegoogelt und bin auch bereits auf einige links geraten, die mir das gleiche mitteilten wie ihr. Ich finde das unerhört, das ist ja Enteignung. Für mich hat es die Konsequenz, dass ich dieses Geld zunächst nicht auszahlen lassen werde, sondern mir lieber für den geplanten Hauskauf welches von der Bank leihe. Zum Glück habe ich mehr oder weniger zufällig die Konsequenzen einer Kapitalauszahlung noch mitbekommen. Nur weil mir ein Bekannter was in der Richtung erzählt hatte, was ich zunächst für Schwachsinn hielt. Aber so einen Schwachsinn denkt sich unser Staat tatsächlich aus. Ich werde, wenn in gut 2 Jahren meine gesetzlich Rente fällig wird, versuchen in die Pflichtversicherung zu kommen. Wie ich verstanden habe, könnte ich in diesem Fall wieder über mein Geld verfùgen, ohne die Krankenkasse zu bereichern.......
Ein schönes Beispiel für "Sparen, koste es was es wolle..."

Nur eine beispielhafte Rechnung wie man sich selber enteignen kann :)

Einmalzahlung 50.000 € angerechnet auf 120 Monate = 416 € x 15,5 % ergeben eine monatl. Belastung von ca 65 €.

Um diesen Beitrag zu sparen wird also ein Kredit bei der Bank zur Hausfinanzierung aufgenommen. Nun gut.

50.000 € x 2 % Zinsen (extra niedrig angesetzt) = 1000 € jährlich : 12 Monate = 83 €.

Ist nur beispielhaft gerechnet und noch von einigen anderen Faktoren abhängig (Mindesbemessung ja oder nein, PV Beitrag fehlt, Zinssatz der Hypothek extra niedrig angesetzt, Nebenkosten wie Eintragung im Grundbuch nicht berücksichtigt...)

Man erhält einen vollständigen Versicherungsschutz. Da sollte man sich auch mal über Preise Gedanken machen. Man muss ja nicht. Die Versicherung ist ja freiwillig. Eine Versicherung bei der PKV geht auch. Man hat die Wahl.

Und wie der KVProfi erwähnte. Die Lebensplanung hat sich wohl geändert. Dann stellt sich die Frage wer die "Belastungen" die sich daraus ergeben auffangen soll.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 13.12.2013, 13:33

derKVProfi hat geschrieben:
Swantje B. hat geschrieben: wenn "die Versicherer" (angeblich) nichts von der Beitragspflicht wissen, dann machen sie enweder ihre Arbeit nicht richtig, sie schlafen oder sie sagen nicht die Wahrheit. Motive? Viele vorstellbar, keine beweisbar.

Sorry, aber das weise ich zurück! Die Versicherer wissen es genau! Bei Abschluss findet eine Beratung statt. Der Inhalt ist protokolliert!

Idealerweise findet bei Abschluss eine vernünftige, protokollierte Beratung statt. Aber wir wissen doch nicht erst seit den laufenden Tests der Verbraucherschützer, wie weit Anspruch und Wirklichkeit hier manchmal auseinanderliegen. Ich erinnere mich z.B. mit sehr gemischten Gefühlen an eine Riester-"Beratung", die mir meine Bank angedeihen ließ. Leider (für den Verkäufer) wusste ich, welche Fragen ich stellen musste :twisted:. Von alleine ist da aber nichts gekommen. Die Erfahrung hat am Ende auch dazu beigetragen, dass ich die Bank gewechselt habe. Und, ja: die Versicherer wissen es.

Beitragspflichten einer Rentenzahlung in der GKV und Steuerpflicht gehören zu den Beratungsrelevanten Inhalten!

Stimmt, aber Franziska schreibt: "Auch in den Vertragsunterlagen, die ich bekam, steht nicht ein Wort von möglichen Zahlungen an die Krankenkasse. Nur über steuerliche Dinge wird man aufgeklärt." Entweder die beratungsrelevanten Inhalte sind hier nicht alle auf den Tisch gekommen, oder die Beratung wurde nicht vollständig verstanden.

Schmälert aber natürlich die Abschlußchancen ...

Ich glaube kaum, weil es sehr wohl dokumentiert wurd. Die Fragestellering sagt ja auch, dass sich bestimmte Pläne zwischenzeitlich verändert haben.

