Da ich selbstständig bin und im letzten Jahr die Verdienstgrenze überschritten habe, zusätzlich die Einkünfte meiner Frau durch den Mutterschutz hinzu kamen, wurden meine Kinder aus der GKV meiner Frau geworfen. Nunmehr muss ich aus privater Tasche die 3600 p.a. aufbringen.
Da ich dieses Jahr jedoch deutlich kürzer trete und meine Zahlen eben diesen zusätzlichen Aufwand nicht mehr bringen, suche ich nach einer Lösung.
Ist das Verhalten der KV willkürlich?
Kann ich unter Nachweis einer BWA aus der Sache raus?
Kinder selber bezahlen wegen Verdienstgrenze
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi elo,
also Willkür ist das keine. Ich vermute mal (weil geschrieben hast Du nichts hierzu), dass Du in der PKV versichert bis. Und wenn dann nämlich Dein Einkommen
- über dem Deiner Frau und
- über der KV-Pflicht-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt (derzeit 4237,50 EUR/mtl.)
ist die beitragsfreie Familienversicherung (FamV) der gemeinsamen Kinder beim GKV-Versicherten Elternteil halt nicht mehr möglich (§ 10 Abs. 3 SGB V).
So, jetzt dazu wie Du da wieder runterkommst:
Beim Selbständigen gilt für eine KK grds. immer nur der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Somit ist die FamV dem Grunde nach erst wieder möglich, wenn du mit einem nächstjährigen Steuerbescheid nachweisen kannst, wieder unterhalb der KV-Pflicht-Grenze zu liegen.
Vorher geht es nur, wenn anderweitig ein Bescheid vom Finanzamt erlassen wird. Nämlich in Form eines Bescheids zur Änderung der Steuervorauszahlung. Und nur dadurch. Eine BWA nützt leider nichts.
Gruß
Sportsfreund
also Willkür ist das keine. Ich vermute mal (weil geschrieben hast Du nichts hierzu), dass Du in der PKV versichert bis. Und wenn dann nämlich Dein Einkommen
- über dem Deiner Frau und
- über der KV-Pflicht-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt (derzeit 4237,50 EUR/mtl.)
ist die beitragsfreie Familienversicherung (FamV) der gemeinsamen Kinder beim GKV-Versicherten Elternteil halt nicht mehr möglich (§ 10 Abs. 3 SGB V).
So, jetzt dazu wie Du da wieder runterkommst:
Beim Selbständigen gilt für eine KK grds. immer nur der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Somit ist die FamV dem Grunde nach erst wieder möglich, wenn du mit einem nächstjährigen Steuerbescheid nachweisen kannst, wieder unterhalb der KV-Pflicht-Grenze zu liegen.
Vorher geht es nur, wenn anderweitig ein Bescheid vom Finanzamt erlassen wird. Nämlich in Form eines Bescheids zur Änderung der Steuervorauszahlung. Und nur dadurch. Eine BWA nützt leider nichts.
Gruß
Sportsfreund