Kleingewerbe und Krankenversicherung?
Moderator: Czauderna
Kleingewerbe und Krankenversicherung?
Wenn ich ein Kleingewerbe habe, unverheiratet bin und nur 200€ Gewinn im Monat mache, wie viel kostet mich dann die gesetzliche Krankenversicherung?
Muss man dann dennoch den Mindestsatz zahlen?
Muss man dann dennoch den Mindestsatz zahlen?
Re: Kleingewerbe und Krankenversicherung?
Hallo,sojic hat geschrieben:Wenn ich ein Kleingewerbe habe, unverheiratet bin und nur 200€ Gewinn im Monat mache, wie viel kostet mich dann die gesetzliche Krankenversicherung?
Muss man dann dennoch den Mindestsatz zahlen?
ich weiß, man antwortet im Allgemeinen auf eine Frage nicht mit einer Gegenfrage, aber wie lebst du von 200,00 € im Monat.
Bitte gib uns etwas mehr "Futter" in Form von Daten damit du auch eine ordentliche Antwort erhältst. Danke.
Gruss
Czauderna
Die Mindestbemessungsgrundlage für Hauptberuflich Selbstständige liegt bei 2126,25 EURO .....sojic hat geschrieben:Wenn ich ein Kleingewerbe habe, unverheiratet bin und nur 200€ Gewinn im Monat mache, wie viel kostet mich dann die gesetzliche Krankenversicherung?
Muss man dann dennoch den Mindestsatz zahlen?
Deine Kasse interessiert es "nicht die Bohne", ob Du nun 200 oder 2000€ Gewinn machst Gruß ErnstXV
Hallo ernst,ErnstXV hat geschrieben:Die Mindestbemessungsgrundlage für Hauptberuflich Selbstständige liegt bei 2126,25 EURO .....sojic hat geschrieben:Wenn ich ein Kleingewerbe habe, unverheiratet bin und nur 200€ Gewinn im Monat mache, wie viel kostet mich dann die gesetzliche Krankenversicherung?
Muss man dann dennoch den Mindestsatz zahlen?
Deine Kasse interessiert es "nicht die Bohne", ob Du nun 200 oder 2000€ Gewinn machst Gruß ErnstXV
das ist zwar sehr rustikal ausgedrückt, stimmt aber trotzdem.
Gruss
Czauderna
Hallo,BindenLilly hat geschrieben:Puh, das ist aber ein hartes Stück Brot mit 200 Euro. Aber davon abgesehen ist es schon Recht teuer als Selbstständiger. Nur ist da jetzt die Frage, was günstiger ist, die PKV oder die freiwillige GKV?
bei 200 € stellt sich diese Frage mit Sicherheit nicht, da kann weder die GKV noch eine PKV finanziert werden. Die Frage ist doch eher, wie er mit 200 € überhaupt über die Runden kommt.
Gruss
Czauderna
Hallo ErnstXVErnstXV hat geschrieben:
Die Mindestbemessungsgrundlage für Hauptberuflich Selbstständige liegt bei 2126,25 EURO .....
Deine Kasse interessiert es "nicht die Bohne", ob Du nun 200 oder 2000€ Gewinn machst Gruß ErnstXV
was wir nicht wissen, wovon Sie / Er lebt.
Lebt Sie / Er " im Hotel Mama "
oder von Kapitalerträgen.
Aber es sollte "doch die Bohne " interessieren, ob hier nicht eventuell die
Härtefallregelung ( §240 Abs. 4 SGB V) greift.
Gruß Bully