Wurde es hier dokumentiert? Idealerweise ja, aber aus Franziskas Schilderung ergibt sich nicht, dass das je Thema war. Zu der Planänderung: Ja, das stimmt. Als ich den Beitrag geschrieben habe, hatte Franziska noch nichts zur Entstehung geschrieben. Möglicherweise war ich hier etwas vorschnell.

Wenn du jetzt erwägst, die Rentenversicherung nach drei Jahren abzulösen und in den drei Jahren (nur) 2.000 € Ertrag bei einer Investition von 50.000 € herauskommen (Effektivverzinsung ca. 1,35% pro Jahr, unter Berücksichtigung des Zinseszins) frage ich mich ohnehin, was das damals für eine Beratung war. Hier passt das verkaufte Produkt offenbar nicht zu deinem Anlagehorizont. Eine Rentenversicherung ist eben kein Sparbuch und keine kurzfristige Geldanlage. Die Misere in der du steckst hat dein Anlageberater oder Versicherungsverkäufer mitverbockt.

Nein, und wieder wird einfach per se der Vermittler zum Sündenbock abgestempelt. Die Pläne waren damals andere. Die Situation hat sich verändert! Die Rückkaufwerte waren in der Police und im Angebot ausgewiesen. Und bei einer Rentenversicherung geht es nicht um Effektivverzinsung, sondern um eine lebenslange Rente!

Ich möchte hier nicht per se den Vermittler oder "die Versicherer" zum Sündenbock stempeln. Das trifft genausowenig den/die Richtigen wie Pauschalschelte gegen "die Krankenkassen" oder "die Krankenkassenmitarbeiter". Der Rückkaufwert mag ausgewiesen sein, aber die Abzüge waren Franziska (aus welchem Grund auch immer) offenbar nicht klar.
Wir halten jetzt aber bitte auch noch Folgendes fest:
[...]
2. Eine effektive Verzinsung von 1,35% ist bei einem Anlagehorizont von drei Jahren gar nicht mal so schlecht. Auch wenn man bei der Ansage "nur drei Jahre" schon etwas mehr hätte erzielen können. Das muss der Anleger aber auch definieren.

Stimmt, auch wenn hier die 1,35% real (durch die Beitragspflicht) zu einer Negativrendite führen.

3. Beratung zum Abschluss von Versicherungen unterliegen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Um überhaupt etwas dazu sagen zu können, müsste ersteinmal definiert werden, wer die Beratung durchgeführt hat:

3.1. direkt Abschluss
3.2. Versicherungsvertreter (ggf. auch eine bank, die als Versicherungsvertreter aufgetreten ist)
3.3. Versicherungsmakler
3.4. Versicherungsberater

Sollten steuer- und beitragsrechtliche Themen nicht beraten worden sein (und hier geht es um die Beratungsdokumentation) dann wäre der Vermittler, ggf. der Versicherer in der Haftung. Man kann also Schadenersatz verlangen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar. Bei der Frage wer die Beratung in welcher Eigenschaft durchgeführt hat, geht es wohl vorrangig um die (theoretische) Frage, wer haftbar gemacht werden kann. Aber da kommt (für Franziska leider):

P.S. zu 3.: da aber der Anlagehorizont damals anders definiert wurde, sehe ich hier kaum eine Chance.

Ich auch nicht.
Insgesamt verlässt die Diskussion so langsam meinen Wohlfühlbereich. Im Sozialrecht kenne ich mich aus, mit Geldanlagen nicht genug um hier fundiert Stellung zu nehmen. Daher bitte meine Worte nicht auf die Goldwaage legen. Das ist Kommentar/Meinung von meiner Seite, aber ich weiß, dass die Realität evtl. noch etwas anders aussieht.

Gruß
Swantje

KKA
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Beitrag von KKA » 13.12.2013, 13:56

Wenn freiwillig 'Pflichtversicherte' zwecks Altersvorsorge, wie in diesem Fall, eine private Rentenversicherung abschließen und diesen Vertrag aus bereits steuer-und sozilaversicherungspflichtigen Einkommen finanzieren, entsteht krankenversicherungstechnisch eine Doppelbelastung. Gerecht? Nein!

Das Konstrukt 'freiwillige Pflichtversicherung' ist ungerecht, es benachteiligt diejenigen, welche JAEG + € 1,-- verdienen, es unterstellt automatisch eine nicht nachvollziehbare, abstrakt indizierte Finanzkraft gegenüber jenen, die auch nur einen Euro unter der JAEG liegen. Als ob ein Pflichtversicherter mit einem Jahresentgelt von € 50000,-- genauso wie ein freiwillig Versicherter mit einem Einkommen von € 53000 nicht in der Lage wäre, z.B. € 400,--/monatl. in einer privaten Rentenversicherung anzulegen, nur mit dem Unterschied, das zweitgenannter Krankenkassenbeiträge zu zahlen hat, erstgenannter nicht.

