Hallo,apollo hat geschrieben:
ich entnehme der Schilderung, dass dein Ehemann also selbst nie als Selbständiger in der GKV oder in der LKK versichert war, weil der Hof eben nur im Nebenberuf betrieben wurde. Warum solltest du jetzt aufeinmal hauptberuflich Selbständig sein - ich sehe das nicht.
Demzufolge zahlst du deine freiwilligen Beiträge eben nicht als Selbständige sondern als sonstige freiwillig Versicherte - und das auch nur, wenn das Einkommen lt. Steuerbescheid mtl. über 375,00 € liegt, weil dann die Familienversicherung nicht mehr geht.
Bei einem Jahresbrutto von 6000,00 € (wenn die lt. Steuerbescheid nur auf dich laufen) - würden dann 500,00 € mtl. angesetzt werden, was derzeit ca. 147,00 € mtl. für Krankenkasse und Pgleversicherung ausmachen würde.
Gruss
Czauderna[/quote]
Habe nun den Bescheid bekommen. Ich soll für 2011 von Oktober bis Dezember monatlich 215,26 und ab Januar 2012 221,15 bezahlen. Es wird ein Einkommen von 1277,50 für 2011 und 1312,50 ab Januar berechnet.
Wenn ich das Einkommen hätte wär das auch kein Problem die Beiträge zu bezahlen.
Ich habe aber wie du sagst ein Brutto von 500 Euro monatlich, heißt ich liege 135 Euro über dem Satz zur Familienversicherung. Soll aber von den 135 Euro 221 Euro bezahlen.
Die können doch nicht ein fiktives Gehalt ansetzen und die Leute in die Schulden treiben nur um krankenversichert zu sein.
Wenn ich einen Kredit aufnehme und Land als Sicherheit biete, kommt das einem Landverkauf gleich, und schon steht der weichende Erbe und das Finanzamt vor der Tür. Da bleibt nicht mehr viel übrig für die KK und was mache ich dann?? Den nächsten Kredit??
Mfg[/quote]
Hallo,
Glas klar, die Kasse hat dich als Selbständige eingestuft mit der niedrigeren
Beitragsbemessungsgrenze von 1312,50 € mtl. (ab 01.01.2012).
Dagegen solltest du Widerspruch einlegen, eben mit der Begründung, dass es nicht sein kann, dass dein Ehemann, als er noch Inhaber war nicht selbständig
für die Krankenversicherung war, du es jetzt aber sein sollst - da passt etwas nicht.
Das wäre die eine Sache - die andere ist eben die Tatsache, dass du auch offenbar den niedrigsten Beitrag von ca. 147,00 € im Monat nicht aufbringen
kannst - da beisst die Maus kein Faden ab, solange aus deinem Steuerbescheid hervorgeht, dass du mtl. mehr als 375,00 € Einnahmen hast, solange musst du dich selbst versichern.
Gruß
Czauderna