KG bei freiwillig GKV
Moderator: Czauderna
KG bei freiwillig GKV
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche im Forum nach passenden Antworten, aber finde ich nichts zu dem Thema was ich genau suche.
Also folgender Fall:
Mein Papa hat eine freiwillig GKV bei der A**.
Nun ist er seit dem 16.08. Krankgeschrieben und es wird auch noch ein länger Weg aufgrund einer Krebserkrankung. Nun stellen wir uns die Frage, ob er KG Anspruch hat.
Ich hatte vor einiger Zeit bei der KK angerufen und er meinte irgendetwas von Einkommensverlust usw. und das er ganz normaler KG Anspruch hat.
Mein Papa hat keine Mitarbeiter, ist Alleinunternehmer. Beim Steuerberater findet immer eine Quartalsabrechnung statt. Was ist dann ab dem 29.09.?
Können wir schon vorab etwas machen? Was ist mit diesem Einkommensverlust, wie muss dieser nachgewiesen werden? Wie langer dauert so eine Prüfung bei der KK??
Fragen über Fragen...Antworten wären toll.
ich bin auf der Suche im Forum nach passenden Antworten, aber finde ich nichts zu dem Thema was ich genau suche.
Also folgender Fall:
Mein Papa hat eine freiwillig GKV bei der A**.
Nun ist er seit dem 16.08. Krankgeschrieben und es wird auch noch ein länger Weg aufgrund einer Krebserkrankung. Nun stellen wir uns die Frage, ob er KG Anspruch hat.
Ich hatte vor einiger Zeit bei der KK angerufen und er meinte irgendetwas von Einkommensverlust usw. und das er ganz normaler KG Anspruch hat.
Mein Papa hat keine Mitarbeiter, ist Alleinunternehmer. Beim Steuerberater findet immer eine Quartalsabrechnung statt. Was ist dann ab dem 29.09.?
Können wir schon vorab etwas machen? Was ist mit diesem Einkommensverlust, wie muss dieser nachgewiesen werden? Wie langer dauert so eine Prüfung bei der KK??
Fragen über Fragen...Antworten wären toll.
Hallo,
wenn er ihn (gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld) gewählt hat, dann bekommt er ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Berechnet wird das Krankengeld, welches eine Entgelt/Arbeitseinkommenersatzfuktion hat, nach dem Arbeitserinkommen, welches während der AU. wegfällt. Wenn er also zu
100% Ausfall von Arbeitseinkommen hat, dann errechnet sich das Krankengeld aus diesem Betrag (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Gruss
Czauderna
wenn er ihn (gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld) gewählt hat, dann bekommt er ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Berechnet wird das Krankengeld, welches eine Entgelt/Arbeitseinkommenersatzfuktion hat, nach dem Arbeitserinkommen, welches während der AU. wegfällt. Wenn er also zu
100% Ausfall von Arbeitseinkommen hat, dann errechnet sich das Krankengeld aus diesem Betrag (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Gruss
Czauderna
Hallo,
danke für die Antwort, aber ich verstehe nur Bahnhof...
Er zahlt nur diese: 293,34 €. Keine Ahnung, ob das darin enthalten ist?
Welche Unterlagen werden dazu gebraucht? Wie wird dieser Ausfall ermittelt? Vielleicht ein Bespiel in Zahlen...Wäre toll...Ich meine, das er über den 43. Tag kommen wird, das ist klar. Es ist eben nur die Frage, ob wir schon heute irgendetwas erledigen können?
danke für die Antwort, aber ich verstehe nur Bahnhof...
Tja, das weiß keiner, ob er das gewählt hat, kann wohl nur die KK sagen? Wie kann ich es denn irgendwie herausfinden?Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn er ihn (gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld) gewählt hat, dann bekommt er ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Er zahlt nur diese: 293,34 €. Keine Ahnung, ob das darin enthalten ist?
Ja klar, hat er 100 % Ausfall, er ist im Kh. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?Czauderna hat geschrieben:Berechnet wird das Krankengeld, welches eine Entgelt/Arbeitseinkommenersatzfuktion hat, nach dem Arbeitserinkommen, welches während der AU. wegfällt. Wenn er also zu
100% Ausfall von Arbeitseinkommen hat, dann errechnet sich das Krankengeld aus diesem Betrag (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Welche Unterlagen werden dazu gebraucht? Wie wird dieser Ausfall ermittelt? Vielleicht ein Bespiel in Zahlen...Wäre toll...Ich meine, das er über den 43. Tag kommen wird, das ist klar. Es ist eben nur die Frage, ob wir schon heute irgendetwas erledigen können?
Hallo,
da frage doch bitte genau nach.
Die allgemeinen Tarife sehen eigentlich vor das Krankengeld nicht bei einer bestehenden Erkrankung gezahlt wird.
Nicht das es sich um eine Wartezeit von 3 Monaten handelt nach der bei einer neuen Erkrankung Anspruch auf Krankengeld entstehen kann.
Ansonsten wünsche ich Euch viel Kraft und Erfolg beim Kampf gegen die Krankheit.
da frage doch bitte genau nach.
Die allgemeinen Tarife sehen eigentlich vor das Krankengeld nicht bei einer bestehenden Erkrankung gezahlt wird.
Nicht das es sich um eine Wartezeit von 3 Monaten handelt nach der bei einer neuen Erkrankung Anspruch auf Krankengeld entstehen kann.
Ansonsten wünsche ich Euch viel Kraft und Erfolg beim Kampf gegen die Krankheit.