Das Gesetz ist seit Bestehen nicht unumstritten und da keine der großen Parteien zu grundliegenden Veränderungen bereit ist, wird uns das Thema auf absehbare Zeit weiterhin begleiten.

Fazit: Grundliegende Umgestaltung des Gesundheitswesens, alle zahlen ein, wäre eine gerechte Lösung...womit wir erneut bei der Bürgerversicherung angekommens sind.

Gruss
KKA

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 13.12.2013, 14:00

@KKA:
Was verstehst du unter "freiwillige Pflichtversicherung"? Das gibt es nicht.

KKA
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Beitrag von KKA » 13.12.2013, 15:24

Swantje B. hat geschrieben:@KKA:
Was verstehst du unter "freiwillige Pflichtversicherung"? Das gibt es nicht.
Den 'Begriffsstreitpunkt' hatten wir bereits an anderer Stelle diskutiert.
OK, ich korrigiere mich: 'Versicherungsfreie Mitglieder' (die, wie alle anderen Bürger, der Versicherungspflicht unterliegen, aber aufgrund ihres über der JAEG liegenden Einkommens die Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV haben).

Insofern ist jeder 'pflichtversichert', unabhängig davon, ob klassisch (unter JAEG), freiwillig oder PKV (über JAEG).

Ich denke die Ableitung 'freiwillig pflichtversichert' ist nicht so abwegig, zumal meine KK diesen Begriff durchaus verwendet!!!!

Gruss
KKA

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 13.12.2013, 17:25

Swantje B. hat geschrieben:Insgesamt verlässt die Diskussion so langsam meinen Wohlfühlbereich. Im Sozialrecht kenne ich mich aus, mit Geldanlagen nicht genug um hier fundiert Stellung zu nehmen. Daher bitte meine Worte nicht auf die Goldwaage legen. Das ist Kommentar/Meinung von meiner Seite, aber ich weiß, dass die Realität evtl. noch etwas anders aussieht.
Exakt darum geht es - bitte bestimmte Aussagen nicht wiederholen. Ich bin ja hier um dann zu helfen.

Wer sich in einer Bank zu Versicherungen beraten läasstm, dem ist m. E. auch nicht mehr zu helfen!

Wer zu Versicherungsvertretern oder Direktversicherern latscht, sollte nicht jammern.

Es gibt Versicherungsmakler und Versicherungsberater, die einem qualifiziert helfen und haften!

P.S.: Beratungsprotokoll - und darum geht es. Die Beweislast ist umgekehrt. Ist etwas nicht protokolliert oder unzureichend oder eben auch unvollstädnig oder mißverständlich, dann haftet der Vermittler oder der Versicherer (je nach vermittlertyp)!

Beitragspflicht einer privaten Rentenversicherung ergibt sich aus dem Status als Rentner. Ob das Thema beratungsrelevant war? Ja, das ist es! Das muss der Vermittler aufnehmen und prüfen. Und darum muss das Protokoll der Beratung geprüft werden.

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 13.12.2013, 17:47

Hallo,
mein Beitrag erregt ja nun doch die Gemüter (mein eigenes natürlich) besonders
:? nachdem sich ja zunächst keiner auf meine Frage gemeldet hatte.

Ein paar Dinge wollte ich noch sagen. Mist, leider weiss ich nicht wie man hier zitiert, was geschrieben wurde, um direkt auf Texte zu antworten.

Das mit dem Anrufen und den Auskünften bei der KK war so: Ich rief an, stellte meine Frage und wurde 3x weiter verbunden zu Leuten, die es wissen sollten, aber es nicht wussten. Dann wurde ich aufgefordert , eine schriftliche Anfrage zu stellen mit allen Unterlagen von meinen Rentenversicherungen in Kopie. Also habe ich alles hingefaxt und 3 Wochen später wurde ich angerufen von einer Dame, die mir sagte, dass ich bei einer Auszahlung zur Kasse gebeten würde.

