Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Krankenkasse
Hallo,
möchte mich selbständig machen indem ich online ware verkaufe.
So bin bis ende Juli 2010 noch Auszubildender, ab Augist wäre ich es dann nicht mehr.
Im September würde ich wieder zur Schule gehn
Zu meiner frage:
Also wenn ich jetzt das gewerbe anmelde, dann wwerden ja die Sozialabgaben + Krankenkasse von eminem betrieb bezhalt da ich ja über 400€ verdiene, aber wie sieht es dann im August aus?
Müsste ich dann für diesen Monat job haben von über 400€ damit dir mir die krankenkasse bezahlen usw
Und wie ist es wenn ich weider zur schule gehe? Familienversichert?
Würde mich über Antworten freuen
MFG
möchte mich selbständig machen indem ich online ware verkaufe.
So bin bis ende Juli 2010 noch Auszubildender, ab Augist wäre ich es dann nicht mehr.
Im September würde ich wieder zur Schule gehn
Zu meiner frage:
Also wenn ich jetzt das gewerbe anmelde, dann wwerden ja die Sozialabgaben + Krankenkasse von eminem betrieb bezhalt da ich ja über 400€ verdiene, aber wie sieht es dann im August aus?
Müsste ich dann für diesen Monat job haben von über 400€ damit dir mir die krankenkasse bezahlen usw
Und wie ist es wenn ich weider zur schule gehe? Familienversichert?
Würde mich über Antworten freuen
MFG
Hallo dinamo,
als Auszubildender bist Du grundsätzlich versicherungspflichtig beschäftigt auch dann wenn Du nebenher "ein paar Euro" aus selbständiger Tätigkeit verdienst. Erst wenn die selbständige Tätigkeit eher vom Zeitaufwand usw. überwiegt endet die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Oder wenn Du selbst Mitarbeiter über der Geringfügikeitsgrenze beschäftigst.
Man redet dann von einer hauptberulichen selbständigen Tätigkeit. Aber das wird, so wie Du es beschreibst, wohl eher nicht eintreten.
Wenn das Beschäftigungsverhältnis jedoch endet und du weiter selbständig bist, wäre eine freiwillige Versicherung möglich. Auch danach wenn Du wieder die Schulbank drückst. Evtl. besteht ja dann Familienversicherungsanspruch über die Eltern? Wie alt bist Du? Wo sind die Eltern versichert? Um welche Schule handelt es sich denn genau?
als Auszubildender bist Du grundsätzlich versicherungspflichtig beschäftigt auch dann wenn Du nebenher "ein paar Euro" aus selbständiger Tätigkeit verdienst. Erst wenn die selbständige Tätigkeit eher vom Zeitaufwand usw. überwiegt endet die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Oder wenn Du selbst Mitarbeiter über der Geringfügikeitsgrenze beschäftigst.
Man redet dann von einer hauptberulichen selbständigen Tätigkeit. Aber das wird, so wie Du es beschreibst, wohl eher nicht eintreten.
Wenn das Beschäftigungsverhältnis jedoch endet und du weiter selbständig bist, wäre eine freiwillige Versicherung möglich. Auch danach wenn Du wieder die Schulbank drückst. Evtl. besteht ja dann Familienversicherungsanspruch über die Eltern? Wie alt bist Du? Wo sind die Eltern versichert? Um welche Schule handelt es sich denn genau?