Kompliziert ist untertrieben

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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derbaer1981
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Kompliziert ist untertrieben

Beitrag von derbaer1981 » 20.01.2012, 11:56

Hallo,

ich bin neu hier und habe mich die letzten Tage versucht hier durchzulesen. Habe auch vieles gefunden nur nicht genau das was mir die Fragen beantwortet. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Die Situation ist wie gefolgt.

Ich bin seit 2003 Selbstständig und war Privat Versichert. Nachdem 2006/2007 mein Steuerberater richtig scheisse gebaut :shock: hat. Pfändete mir das Finanzamt 1 Jahr lang mein komplettes Einkommen (trotz einwende das sie mir den Mindestbehalt lassen müssen, "das müsssen sie einklagen" logisch ohne kohle kein Anwalt). Nur dank der hilfe meiner Familie konnte ich Miete und anfallende Betriebskosten (ausser Krankenversicherung) bezahlen. Logisch das dass der Privaten nicht getaugt hat und dann hat sie mich nach 3 Monaten rausgeschmissen.

So nu wollte ich 2008 wieder zurück, da haben die mir erzählt das ich das Komplette fehlende Jahr zahlen müsste und dann nehmen die mich wieder auf! :shock: So aber woher soll ein 1 Mann Betrieb soviel Geld hernehmen??? :(

Nun bin ich seit dem Vorfall nicht Krankenversichert und probier es immer und immer wieder. Gibt es eine möglichkeit, ein Gesetz gibt es ja schon (das interessiert ja keine Kasse) oder eine Krankenkasse die mich Pflichtversichert, denn man brauch eine Krankenkasse. Kennt wer eine Krankenkasse oder weiss wie ich die dazu bekomme das die mich wieder versichern. Ich will keine extra´s oder so. Einfach nur ne Krankenkasse, meintewegen auch mit SB so das ich wenn was ist zum Arzt gehen kann. Und falls die Frage aufkommen sollte, habe die letzten Jahre meine Arztrechnungen alle selber gezahlt. Aber man wird ja auch nicht Jünger.

CiceroOWL
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Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 20.01.2012, 14:43

Da gibt es ein kleines Problem, die letze Kasse war die PKV, hauptberuflich selbständige sind daher eigentlich gurndsätzlich der PKV zu zurechnen. Solange wie die selbständige Tätigkeit besteht, bleibt auch die PKV zuständig

Wenn die PKV zuständig ist müßte ab 2009 denn strafzahlungen getätigt werden.

Denn kommt es noch drauf an warum die PKV nicht mehr besteht. usw usw.

Meiner Meinung nach.

Gruss

Jochen.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 20.01.2012, 14:47

Hallo,
nein kompliziert ist hier untertrieben - für dich als Betroffener mit Sicherheit nicht,
aber als Kassen-Mitarbeiter ist das leide immer noch ein alltäglicher Fall, der ziemlich einfach zu beantworten ist - In die GKV. kannst du nur, wenn du krankenversicherungspflichtig wirst und das wird nicht gehen solange du hauptberuflich Selbständig bist. Pflichtig wirst du nur durch ein Beschäftigungsverhältnis und Aufgabe deiner Selbständigkeit oder durch Bezug von Arbeitslosengeld- 2 oder auch Hartz IV.
Zuständig für dich ist deine letzte Privatversicherung - dort der Basis-Tarif mit bis zu 600,00 € mtl. als Prämie. Inwieweit die dann von dir eine Strafprämie erheben wollen, dass kann ich nicht sagen - dazu müsste ein PKV-Experte sich äußern.
Gruss
Czauderna

Die Aussage in dunkelrot war falsch, falsch und nochmals falsch - sorry - erst denken und dann schreiben Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 20.01.2012, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.01.2012, 15:18

Hallo,

bei Hartz IV gibt es auch kein zurück in die GKV, wenn man vorher PKV war.

Nur zur richtigen Beurteilung, wie alt bist Du denn? Schon 55 oder älter?

LG, Fee

derbaer1981
Beiträge: 2
Registriert: 19.01.2012, 22:23

Beitrag von derbaer1981 » 20.01.2012, 15:48

Hallo,

also erstmal danke für die Antworten.

Habe eben folgende Email erhalten von der letzten PKV wo ich war (Central)

"Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

wir beziehen uns auf Ihre E-Mail und würden uns freuen,
Sie bald wieder in unserer Versichertengemeinschaft
begrüssen zu können.

Aus dem vorherigen Vertragsverhältnis müsste aber
zunächst eine Beitragsforderung, einschliesslich der
Mahn- u. Gerichtskosten, in Höhe von 875,45 € ausge-
glichen werden.

Bitte überweisen Sie den vorgenannten Betrag an:

Bitte übermitteln Sie uns danach eine neue Anfrage.

Vielen Dank.

Central Kundenservice"

und ich bin erst zarte 30

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