Als ich den Vertrag vor 3 Jahren abgeschlossen habe, hatte ich Geld übrig und dachte, es kann nicht schaden, es in eine höhere Rente zu investieren. Nun ist auch das, was garantiert wird, nicht gerade hoch, die Rente wird monatlich ca. 230 Euro sein, evtl. ein klein bisschen mehr, das Geld soll 8 Jahre dort liegen, also bis 2018. Die mir damals prognostizierten Aussichten über die Höhe der Rente waren positiver , aber natürlich nicht garantiert. Wegen der derzeit extrem niedrigen Zinsen bekommt man nun natürlich nicht mehr als die Garantieleistung. Das geht allen so. Und ich dachte damals, ich bleibe bei diesem Abschluß flexibel, weil ich ja jederzeit kündigen und das Geld zurückfordern kann. Was jetzt nicht geht.

Die Berechnung, dass mich das Bankdarlehen noch teurer kommt, stimmt wohl , hatte ich noch nicht genau berechnet.

Wir werden es jetzt wahrscheinlich erst mal so lösen, dass mein Mann seine gleichartige private Rentenversicherung kündigt, da er privat versichert ist, will keiner an dieses Kapital gehen. Hoffe ich jedenfalls mal. Allmählich würde mich allerdings nichts mehr wundern, nach diesem Schock.

Und klar: Ich sehe auch diese 2 Möglichkeiten.
1.Die beste Lösung wäre, wenn ich in die Pflichtversicherung kommen könnte, dann würde ich vorher nicht an dem Geld rühren. Es stimmt doch, ich kann auch in die Pflichtversicherung kommen, wenn meine gesetzliche Rente nur 200 Euro beträgt im Monat, die andere Rente vom Versorgungswerk aber viel höher ist? Alle sonstigen Bedingungen müssten erfüllt sein.
2. Möglichkeit: Wahrscheinlich werde ich mit meinen kompletten Renten etwas unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze landen, sodass ich dann doch zahlen müsste bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Aussage, dass die Versicherer nur das Finanzamt informieren, würde ja zumindest bedeuten, dass die andere, höhere Versicherungssumme, die in 3 Jahren fällig wird, nicht automatisch der KK gemeldet würde? Falls ich sie nicht selbst anmelde, wozu ich wohl verpflichtet bin. Wobei, da ich alle Verträge hingeschickt habe, wissen sie es ja nun schon, auch wenn keiner was meldet.

Also dann nochmals vielen Dank für die zahlreichen Kommentare.
LG Franziska

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 13.12.2013, 18:11

Franziska50 hat geschrieben: Es stimmt doch, ich kann auch in die Pflichtversicherung kommen, wenn meine gesetzliche Rente nur 200 Euro beträgt im Monat, die andere Rente vom Versorgungswerk aber viel höher ist?
Ja, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist wirst du auch mit geringer Rente pflichtversichert.

Was die anderen, nicht sozialversicherungsrechtlichen Aspekte in deinem Beitrag angeht halte ich mich mit meinem gefährlichen Halbwissen lieber zurück und begebe mich auf die Zuschauerbank.

Gruß
Swantje

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derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 13.12.2013, 18:28

Franziska,

das mit der Krankenversicherung der rentner (Pflichtversicherung) ab Rentenbezug ist nun geklärt!

Zu Deinen privatrechtlichen Versicherunge: bitte mandatiert einen Versicherungsberrater, der sich gegen Entgelt kümmert, bevor Ihr noch mehr Porzellan zerdeppert und nachher sagt, dass Ihr es nicht gewußt hattet!

Vor 3 Jahren war schon klar, dass die Verzinsungen sich nicht erholen, also auch nicht die Überschüsse der Lebensversicherer.

Vor 3 jahren war aber auch schon bekannt, dass der Abscjluss einer Versicherung erhebliche Kosten verursacht, die ersteinmal zu finanzieren sind.

Es ist auch schon seit jahrezehnten bekannt, dass Überschüsse nicht garantiert, sondern immer nur versprochen sind. Ausschließlich die garantierten Leistungen sind verbidnlich! Und selbst das nur unter Vorbehalt, weil § 89 VAG noch greifen könnte.

Die Rente eienr Frau aus einer aufgeschobenen Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ist immer geruing, weil Frauen nun einmal lange Leben wollen und Ihren Willen meistens auch durchsetzen.

