Krankenkasse will Beiträge schätzen
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 12.05.2019, 10:38
Krankenkasse will Beiträge schätzen
Hallo liebes Forum,
danke erstmal für die Aufnahme, ich freue mich, dass ich hier vielleicht hilfreiche Tipps finde.
Ich habe folgende Frage, ich habe aktuell meine gesetzliche Krankenversicherung gekündigt, da ich in die PKV einsteigen möchte.
Nun hat mein Versicherer noch bevor ich gekündigt habe, nach meinem Einkommenssteuerbescheid gefragt. Wenn ich das nicht abgebe, sollen die Beiträge geschätzt werden.
Bei meinen Einkommen hat sich nichts geändert, und meine Steuererklärung für dieses Jahr habe ich noch nicht abgegeben. Habe somit nur die Einkommensteuererklärung von 2017 und keine aktuelle.
Jetzt zu meiner Frage, sollte ich überhaupt noch irgendetwas abgeben, wenn die Versicherung eh nur noch 2,3 Wochen läuft? Für den Fall, dass die Beiträge geschätzt werden, weil ich den aktuellen Einkommenssteuerbescheid noch nicht habe, betrifft das nur den kommenden Monat oder bedeutet das, dass Rückwirkend geschätzt werden kann?
Vielen Dank für die Hilfe.
danke erstmal für die Aufnahme, ich freue mich, dass ich hier vielleicht hilfreiche Tipps finde.
Ich habe folgende Frage, ich habe aktuell meine gesetzliche Krankenversicherung gekündigt, da ich in die PKV einsteigen möchte.
Nun hat mein Versicherer noch bevor ich gekündigt habe, nach meinem Einkommenssteuerbescheid gefragt. Wenn ich das nicht abgebe, sollen die Beiträge geschätzt werden.
Bei meinen Einkommen hat sich nichts geändert, und meine Steuererklärung für dieses Jahr habe ich noch nicht abgegeben. Habe somit nur die Einkommensteuererklärung von 2017 und keine aktuelle.
Jetzt zu meiner Frage, sollte ich überhaupt noch irgendetwas abgeben, wenn die Versicherung eh nur noch 2,3 Wochen läuft? Für den Fall, dass die Beiträge geschätzt werden, weil ich den aktuellen Einkommenssteuerbescheid noch nicht habe, betrifft das nur den kommenden Monat oder bedeutet das, dass Rückwirkend geschätzt werden kann?
Vielen Dank für die Hilfe.
Re: Krankenkasse will Beiträge schätzen
seit welchme Jahr bist Du denn selbstständig ?
Was heißt, dass Du die EinkommensteuerERKLÄRUNG 2017 hat ??
Darauf kommt es nicht an.
Es kommt auf den EinkommensteuerBESCHEID an.
Für welches Jahr hat Du denn den aktuellsten EinkommensteuerBESCHEID.
Für 2017 ??
Für welche Jahre hattest Du denn bisher schon EinkommensteuerBESCHEIDE bei Deiner Krankenkasse eingereicht ?
Nach Deiner Antwort kann ich mehr dazu sagen
Was heißt, dass Du die EinkommensteuerERKLÄRUNG 2017 hat ??
Darauf kommt es nicht an.
Es kommt auf den EinkommensteuerBESCHEID an.
Für welches Jahr hat Du denn den aktuellsten EinkommensteuerBESCHEID.
Für 2017 ??
Für welche Jahre hattest Du denn bisher schon EinkommensteuerBESCHEIDE bei Deiner Krankenkasse eingereicht ?
Nach Deiner Antwort kann ich mehr dazu sagen
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- Beiträge: 8
- Registriert: 12.05.2019, 10:38
Re: Krankenkasse will Beiträge schätzen
Hallo Heinrich,
ich bin selbständig seit Februar 18. Ich meinte den Einkommensteuerbescheid, Entschuldigung dafür.
Der aktuellste ist von 2017. Den letzten den die Krankenkasse gesehen hat, ist 2016.
ich bin selbständig seit Februar 18. Ich meinte den Einkommensteuerbescheid, Entschuldigung dafür.
Der aktuellste ist von 2017. Den letzten den die Krankenkasse gesehen hat, ist 2016.
Re: Krankenkasse will Beiträge schätzen
ok, Du bist seit 2018 selbstständig.
Seit 1.1.2018 gilt ein Gesetz für Selbstständige (und das ist völlig zu Recht), dass die Beiträge zunächst VORLÄUFIG
und dann endgültig festgesetzt werden, wenn der Einkommensteuerbescheid (ESTB) für das jeweilige Jahr eingereicht wird.
Du musst also den ESTB für 2018 und 2019 (auch in 2019 bist Du ja noch einen Zeitraum, trotz der Kündigung, als Selbstständiger versichert gewesen)
einreichen. Da machst Du bitte , WENN die ESTBs 2018 sowie 2019 vorliegen. Dazu bist Du verpflichtet. Dazu brauchst Du nicht auf Anfragen der
KK zu warten.
Übrigens 95 % der Versicherten machen dies nicht automatisch, obwohl wir es Ihnen immer wieder sagen und es auch in jedem Schreiben drin steht, dass ESTBs einzureichen sind.
