Krankengeld ja oder nein
Moderator: Czauderna
Krankengeld ja oder nein
Hallo,
bin seit Oktober Freiwillig in der HKK versichert und seit 8 Wochen Arbeitsunfähig. Laut Information aus dem Internet ist es möglich seit dem 01.01.09 auch Krankengeld als Selbständige zu bekommen, Ich bin jetzt Schwanger und da es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, bin ich seit 8 Wochen AU und laut Ärzte auch durchgehend in der Schwangerschaft. Ich habe einen Vertrag von einer Versicherung als Vermittlerin und sobald ich wieder arbeiten kann, wird dieser auch sofort wieder aktiviert. So das ich wenn ich das Krankengeld bekommen würde, keine Finanziellen Probleme hätte. Aber laut der HKK wird kein Krankengeld gezahlt. Was kann ich jetzt machen?
bin seit Oktober Freiwillig in der HKK versichert und seit 8 Wochen Arbeitsunfähig. Laut Information aus dem Internet ist es möglich seit dem 01.01.09 auch Krankengeld als Selbständige zu bekommen, Ich bin jetzt Schwanger und da es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, bin ich seit 8 Wochen AU und laut Ärzte auch durchgehend in der Schwangerschaft. Ich habe einen Vertrag von einer Versicherung als Vermittlerin und sobald ich wieder arbeiten kann, wird dieser auch sofort wieder aktiviert. So das ich wenn ich das Krankengeld bekommen würde, keine Finanziellen Probleme hätte. Aber laut der HKK wird kein Krankengeld gezahlt. Was kann ich jetzt machen?
Das du jetzt automatisch Anspruch auf Krankengeld hast, glaub ich nicht. In Deutschland geht nichts ohne Antrag. Schau mal hier:
http://www.mediafon.net/meldung_volltex ... fea&lang=1
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 beschlossen, den Krankengeldanspruch für Selbstständige wieder einzuführen, der Anfang des Jahres gestrichen wurde. Die nunmehr verabschiedete Regelung wird ab dem 1. August 2009 gelten und beinhaltet eine Wahloption:
Gesetzlich versicherte Selbstständige können zukünftig den bis Ende 2008 üblichen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes wählen. Alternativ können sie sich für den ermäßigten Satz entscheiden und das Krankengeld entweder gar nicht versichern oder einen von den gesetzlichen Krankenkassen oder einem privaten Versicherungsunternehmen angebotenen Wahlzusatztarif abschließen.
http://www.mediafon.net/meldung_volltex ... fea&lang=1
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 beschlossen, den Krankengeldanspruch für Selbstständige wieder einzuführen, der Anfang des Jahres gestrichen wurde. Die nunmehr verabschiedete Regelung wird ab dem 1. August 2009 gelten und beinhaltet eine Wahloption:
Gesetzlich versicherte Selbstständige können zukünftig den bis Ende 2008 üblichen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes wählen. Alternativ können sie sich für den ermäßigten Satz entscheiden und das Krankengeld entweder gar nicht versichern oder einen von den gesetzlichen Krankenkassen oder einem privaten Versicherungsunternehmen angebotenen Wahlzusatztarif abschließen.
Re: Krankengeld ja oder nein
Hallo,ulm-12345 hat geschrieben:Hallo,
bin seit Oktober Freiwillig in der HKK versichert und seit 8 Wochen Arbeitsunfähig. Laut Information aus dem Internet ist es möglich seit dem 01.01.09 auch Krankengeld als Selbständige zu bekommen, Ich bin jetzt Schwanger und da es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, bin ich seit 8 Wochen AU und laut Ärzte auch durchgehend in der Schwangerschaft. Ich habe einen Vertrag von einer Versicherung als Vermittlerin und sobald ich wieder arbeiten kann, wird dieser auch sofort wieder aktiviert. So das ich wenn ich das Krankengeld bekommen würde, keine Finanziellen Probleme hätte. Aber laut der HKK wird kein Krankengeld gezahlt. Was kann ich jetzt machen?
:roll:
Krankengeld/Mutterschaftsgeld erhält nur diejenige welche zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit/Schutzfrist in einer Klasse mit Krankengeldanspruch versichert war.
Dies ist offenbar hier nicht der Fall, somit besteht kein Anspruch auf diese Leistungen.
Ich lann mir auch nicht vorstellen dass für diese gesetzliche Neuregelung des Krankeneldanspruches bereits bestehende Au/Mhi-Fälle einen Anspruch auslösen werden.
Gruß
Czauderna
Re: Krankengeld ja oder nein
ich kann mir das auch nicht vorstellen.Czauderna hat geschrieben:Ich lann mir auch nicht vorstellen dass für diese gesetzliche Neuregelung des Krankeneldanspruches bereits bestehende Au/Mhi-Fälle einen Anspruch auslösen werden.
Grundsätzlich gilt
das das Krankengeld nur dann gezahlt werden kann sofern die gesetzlichen Vorraussetzungen gegeben sind. das Heißt erst mit in Krafttreten der Rechtswirkung des Gesetzes also ab dem 01.08.2009. Davor bestand ja die Möglichkeit eine Zusatzversicherung mit Krankengeldanspruch abzuschließen.
Der Anspruch auf Krankengeld vor dem 01.08.09 liegt kann für diesen Zeitraum kein Krankengeld gezahlt werden.
Dies bedeutet das HKK ggf zu prüfen hat ob ab dem 01.08.09 ein Anspruch besteht.
Der Anspruch auf Krankengeld vor dem 01.08.09 liegt kann für diesen Zeitraum kein Krankengeld gezahlt werden.
Dies bedeutet das HKK ggf zu prüfen hat ob ab dem 01.08.09 ein Anspruch besteht.