Zur Versicherung Deines Mannes - Pfoten weg ohne Versicherungsberater (und das ist kein Versicherungsvertreter und keine Bank und niemand der zu Versicherungen allgemein berät und kein Vermögens- oder Finanzberater, sondern ein spezieller Berufstand gem. § 34 e GewO und § 59 VVG!!!!
Warum Pfoten weg? Ich sage mal Schlussüberschuss als ein einiziges Stichwort. Unter Umständen verliert Ihr noch mehr Geld, als Ihr sowieso schon vernichtet habt. Operative Hektik ist niemals ein guter Berater und er ersetzt oft ettwas anderes!
Pfoten weg ohne Beratung!

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 13.12.2013, 21:21

Hallo der KV profi,

wir haben einen Versicherungsberater, ich habe aber diese Versicherung ohne seine Beratung abgeschlossen, weil ich den Eindruck hatte, dass er uns immer nur zu den Versicherungen rät, für die er die meiste Provision kassiert. War vielleicht in dem Fall ein Fehler.

Ich hab mir eben die Versicherungsbedingungen nochmal genau durchgelesen. Es steht nur da , dass "die Rente als Einkommen bei Sozialleistungen berücksichtigt wird ( z. B Arbeitslosengeld II, Kindergeld oder Bafög ." Wegen einem Beratungsprotokoll muss ich nochmal nachfragen, ob es das gibt. Ich habe damals natürlich nicht gesagt, dass ich die Rentenversicherung als Geldanlage sehe und das Geld vielleicht in ein paar Jahren wieder abheben will. Wusste ich ja damals gar nicht. Ich werde auf jeden Fall mit dem Menschen vom Versicherungsunternehmen, der mir die Versicherung damals total empfohlen hat, nochmal sprechen, wahrscheinlich hat auch der noch nie von Krankenkassenforderungen gehört.

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum es von der Krankenkasse kein Infomaterial zu solchen Dingen gibt und warum das alles zu kompliziert sein sollte. Die Versicherungen drucken doch auch seitenweise Bedingungen aus (bei denen dann wesentliche Dinge nicht erwähnt sind).Warum können nicht die Krankenkassen an alle freiwillig versicherten Mitglieder eine Info mit den wichtigsten Dingen schicken, die eine freiwillige von einer Pflichtversicherung unterscheidet. Von selbst kommt doch kein Mensch auf die Idee, beim Abschluß einer Rentenversicherung die Krankenkasse nach der Forderungen zu fragen, weil eben kaum einer weiss, dass es die gibt. Wahrscheinlich wird das bewusst nicht gemacht, denn wenn die Leute uninformiert sind, kann man sie besser abkassieren. Es ist für mich dabei nicht relevant, ob das Geld direkt zur KV geht oder in den Gesundheitsfonds.

Es gehört jetzt nicht so ganz zum Thema. Aber vor 2 Tagen kam bei Plus- Minus im TV ein interessanter Beitrag, hat vielleicht der eine oder andere gesehen. Es ging darum, dass fast kein zukünftiger Rentner weiss, dass der zu erwartende Rentenbetrag, den er jährlich mitgeteilt bekommt, nicht dem entspricht, was er bei Eintritt des Rentenbezugs tatsächlich bekommt. Es gehen erst noch Sozialversicherungsbeiträge ab, mitgeteilt wird in der Info die Bruttorente, nicht die Nettorente. Dann kommt dazu noch der Kaufkraftverlust. Also wiegen sich die Leute in Sicherheit, dass die Rente reichen wird, und am Ende haben sie Sozialhilfeniveau , nach einem arbeitsreichen Leben.

Ich hatte ja die 50000 Euro Versicherung schon gekündigt, die Kündigung aber dann gerade noch rechtzeitig rückgängig gemacht, bevor das Geld auf meinem Konto war. Das wäre dann erst worst case gewesen. So gibt es ja noch die Hoffnung auf eine Pflichtversicherung irgendwann.

LG von Franziska

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 13.12.2013, 22:22

Franziska50 hat geschrieben:Hallo der KV profi,

wir haben einen Versicherungsberater, ich habe aber diese Versicherung ohne seine Beratung abgeschlossen, weil ich den Eindruck hatte, dass er uns immer nur zu den Versicherungen rät, für die er die meiste Provision kassiert. War vielleicht in dem Fall ein Fehler.

