Hallo Franziska,Franziska50 hat geschrieben:Wenn die Versicherer gar nichts von solcher Abzocke wissen [...]
wenn "die Versicherer" (angeblich) nichts von der Beitragspflicht wissen, dann machen sie enweder ihre Arbeit nicht richtig, sie schlafen oder sie sagen nicht die Wahrheit. Motive? Viele vorstellbar, keine beweisbar.
Das das durchaus bekannt war, zeigt z.B. dieser Beitrag von 2010 einer privaten Versicherungsgruppe:
hansemerkur24.de/renten-ratgeber/altersvorsorge-aktuell/rente-schrumpft-durch-krankenkassenbeitrag
Das entsprechende höchstrichterliche Urteil gibt's seit Januar 2010, das Verfahren begann 2008. Jeder seriöse Verkäufer hätte das wissen können, und meiner Ansicht nach gehört der Aspekt in jedes seriöse Beratungs- (oder eher Verkaufs-) Gespräch. Vielleicht nicht vor neun Jahren - da gab es noch keine gefestigte Rechtssprechung dazu, aber vor drei Jahren bestimmt. Schmälert aber natürlich die Abschlußchancen ...
Wenn du jetzt erwägst, die Rentenversicherung nach drei Jahren abzulösen und in den drei Jahren (nur) 2.000 € Ertrag bei einer Investition von 50.000 € herauskommen (Effektivverzinsung ca. 1,35% pro Jahr, unter Berücksichtigung des Zinseszins) frage ich mich ohnehin, was das damals für eine Beratung war. Hier passt das verkaufte Produkt offenbar nicht zu deinem Anlagehorizont. Eine Rentenversicherung ist eben kein Sparbuch und keine kurzfristige Geldanlage. Die Misere in der du steckst hat dein Anlageberater oder Versicherungsverkäufer mitverbockt.
Dass freiwillig versicherte und pflichtversicherte Rentner unterschiedlich behandelt werden, mag man für ungerecht halten. Falls sich daran etwas ändern wird, dann aber wohl eher in der Richtung, dass alle für alles zahlen.
Gruß
Swantje