Hallo zusammen,
habe mal eine wichtige Frage,
im Allgemeinen werden doch 801 € Werbungskosten pro Kalenderjahr berücksichtigt,
falls keine höheren nachgewiesen werden.
Bei freiwillig Versicherten steht aber in der BVSzGs das nur 51 € pro Kalenderjahr zu berücksichtigen sind, auch wieder wenn keine höheren nachgewiesen werden.
Also gelten doch dann die 51 € bei den freiwillig Versicherten oder?
Danke im Voraus
Lg
Rainer
Kapitalerträge ab Kalenderjahr 2009
Moderator: Czauderna