Du gehörst aber ab heute zu den 5% die lesen können und den ESTB von ganz alleine einreichen.
Falls die ESTBs nicht einreicht werden gilt folgendes;
die KK setzt ab Folgemonat nach Bescheiderteilung den Höchstbeitrag fest.
Wenn nach mehr als 3 Jahren der ESTB, also 2018 nach dem 31.12.2021 und 2019 nach dem 31.12.2022
der jeweilige ESTB noch nicht eingereicht wurde: DANN wird auch rückwirkend der Höchstbeitrag festgesetzt.
Das wirst Du alles nicht wollen.
Die jetzige Anfrage hat nichts mit der Kündigung zu tun. KK müssen anfragen (auch weil ja 95 % von alleine nicht antworten).
Du machst jetzt folgendes:
Fülle den Fragenbogen aus.
Schreibe zusätzlich:
ich bin erst seit Febr 2018 selbstständig einen Einkommensteuerbescheid 2018 habe ich noch nicht.
Diesen werde ich selbstverständlich nachreichen, wenn ich darüber verfüge.
Anbei lege ich den Einkommensteuerbescheid 2017. Zu diesem Einkommensteuerbescheid möchte ich anmerken,
dass die Werte darin KEINE Einkünfte aus Selbstständigkeit ausweisen, da ich im Jahre 2017 noch nicht selbstständig war
Damit hast Du Deiner Mitwirkungspflicht genüge getan. Evt will die KK noch eine BWA sehen. Würde ich in so einem Fall aber drauf verzichten
Seit 1.1.2018 gilt ein Gesetz für Selbstständige (und das ist völlig zu Recht), dass die Beiträge zunächst VORLÄUFIG
und dann endgültig festgesetzt werden, wenn der Einkommensteuerbescheid (ESTB) für das jeweilige Jahr eingereicht wird.
Du musst also den ESTB für 2018 und 2019 (auch in 2019 bist Du ja noch einen Zeitraum, trotz der Kündigung, als Selbstständiger versichert gewesen)
einreichen. Da machst Du bitte , WENN die ESTBs 2018 sowie 2019 vorliegen. Dazu bist Du verpflichtet. Dazu brauchst Du nicht auf Anfragen der
KK zu warten.
Übrigens 95 % der Versicherten machen dies nicht automatisch, obwohl wir es Ihnen immer wieder sagen und es auch in jedem Schreiben drin steht, dass ESTBs einzureichen sind.
Du gehörst aber ab heute zu den 5% die lesen können und den ESTB von ganz alleine einreichen.
Falls die ESTBs nicht einreicht werden gilt folgendes;
die KK setzt ab Folgemonat nach Bescheiderteilung den Höchstbeitrag fest.
Wenn nach mehr als 3 Jahren der ESTB, also 2018 nach dem 31.12.2021 und 2019 nach dem 31.12.2022
der jeweilige ESTB noch nicht eingereicht wurde: DANN wird auch rückwirkend der Höchstbeitrag festgesetzt.
Das wirst Du alles nicht wollen.
Die jetzige Anfrage hat nichts mit der Kündigung zu tun. KK müssen anfragen (auch weil ja 95 % von alleine nicht antworten).
Du machst jetzt folgendes:
Fülle den Fragenbogen aus.
Schreibe zusätzlich:
ich bin erst seit Febr 2018 selbstständig einen Einkommensteuerbescheid 2018 habe ich noch nicht.
Diesen werde ich selbstverständlich nachreichen, wenn ich darüber verfüge.
Anbei lege ich den Einkommensteuerbescheid 2017. Zu diesem Einkommensteuerbescheid möchte ich anmerken,
dass die Werte darin KEINE Einkünfte aus Selbstständigkeit ausweisen, da ich im Jahre 2017 noch nicht selbstständig war
Damit hast Du Deiner Mitwirkungspflicht genüge getan. Evt will die KK noch eine BWA sehen. Würde ich in so einem Fall aber drauf verzichten
Re: Krankenkasse will Beiträge schätzen
Hallo Heinrich,
vielen Dank für den Beitrag - Ich weiss, wir "Expertern" neigen oftmals dazu mit Abkürzungen zu arbeiten aber viele "Laien" können teilweise damit nix anfangen - Du hast ESTB erklärt aber was ist unter einer BWA zu verstehen ?.
Vielen Dank und Gruss
Czauderna
vielen Dank für den Beitrag - Ich weiss, wir "Expertern" neigen oftmals dazu mit Abkürzungen zu arbeiten aber viele "Laien" können teilweise damit nix anfangen - Du hast ESTB erklärt aber was ist unter einer BWA zu verstehen ?.
Vielen Dank und Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 8
- Registriert: 12.05.2019, 10:38
Re: Krankenkasse will Beiträge schätzen
Vielen Dank für die tolle Hilfe hier, ihr habt mir sehr geholfen.
Re: Krankenkasse will Beiträge schätzen
BWA = BetriebsWirtschafliche Auswertung
Czauderna: danke für den Hinweis
Czauderna: danke für den Hinweis