Hallo,
ich habe schon viele unterschiedliche Aussagen bezüglich der Nachzahlung der Krankenversicherung gehört und bin nun etwas verunsichert was nun stimmt.
Folgender Fall:
Mein Mann ist seit vielen Jahren selbstständig. Musste aber wegen geringen Einnahmen nie den Höchstsatz zahlen. Einkommensteuer 2011 habe ich an die Krankenkasse geschickt ( die Einnahmen waren gering). Der Steuerbescheid für 2012 liegt noch nicht vor, ist aber schon beim Finanzamt eingereicht und noch nicht bearbeitet. In 2012 und 2013 hat mein Mann soviel verdient, dass er den Höchstsatz zahlen müsste. Ich habe gelesen, wenn ich den Steuerbescheid 2012 bei der Krankenkasse einreiche, würde erst der Höchstbeitrag ab dem Folgemonat (in 2014) fällig, Andererseits tauchen auch viele Meinungen auf, dass man rückwirkend für 2012 und 2013 nachzahlen muss.
Ich gehe mal von nachzahlen aus, würde mich aber natürlich sehr freuen wenn es nicht so wäre.
LG Elke
Krankenkassenbeiträge nachzahlen
Moderator: Czauderna