Ein Versicherungsberater darf gar keine Provisionen nehmen. Sie haben einen Versicherungsvertreter (oder einen Versicherungsmakler - und das ist noch einmal etwas anderes, bekommt aber auch Provision)- das ist etwas anderes. Wernn ich VERSICHERUNGSBERATER sgae, dann meine ich einen VERSICHERUNGSBERATER - Zulassung nach § 34 e GewO

Ich hab mir eben die Versicherungsbedingungen nochmal genau durchgelesen. Es steht nur da , dass "die Rente als Einkommen bei Sozialleistungen berücksichtigt wird ( z. B Arbeitslosengeld II, Kindergeld oder Bafög ." Wegen einem Beratungsprotokoll muss ich nochmal nachfragen, ob es das gibt. Ich habe damals natürlich nicht gesagt, dass ich die Rentenversicherung als Geldanlage sehe und das Geld vielleicht in ein paar Jahren wieder abheben will. Wusste ich ja damals gar nicht. Ich werde auf jeden Fall mit dem Menschen vom Versicherungsunternehmen, der mir die Versicherung damals total empfohlen hat, nochmal sprechen, wahrscheinlich hat auch der noch nie von Krankenkassenforderungen gehört.

Ich verzweifel - Sie haben eine Versicherung abgeschlossen und Sie sollten nicht mehr telefonieren, sondern entweder jemanden (VersicherungsBERATER) ein mandat erteilen oder es dabei belassen wie es ist!

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum es von der Krankenkasse kein Infomaterial zu solchen Dingen gibt und warum das alles zu kompliziert sein sollte. Die Versicherungen drucken doch auch seitenweise Bedingungen aus (bei denen dann wesentliche Dinge nicht erwähnt sind).Warum können nicht die Krankenkassen an alle freiwillig versicherten Mitglieder eine Info mit den wichtigsten Dingen schicken, die eine freiwillige von einer Pflichtversicherung unterscheidet. Von selbst kommt doch kein Mensch auf die Idee, beim Abschluß einer Rentenversicherung die Krankenkasse nach der Forderungen zu fragen, weil eben kaum einer weiss, dass es die gibt. Wahrscheinlich wird das bewusst nicht gemacht, denn wenn die Leute uninformiert sind, kann man sie besser abkassieren. Es ist für mich dabei nicht relevant, ob das Geld direkt zur KV geht oder in den Gesundheitsfonds.

Sie haben keinen VersicherungsBERATER, sondern Vermittler (Vertreter/Makler) die Provisionen an Abschlüssen verdienen wollen. Sie müssen bezahlen, wenn Sie vernünftig beraten werden wollen. Die GKV hat eine Veröffentlichung: das SGB V und die entsprechenden Grundsätze!

Es gehört jetzt nicht so ganz zum Thema. Aber vor 2 Tagen kam bei Plus- Minus im TV ein interessanter Beitrag, hat vielleicht der eine oder andere gesehen. Es ging darum, dass fast kein zukünftiger Rentner weiss, dass der zu erwartende Rentenbetrag, den er jährlich mitgeteilt bekommt, nicht dem entspricht, was er bei Eintritt des Rentenbezugs tatsächlich bekommt. Es gehen erst noch Sozialversicherungsbeiträge ab, mitgeteilt wird in der Info die Bruttorente, nicht die Nettorente.

Völlig überraschend und neu - ich kenne das seit 30 jahren und sogar meine Oma wußte das! Brutto und netto sind Dinge, die seit Rudolf Scharping nicht mehr zur Allgemeinbildung gehören sollen!

Dann kommt dazu noch der Kaufkraftverlust.

Nein, wirklich. Spannend. Hätte ich nie gedacht!

Also wiegen sich die Leute in Sicherheit, dass die Rente reichen wird, und am Ende haben sie Sozialhilfeniveau , nach einem arbeitsreichen Leben.

Ich hatte ja die 50000 Euro Versicherung schon gekündigt, die Kündigung aber dann gerade noch rechtzeitig rückgängig gemacht, bevor das Geld auf meinem Konto war. Das wäre dann erst worst case gewesen. So gibt es ja noch die Hoffnung auf eine Pflichtversicherung irgendwann.
Ich bin seit 30 Jahren in der Branche und ich weiß, dass die, die heute sagen, dass sie das alles nicht wußten, damals nicht zuhören wollten oder nicht bereit waren zu sparen. Ich bin manchmal auch sauer und darf es sein!

Bitte lernen:

Versicherungsberater

Versicherungsmakler

Versicherungsvertreter

Und: ich sollte mich so beraten lassen, dass nur meine Interessen im Vordergrund stehen udn dazu muss ich in den Geldbeutel schauen und etwas daraus entfernen!

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