Krankenkasse ersatzlos kündigen !?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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KassenNewbie
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Krankenkasse ersatzlos kündigen !?

Beitrag von KassenNewbie » 12.05.2009, 11:45

Hallo zusammen!
Ich habe zu dem Thema hier nichts gefunden. Vielleicht kann mich jemand auf einen guten Link hier verweisen, oder aber meine Anfrage beantworten?!

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, kann mir diese Versicherung aber aufgrund instabiler Einkommensverhältnisse überhaupt nicht leisten. Um es komprimiert auf den Punkt zu bringen: Ich habe die Wahl zwischen
a) ohne Krankenversicherung leben oder
b) meine Krankenversicherung über Kredite, Leihgaben von Freunden und Verkauf persönlicher Sachen noch einige Monate notfinanzieren, um dann letztlich aber doch weder ausreichend Nahrung, noch Miete zahlen zu können.

Leben auf der Straße ODER ohne KK auf meine Gesundheit achten? Das ist es unterm Strich.

Meine Frage: Kann ich meine GKK einfach (fristgerecht) kündigen OHNE mich um eine Alternative kümmern zu müssen?

Bin für Antworten sehr dankbar!
Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.05.2009, 12:46

Hallo,
nein, können Sie nicht, denn spätestens seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung, d.h. für Sie - sie können zwar Ihre Krankenversicherung kündigen, müssen aber nahtlos eine neue abschliessen. Tun Sie das nicht (was nicht so einfach ist), dann müssen Sie nachzahlen wenn es mal "rauskommt".
Gruß
Czauderna

KassenNewbie
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Beitrag von KassenNewbie » 12.05.2009, 13:02

Danke Czauderna für Ihre Antwort!

Das ist also jetzt definitiv unter keinen Umständen mehr möglich?! Interessant. Um nicht zu sagen: Schrecklich.

Ich glaube, vor dieser Verpflichtung gab es ungefähr 250.000 (kann mich irren) Personen, die nicht krankenversichert waren. Und das natürlich nicht aus Jux und Dollerei, sondern aus guten, nämlich kostenbedingten Gründen.

Ich werde jetzt also in ein paar Monaten auf der Straße leben. Wow. Wieder... interessant. Hätte nicht gedacht, daß mein Leben so verlaufen würde.

Danke für die Antwort!
Gruß

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 12.05.2009, 14:19

Auf der Straße muss man nicht leben. Wenn man tatsächlich kein Geld hat, dann kann man ALG II-Leistungen beantragen.

Bodi
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Beitrag von Bodi » 12.05.2009, 14:45

Genannt seien noch folgende Möglichkeiten:

- weiter ermäßigten Beitrag für geringverdienende Selbständige beantragen (mtl. Beitrag ca. 200 EUR), sofern noch nicht geschehen.

- Wechsel in eine PKV, ggf. mit beitragssparender Selbstbeteiligung bis zu 5000 EUR, was zur Erfüllung der Versicherungspflicht ausreichend ist.

- Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland, was zum Erlöschen der Versicherungspflicht in Deutschland führt.

KassenNewbie
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Beitrag von KassenNewbie » 12.05.2009, 16:14

Vielen Dank für die Antworten!

Erstmal tut es natürlich ganz gut, den Frust rauszuschreiben.

Vielleicht muß ich tatsächlich meine Tätigkeit aufgeben, um mich mit HartzIV (ALG II wird wohl nicht genehmigt) in die Gängelungs-Maschine zu begeben. Zur psychischen Gesundung würde das natürlich nicht beitragen - aber wenn es die Versicherungsfrage abdeckt... und es ist natürlich besser als unter den Brücken zu schlafen.

PKV kommt für mich wohl nicht in Frage. Eine Eigenbeteiligung ist utopisch, so daß ich nicht mal minimale Arzt-Kosten vorstrecken könnte - ein Arztbesuch, selbst bei einer Beschränkung auf ein Gespräch, ist damit ausgeschlossen. Aber es geht ja auch um das Überleben - nicht um den Luxus eines Arztbesuches. Letztlich bin ich für jede PKV aufgrund Bonität, etc. wohl zu unattraktiv und unprofitabel.

Weitere Anträge bei meiner jetzigen GKV wären ein weiterer Schritt.

Danke für alle genannten Gedanken von Ihnen!

Bodi
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Beitrag von Bodi » 12.05.2009, 16:31

Eine Aufgabe der selbständigen Tätigkeit ist übrigens nicht nötig, um ergänzendes ALG 2 zu kommen; d.h. ergänzendes ALG 2 gibt es auch für geringverdienende Selbständige. Voraussetzung: Einkommen und Vermögen liegen unter den Freibeträgen.

Ferner besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Arbeitsagentur (nicht die ARGE) die Krankenkassenbeiträge übernimmt, wenn dadurch Hilfsbedüftigkeit nach SGB II ("Hartz 4") vermieden wird.

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